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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
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ich muß es nochmal aufgreifen und bitte die Herrschaften MdUP besonders auf meine Schlussfolgerung zu achten:
Die habe ich im Unionsrat gesagt:
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vielen Dank Herr Unionsratspräsident.
Ich versuche mich kurz zu fassen:
Zunächst das Thema Unionsrat, weil es von Herrn Poppinga schon angesprochen wurde.
Der Winkelzug von Herrn Marker über die Landesverfassung der Westlichen Inseln und die Geschäftsordnung der Volksversammlung war mehr als grenzwertig.
dazu noch:
Der Unionskommissar ist somit nicht der Vertreter des Landespräsidenten, er ist auch kein gewählter Vertreter des Landes im Unionsrat.
Somit wären alle Abstimmung, die Herr Marker derzeit im Unionsrat macht nicht gültig.
Das ist kein persönlicher Angriff auf Herrn Marker, das ist lediglich die Abhandlung der Rechtsbereiche anhand der Situation der Westlichen Inseln.
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Wenn nun Herr Marker nicht legitimiert ist, für die Westlichen Inseln im Unionsrat abzustimmen, dann wäre das Ergebnis der Unionsrats-Abstimmung 2008/77 (Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft) anders. Nur mal so als Hinweis. Ich werde diesbezüglich sicherlich mich mit Rechtsberatern über eine Klage unterhalten.
Die habe ich im Unionsrat gesagt:
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vielen Dank Herr Unionsratspräsident.
Ich versuche mich kurz zu fassen:
Zunächst das Thema Unionsrat, weil es von Herrn Poppinga schon angesprochen wurde.
Der Winkelzug von Herrn Marker über die Landesverfassung der Westlichen Inseln und die Geschäftsordnung der Volksversammlung war mehr als grenzwertig.
Landesverfassung:
Artikel 27 [Das Präsidium und die Geschäftsordnung] (1) Die Volksversammlung wählt eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine stellvertretende Präsidentin oder einen stellvertretenden Präsidenten. Es gibt sich eine Geschäftsordnung.
Insofern ist die Geschäftsordnung verfassungswidrig. Hier muß dringend landesintern nachgebessert werden.Geschäftsordnung:
§ 7 [Präsidium] (1) Die Premierministerin oder der Premierminister ist die Präsidentin oder der Präsident der Volksversammlung.
dazu noch:
Unionsverfassung:
Artikel 32 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsrates
(1) Die Art und Weise der Bestellung des Vertreters eines Unionslandes wird von diesem in seiner Verfassung geregelt. Der Vertreter muss auf jeden Fall demokratisch legitimiert sein.
Da der Premierminister gewählt wurde, denke ich, dass er somit gemäß Unionsverfassung als demokratisch legitimiert ist. Dies gilt aber nicht für den ernannten Unionskommissar.Landesverfassung:
Artikel 37 [Die Vertretung nach außen und im Unionsrat] (1) Die Premierministerin oder der Premierminister vertritt die Westlichen Inseln nach außen.
(2) Die Premierministerin oder der Premierminister nimmt das Recht der Westlichen Inseln zur Mitwirkung bei der Gesetzgebung und Verwaltung der Union im Unionsrat und deren Interessenvertretung über denselben wahr.
Der Unionskommissar ist laut Unionsverfassung nur zur Aufsicht über die Landesbehörden vom Unionspräsidenten ernannt. Nicht mehr und nicht weniger. Selbst die Bestellung eines Wahlleiters ist nirgends rechtlich verankert. Die Berufung auf die "Gängige Praxis" ist Firlefanz, darauf kann man sich nicht berufen.Unionsverfassung:
Artikel 23 - Unionsexekution
(1) .....
(2) Dazu hat der Unionspräsident oder ein von ihm eingesetzter Unionskommisar vorübergehend das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden. .....
Der Unionskommissar ist somit nicht der Vertreter des Landespräsidenten, er ist auch kein gewählter Vertreter des Landes im Unionsrat.
Somit wären alle Abstimmung, die Herr Marker derzeit im Unionsrat macht nicht gültig.
Das ist kein persönlicher Angriff auf Herrn Marker, das ist lediglich die Abhandlung der Rechtsbereiche anhand der Situation der Westlichen Inseln.
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Wenn nun Herr Marker nicht legitimiert ist, für die Westlichen Inseln im Unionsrat abzustimmen, dann wäre das Ergebnis der Unionsrats-Abstimmung 2008/77 (Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft) anders. Nur mal so als Hinweis. Ich werde diesbezüglich sicherlich mich mit Rechtsberatern über eine Klage unterhalten.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Bitte, klagen Sie, wenn Sie sonst nichts vor haben.Original von Joeli Veitayaki
Wenn nun Herr Marker nicht legitimiert ist, für die Westlichen Inseln im Unionsrat abzustimmen, dann wäre das Ergebnis der Unionsrats-Abstimmung 2008/77 (Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft) anders. Nur mal so als Hinweis. Ich werde diesbezüglich sicherlich mich mit Rechtsberatern über eine Klage unterhalten.
Das Ergebnis der Abstimmung wäre auch für den Fall der Ungültigkeit der Stimme Herrn Markers nicht anders. Ob nun 5/7 oder 4/6, die Zweidrittelmehrheit war erreicht.
Palin Waylan-Majere OEL
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Es ist aber die Frage ob ein anderer Vertreter der Westlichen Inseln anders gestimmt hätte. Dies war aber nicht möglich, da Herr Marker dies nicht zugelassen hat, sondern selbst rechtswidrig in den Unionsrat gegangen ist. Aber sie wissen ja eh alles immer besser. :rolleyes:Original von Palin Waylan-Majere
Bitte, klagen Sie, wenn Sie sonst nichts vor haben.
Das Ergebnis der Abstimmung wäre auch für den Fall der Ungültigkeit der Stimme Herrn Markers nicht anders. Ob nun 5/7 oder 4/6, die Zweidrittelmehrheit war erreicht.
gez. Joeli Veitayaki
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Ihre Argumentation macht mich schmunzeln. Der Unionskommissar hat nicht die Legitimation, sich selbst in den Unionsrat zu entsenden, darf aber jemanden anderes ermächtigen? Amüsant.Original von Joeli Veitayaki
Es ist aber die Frage ob ein anderer Vertreter der Westlichen Inseln anders gestimmt hätte. Dies war aber nicht möglich, da Herr Marker dies nicht zugelassen hat, sondern selbst rechtswidrig in den Unionsrat gegangen ist.
Im übrigen gäbe es auch sonst keinen Vertreter der WI. Über irgendeinen hypothetischen "anderen" Vertreter zu fabulieren, wird kein Gericht mitmachen.
Palin Waylan-Majere OEL
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hatte der Unionskommissar rechtzeitig einen Präsidenten der Volksversammlung wählen lassen, dann wäre das konform gewesen. Dies hat er aber nicht getan, sondern hat sich selbst in den Unionsrat bestellt. Aber lächeln sie meinetwegen weiter, was Sinnvolles bringen sie zu diesem Thema ja nicht zu Stande, wie immer nur gebetsmühlenartig herunterzubeten, wie glücklich sie mit der aktuellen Situation sind. Sie blockieren ja ziemlich erfolgreich, insofern darf ich sie beglückwünschen.
gez. Joeli Veitayaki
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Sie posaunen ständig dass ich rechtswidrig gehandelt habe. Eine Klage reichen Sie aber nicht ein. Sie machen sich unglaubwürdig!