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Das Problem ist, dass die Personen eben nicht für verschollen erklärt werden, weil dies - außer eben für die Unionsbank - völlig unnötig ist. Wer de facto verschollen ist, verliert seine Staatsbürgerschaft. Das ist aber etwas anderes. Und bei Neben-IDs und aufgegebenen Unternehmen greift das schon gar nicht. Die Unionsbank muss bei Karteileichen selbst aktiv werden.
Bernardo G. Macaluso 
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Wie soll das gesetzlich untermauert werden?Original von Bernardo Macaluso
Das Problem ist, dass die Personen eben nicht für verschollen erklärt werden, weil dies - außer eben für die Unionsbank - völlig unnötig ist. Wer de facto verschollen ist, verliert seine Staatsbürgerschaft. Das ist aber etwas anderes. Und bei Neben-IDs und aufgegebenen Unternehmen greift das schon gar nicht. Die Unionsbank muss bei Karteileichen selbst aktiv werden.
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Aber diese aufgegebenen Firmen und die ehemaligen Bürger werden ja durch den oben eingebrachten Abschnitt h) abgedeckt. Wer nicht im BNet steht, kriegt kein Konto.Original von Bernardo Macaluso
Das ist keine schlechte Frage
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Nicht mehr - das Gesetz zur Ergänzung der Verschollenheitsvorschriften im ZGB trifft genau in diese Lücke. Wer künftig kein Staatsbürger mehr ist, gilt nach einem gewissen Zeitraum automatisch als verschollen. Danach ist die Union, mangels anderer Erben, automatisch gesetzlicher Erbe und kann als Eigentümer sowohl über das Konto, als auch das Vermögen darauf verfügen.Original von Bernardo Macaluso
Wer de facto verschollen ist, verliert seine Staatsbürgerschaft. Das ist aber etwas anderes.
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Doch, nach den vorgelegten Abschnitten h) und i) die Unionsbank.Original von Bernardo Macaluso
Aber das ist ja genau der Punkt. Theoretisch ist das so, praktisch wird das aber nicht vollzogen, weil es keine gesetzliche Regelung dafür gibt, wer für diese Maßnahmen zuständig ist.
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Neben-IDs sind im BNet einzutragen, wenn diese ein Konto haben sollen (Stichwort Einreiseantrag).Original von Bernardo Macaluso
Gut, geschenkt, aber was ist mit Neben-IDs und Organisationen?
Und was meinen Sie mit Organisationen? Vereine oder Unternehmen?
Lösbar wäre das Problem durch:
i) Die Löschung von Konten aus dem Datenbestand der Unionsbank, falls der Kontoinhaber verstorben, nach dem §2 des II. Buches des ZGB für verschollen erklärt oder aus anderen Gründen aus dem Bürgernetz der Demokratischen Union gelöscht wurde.
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