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Verfasst: Mo 15. Mär 2010, 23:47
von Bernardo Macaluso
Original von Melissa Adelaide
Ihre Meinung, nicht die Aussage der Verfassung.
Hätten Sie da ein Zitat parat?

Verfasst: Mo 15. Mär 2010, 23:52
von Melissa Adelaide
Artikel 39 Absatz 3 ff. - hier geht es nicht um protokollarische Formalia, sondern um handfeste politische Leitungsbefugnis.

Verfasst: Mo 15. Mär 2010, 23:59
von Bernardo Macaluso
Original von Melissa Adelaide
Artikel 39 Absatz 3 ff. - hier geht es nicht um protokollarische Formalia, sondern um handfeste politische Leitungsbefugnis.
Aber nicht um Gestaltungsspielräume. Und ohne die ist ein Programm sinnlos.

Verfasst: Di 16. Mär 2010, 00:02
von Melissa Adelaide
Wie kommen Sie daruf, dass es dort nicht um Gestaltung geht? Der Unionspräsident kann sehr wohl eine Gestaltungsagenda entwickeln und vertreten, und eine Unionsregierung dafür zur Verantwortung ziehen dieser nicht zu folgen.

Verfasst: Di 16. Mär 2010, 00:05
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Widerspricht das dann nicht Art. 39 Absatz 2?

Verfasst: Di 16. Mär 2010, 00:05
von Ot Helfsen
Das ist ja wieder die alte Diskussion. Wer war zuerst da: Der Unionspräsident oder der Unionskanzler?
Das Amt des Unionspräsidenten hat nun schon seit Langem Bestand. Es überdauerte sehr viele Ambitionen und Diskussionen und etliche Umfragen, ob man es denn nun abschaffen solle oder umgestalten oder zusammenlegen oder entfalten etc.

Also: Unionspräsidentenamt aufwerten und neue Kompetenzen ins Präsidium geben oder den Manager, den Kanzler zum neuen Präsidialkanzler machen und regieren lassen, und einen König wählen. Oder das Amt abschaffen, aber darüber redet man schon zu lange, das kann man eigentlich nicht mehr machen. Vielleicht umbenennen.

Verfasst: Di 16. Mär 2010, 00:07
von Palin Waylan-Majere
Zwischen Aufsicht und Leitung besteht ja wohl ein Unterschied. Zumal die Kontrollfunktion über die Unionsregierung doch vor allen den beiden Legislativorganen zukommt. Der Unionspräsident sollte da nicht übereifrig jede Maßnahme einer Generalkritik unterziehen - dies würde nicht nur der Würde des Amtes schaden, sondern auch den an das Amt gerichteten verfassungsmäßigen Aufgaben als Mittler und Konfliklöser, der die Politik der Unionsregierung nicht zu bewerten hat.

edit: Im übrigen ein gutes Statement des Kandidaten.

Verfasst: Di 16. Mär 2010, 00:10
von Melissa Adelaide
Original von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Widerspricht das dann nicht Art. 39 Absatz 2?
Nein. Dieser Absatz bezieht sich erkennbar nur auf Absatz 1, sonst wäre er ja an das Ende des Artikels gesetzt worden. ;)

Verfasst: Di 16. Mär 2010, 00:17
von Bernardo Macaluso
Original von Melissa Adelaide
Wie kommen Sie daruf, dass es dort nicht um Gestaltung geht? Der Unionspräsident kann sehr wohl eine Gestaltungsagenda entwickeln und vertreten, und eine Unionsregierung dafür zur Verantwortung ziehen dieser nicht zu folgen.
Wo lesen Sie das denn nun wieder raus?

Verfasst: Di 16. Mär 2010, 00:25
von Lord Macshire
Was brauchen wir einen Ersatz-Monarchen, der den Grüß-Gott August spielt ? Dafür ist das Amt zu bedeutend zu teuer, als daß man sich ihn als repräsentative Zierde leistet.

Entweder ein starker Präsident, der als Oberhaupt der Executive - das ist er - nicht der Kanzler, der nur Regierungschef ist - die Leitlinien der Politik bestimmt - oder gleich abschaffen.

Im übrigen dürfte die Legitimation des Präsidenten höher als die des Kanzlers zu werten sein. Ersterer wird durch das Volk direkt gewählt, während letzterer nur indirekt durch das Parlament gewählt wird.