Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 12:12
da offensichtlich kein Interesse daran besteht könne sie die Aussprache beenden. Bin mal gespannt wann die nächste Aktion eines Unionskommissars kommt.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Landesverfassung:
Artikel 27 [Das Präsidium und die Geschäftsordnung] (1) Die Volksversammlung wählt eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine stellvertretende Präsidentin oder einen stellvertretenden Präsidenten. Es gibt sich eine Geschäftsordnung.
Insofern ist die Geschäftsordnung verfassungswidrig. Hier muß dringend landesintern nachgebessert werden.Geschäftsordnung:
§ 7 [Präsidium] (1) Die Premierministerin oder der Premierminister ist die Präsidentin oder der Präsident der Volksversammlung.
Unionsverfassung:
Artikel 32 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsrates
(1) Die Art und Weise der Bestellung des Vertreters eines Unionslandes wird von diesem in seiner Verfassung geregelt. Der Vertreter muss auf jeden Fall demokratisch legitimiert sein.
Da der Premierminister gewählt wurde, denke ich, dass er somit gemäß Unionsverfassung als demokratisch legitimiert ist. Dies gilt aber nicht für den ernannten Unionskommissar.Landesverfassung:
Artikel 37 [Die Vertretung nach außen und im Unionsrat] (1) Die Premierministerin oder der Premierminister vertritt die Westlichen Inseln nach außen.
(2) Die Premierministerin oder der Premierminister nimmt das Recht der Westlichen Inseln zur Mitwirkung bei der Gesetzgebung und Verwaltung der Union im Unionsrat und deren Interessenvertretung über denselben wahr.
Der Unionskommissar ist laut Unionsverfassung nur zur Aufsicht über die Landesbehörden vom Unionspräsidenten ernannt. Nicht mehr und nicht weniger. Selbst die Bestellung eines Wahlleiters ist nirgends rechtlich verankert. Die Berufung auf die "Gängige Praxis" ist Firlefanz, darauf kann man sich nicht berufen.Unionsverfassung:
Artikel 23 - Unionsexekution
(1) .....
(2) Dazu hat der Unionspräsident oder ein von ihm eingesetzter Unionskommisar vorübergehend das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden. .....
Bitte, klagen Sie, wenn Sie sonst nichts vor haben.Original von Joeli Veitayaki
Wenn nun Herr Marker nicht legitimiert ist, für die Westlichen Inseln im Unionsrat abzustimmen, dann wäre das Ergebnis der Unionsrats-Abstimmung 2008/77 (Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft) anders. Nur mal so als Hinweis. Ich werde diesbezüglich sicherlich mich mit Rechtsberatern über eine Klage unterhalten.
Es ist aber die Frage ob ein anderer Vertreter der Westlichen Inseln anders gestimmt hätte. Dies war aber nicht möglich, da Herr Marker dies nicht zugelassen hat, sondern selbst rechtswidrig in den Unionsrat gegangen ist. Aber sie wissen ja eh alles immer besser. :rolleyes:Original von Palin Waylan-Majere
Bitte, klagen Sie, wenn Sie sonst nichts vor haben.
Das Ergebnis der Abstimmung wäre auch für den Fall der Ungültigkeit der Stimme Herrn Markers nicht anders. Ob nun 5/7 oder 4/6, die Zweidrittelmehrheit war erreicht.
schnappt den Wicht am linken Ohr und zerrt ihn einfach vor die TüreOriginal von Nikolaus Traube
Klappe zu, du nervst!
Ihre Argumentation macht mich schmunzeln. Der Unionskommissar hat nicht die Legitimation, sich selbst in den Unionsrat zu entsenden, darf aber jemanden anderes ermächtigen? Amüsant.Original von Joeli Veitayaki
Es ist aber die Frage ob ein anderer Vertreter der Westlichen Inseln anders gestimmt hätte. Dies war aber nicht möglich, da Herr Marker dies nicht zugelassen hat, sondern selbst rechtswidrig in den Unionsrat gegangen ist.