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Verfasst: Do 25. Nov 2010, 14:24
von Gerhard Cheman
Das Unionsparlament hat am gestrigen Tag das folgende Gesetz beschlossen (es handelt sich um das selbe Gesetz, das wir bereits, auf Antrag Katista's diskutieren):
Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern II
§1 Die Absätze 3 und 4 des Artikels 62 der Unionsverfassung werden wie folgt neu gefasst:
"Artikel 62 – Unvereinbarkeit von Ämtern
(3) Unionsrichter dürfen nicht gleichzeitig einem exekutiven oder legislativen Staatsorgan auf Unionsebene angehören.
(4) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive oder Judikative auf Unionsebene sein. "
§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 24.11.2010 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 07.12.2010. Da wir genau das selbe Gesetz bereits vor der Verabschiedung durch das Parlament bereits diskutiert haben, schlage ich vor, diese Aussrpache auf hierfür zu nutzen. Aufgrund der Einspruchsfrist würde ich in Kürze gerne zur Abstimmung kommen. Aus diesem Grund die Frage, ob noch weitere Wortmeldungen hier anstehen?
Verfasst: Sa 27. Nov 2010, 00:12
von Gerhard Cheman
Original von Gerhard Cheman
Ich kann auch diesem Teil des verfassungsändernden Gesetzes, ähnlich wie dem Teil, der gerade auch nochmal im Unionsparlament abgestimmt wird, nicht zustimmen.
Für mich fehlt die Notwendigkeit, z. B. die Neutralität es Unionspräsidenten durch die Schaffung der Möglichkeit einer Ausübung eines Amtes auf Landesebene aufzuheben, denn diese ist, von Person zu Person selbstverständlich, dann nicht immer gewährleistet.
Gegen Unionsrichter die ein Amt auf Landesebene haben (könnten), kann ich nichts einwenden, leider ist diese Änderung aber mit der anderen verknüpft.
Ich bleibe bei meiner Aussage und kündige daher den Einspruch des Freistaates Freistein an.
Verfasst: Sa 27. Nov 2010, 00:18
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Ich bleibe ebenfalls bei meiner Forderung nach einem Artikelgesetz.
Verfasst: Sa 27. Nov 2010, 02:20
von Palin Waylan-Majere
Herr Cheman, ein guter Rat eines ehemaligen Unionsratspräsidenten: lesen Sie doch einmal die Unionsverfassung. Da ich Ihre freien Sonntage bis Weihnachten nicht dafür geopfert wissen will, rate ich insbesondere zur Lektüre von Artikel 52.
Verfasst: Sa 27. Nov 2010, 03:50
von Gerhard Cheman
Vielen Dank für Ihren Rat, sehr nett. Trotz allem kenne ich die Unionsverfassung bereits seit langem.
Desweiteren sind Sonntage als Unionsratspräsident und Ministerpräsident des Freistaates Freistein genauso wenig frei wie Mo-Sa.
Das scheint als Kanzler anders zu sein.

Verfasst: Sa 27. Nov 2010, 08:39
von Hajo Poppinga
Original von Reichsgraf Perry II. von Montary
Ich bleibe ebenfalls bei meiner Forderung nach einem Artikelgesetz.
Vielleicht kann man, um den Gesetzgebungsgang an dieser Stelle nicht zu verkürzen, ein seperates Änderungsgesetz zur UGerO einbringen?
Original von Gerhard Cheman
Ich bleibe bei meiner Aussage und kündige daher den Einspruch des Freistaates Freistein an.
Dann darf Freistein sicht mitverantwortlich fühlen, wenn bspw. Katista in Zukunft einige Probleme mit dem Personaltableau hat. Was ist den der substantielle Grund für diese Ablehnung?
Verfasst: Sa 27. Nov 2010, 11:23
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Die Änderungen gehören zusammen und damit sollten sie auch in einem gemeinsamen Gesetz geregelt werden.
Verfasst: So 28. Nov 2010, 22:05
von Gerhard Cheman
Gibt es hier weitere Wortmeldungen? Können wir ansonsten zur Abstimmung über die von Katista beantragte und vom Unionsparlament verabschiedete Vorlage kommen?
Die Abstimmung wird im Übrigen nicht über einen Einspruch abstimmen, sondern über eine Zustimmung zu diesem Gesetz. Der Wortlaut, zur Verabschiedung durch das Unionsparlament, in dieser Aussprache, war ein Fehler der Drucksache durch das Unionsratspräsidiums. Es gibt somit auch keine Einspruchsfrist.
Wir bitten dies mit dieser Klarstellung zu entschuldigen.
Verfasst: So 28. Nov 2010, 22:06
von Hajo Poppinga
Original von Reichsgraf Perry II. von Montary
Die Änderungen gehören zusammen und damit sollten sie auch in einem gemeinsamen Gesetz geregelt werden.
Ich bin hier nicht mehr antragsberechtigt, wenn Sie das vielleicht übernähmen?
Verfasst: So 28. Nov 2010, 22:29
von Gerhard Cheman
Also soll bzw. wird es Ihrer Meinung nach einen Antrag für ein neues Gesetz geben, sprich einen anderen Vorschlag?
Dann können und sollten wir über diesesm vom Unionsparlament bereits beschlossene hier, wie vom Unionsratspräsidium vorgeschlagen, also abstimmen, oder?