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Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 21:54
von Ot Helfsen
Genau, Herr Präsident, danke.
Eine eindeutige Formulierung im vorl. Gesetz wäre für die Rechtssicherheit wichtig.
Wie ist das
mindestens in
Der bisherige §2 (1) des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:
(1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.
von den Machern des Gesetzes gemeint?
Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 22:22
von Pandora Friedmann
Roldem wird sich diesem Gesetz entgegenstellen. Die Unionsregierung wie das Parlament haben anscheinend nicht so recht verstanden, worum es sich beim Haushaltsrecht handelt. Ein Haushalt des Parlaments ermächtigt die Exekutive zu Ausgaben im Vorfeld. Eine nachträgliche Legitimierung führt das Ganze doch ad absurdum. Dazu kommt noch, dass die angedachte Regelung nur mit einem Erfüllungstitel sanktionierbar ist. Die Unionsregierung sollte sich endlich mal wieder an die Gesetze halten und sie nicht schlechter machen. Hier wird ganz eindeutig Demokratie abgebaut.
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 09:41
von SRM
Original von Ot Helfsen
Genau, Herr Präsident, danke.
Eine eindeutige Formulierung im vorl. Gesetz wäre für die Rechtssicherheit wichtig.
Wie ist das mindestens in
von den Machern des Gesetzes gemeint?
Diese Kritik kann ich nachvollziehen. Mindestens ist in diesem Fall als spätestens zu verstehen. Um hier eine eindeutigere Formulierung zu erzielen, stehe ich einer Korrektur durch den Unionsrat offen gegenüber.
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 11:16
von Joeli Veitayaki
Ist das nicht eine redaktionelle Korrektur, die ohne weiteren Durchlauf durch die Gesetzgebungsmaschinerie geändert werden könnte?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 12:45
von SRM
Original von Joeli Veitayaki
Ist das nicht eine redaktionelle Korrektur, die ohne weiteren Durchlauf durch die Gesetzgebungsmaschinerie geändert werden könnte?
Das wäre selbstredend ganz in meinem Sinne.
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 23:23
von Gerhard Cheman
Auch wenn Aufgrund der redationellen Formfehler Einigkeit erzielt wurde kann ich dieser Änderung des Unionshaushaltsgesetzes keine volle Zustimmung erteilen. Mir leuchten natürlich die Gründe ein, warum der Unionsfinanzminister das Gesetz ändern lassen möchte bzw. warum es sinnvoll wäre, auf der anderen Seite bin ich der selben Meinung wie Frau Friedmann: Ausgaben sollten vorher beschlossen werden und nicht im Nachhinein, diese Handhabung ist sehr sinnvoll, sie wird u. a. in Freistein exakt so angewendet.
Da ich in diesem Zwiespalt stecke, werde ich mich hier aktiv enthalten, denn eine Zustimmung kann ich hier nicht erteilen.
Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 10:49
von Joeli Veitayaki
Dem Einwand des Herrn Cheman muss ich zustimmen, hier
(1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.
müsste es richtiger Weise heißen
(1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat vor dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.
Nur dann mach ein Haushaltsentwurf auch Sinn. Ansonsten ist es einfach der Haushalt.
Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 11:12
von Ot Helfsen
Ich gehe mal davon aus, dass die Formulierung "nach" in diesem Fall kein Versehen war. Herr Rosseau-Mason sollte sich dazu äußern können.
Wenn dies so ist, wäre eine Änderung zur Vorschrift "vor" eine strukturelle Änderung des Gesetzes.
Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 12:50
von SRM
Original von Ot Helfsen
Ich gehe mal davon aus, dass die Formulierung "nach" in diesem Fall kein Versehen war. Herr Rosseau-Mason sollte sich dazu äußern können.
Wenn dies so ist, wäre eine Änderung zur Vorschrift "vor" eine strukturelle Änderung des Gesetzes.
Richtig, das "nach" ist kein Versehen. Die Union tätigt zu 100 Prozent Ausgaben, die das Besoldungsgesetz diktiert und diese sind nach dem aktuell gültigen Haushaltsgesetz überhaupt nicht genehmigungspflichtig. Daher ist hier eine Zustimmung des Unionsparlaments "rein pro forma".
Daher soll die Haushaltsdebatte auch auf eine reale Basis gestellt werden, anstatt auf einer geschätzten Grundlage (hierfür schwanken die Steueraufkommen zu stark). In diesem Sinne ist daher eine nachgelagerte Haushaltsdebatte stichhaltig und durch diese Vorlage berücksichtigt.
Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 22:37
von Gerhard Cheman
Aus diesem Grund bleibe ich bei meiner Ansicht, mich hier bei einer Abstimmung zu enthalten.