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Verfasst: Do 2. Jul 2009, 02:03
von Marenus Luther
Original von Montgomery Scott
Es geht um eine grundsätzliche Regelung, die die Sitzungen des Unionsparlaments effizienter machen sollen.
Und genau das Gegenteil wird erreicht. Die Regierungsgeschäfte eines Unionslandes verlangen von einem regierungschef viel Aufmerksamkeit und Zeit. Da kann man mit einer Rede vor diesem Haus nicht immer warten bis die Verwaltung einen Antrag um Rederecht formal angenommen hat. Die Konsequenz wird sein, dass mehr Einsprüche durch den Unionsrat erfolgen werden, da die Debatten hier eingeschränkt werden.

das ganze zum besseren Verständnis sim off begründet: Es geht schon damit los, dass ich im Moment viel für die Uni tun muss. Wenn ich mal (spät Abends) Zeit habe muss ich hoffen, dass Patrick da ist um mein Gesuch formal zu genehmigen. Vielleicht ist er aber auch nicht da und macht es erst später - zu einem Zeitpunkt zu dem ich keine Zeit habe. Also werde ich mich erst im Unionsrat äußern können und ggf. das Gesetz ablehnen müssen wegen einer Sache die wir schon gleich hier hätten ausräumen können sim on

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 02:11
von pjotr
Dann bedanken Sie sich bei Ihren hier pöbelnden und störenden Kollegen.

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 09:30
von Rex Marker
Original von pjotr
Dann bedanken Sie sich bei Ihren hier pöbelnden und störenden Kollegen.
:klatsch:

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 10:22
von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
die Frage, wie wir einen geordneten Ablauf der Sitzungen des Unionsparlaments gewährleisten können, ist insofern ein Problem, als es in der Tat um die Frage geht, wie wir dieses Ziel erreichen können, ohne dadurch die Vertreter des Unionsrates über Gebühr in ihrem Rederecht vor diesem Plenum über Gebühr einzuschränken.
Ich frage mich allerdings, Herr Imperialkanzler, wie sinnig es ist, erst eine Klage anzustrengen und sich anschließend über eine angeblich mangelhafte Diskussionsbereitschaft von seiten des Unionsparlaments zu beschweren - das leuchtet mir, ehrlich gesagt, nicht ein.
Natürlich beantwortet eine Gerichtsentscheidung nicht die Frage, wie das Unionsparlament seine Arbeit effizienter gestalten kann. Sie gibt aber zumindest eine Antwort, ob die jetzt getroffene Regelung verfassungskonform ist. Denn natürlich kann, Herr Kollege Jerkov, das Unionsgericht eine Regelung der Geschäftsordnung des Unionsparlaments für verfassungswidrig erklären, wenn diese Regelung in unzulässiger weise in die verfassungsrechtlich garantierten Rechte anderer Verfassungsorgane eingreift.
Die Mutter aller Fragen lautet aber doch, ob derzeit eine Lösung in Sicht ist, die den gleichen Effekt hat, aber dafür weniger einschneidend ist. Ich sehe eine solche Alternative derzeit nicht. Statt einer Klage wäre, Herr Imperialkanzler, in der Tat wünschenswerter gewesen, wenn die Unionsländer mit einem Angebot zum Dialog an das Unionsparlament herangetreten wäre, bei dem man dann gemeinsam nach Alternativlösungen hätte suchen können.
Den Weg der vorschnellen Klage halte ich deswegen für alles andere als optimal, da die Gefahr besteht, dass die Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern der jetzigen Regelung sich unnötig weiter verhärten und ein Dialog dadurch weiter erschwert wird.

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 12:24
von Marenus Luther
Sehr geehrte Frau Ministerin,

in ihren Ausführungen wird meines Erachtens die Tatsache, dass es das Unionsparlament war, dass eine neue GO verabschiedete ohne vorher das Gespräch zu suchen, zu wenig betont. Allerdings soll es hier nicht darum gehen eine "du hast angefangen" Diskussion zu führen.

Herr Abgeordneter Jerkov,

sie bestätigen ja meine Ausführungen. Sie sind der Ansicht, dass eine solche Strafmaßnahme nötig war. Eine Diskussion darüber ob die von ihnen gemeinten Ländervertreter sich hier falsch verhalten haben oder nicht wird uns wohl schwerlich weiter bringen. Deshalb bitte ich sie noch einmal folgende drei Argumente zu bedenken:

1. Die Regelung nimmt alle Landesvertreter in Kollektivhaft
2. Es wird diejenigen die ggf. wirklich in Sitzungen stören wollen nicht davon abhalten.
3. Es wird Fälle geben in denen Länder nicht richtig werden Stellung beziehen können und deshalb ein Gesetz ablehnen werden mit Gründen die schon im Unionsparlament hätten ausgeräumt werden können.

kurzum: die Regelung schafft nicht das was sie soll, sie bestraft die falschen und sie verlängert den Gesetzgebungsprozess.

Welche unsinnigen Folgen die Regelung hat, sieht man schon daran, dass ich dafür gerügt worden bin dem Unionskanzler nach seiner Wahl im Namen der Landesregierung zu beglückwünschen.

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 12:28
von Fabian Montary
Das sich gerade Jerkov hier aufregt, der sich selbst im Rat stets wie der Elefant im Porzellanladen aufgeführt hat, zeugt doch entweder von einer Perzeptionsverschiebung seinerseits neben die Realität oder um groß angelegten Heuchelei...

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 12:37
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Original von Fabian Montary
Das sich gerade Jerkov hier aufregt, der sich selbst im Rat stets wie der Elefant im Porzellanladen aufgeführt hat, zeugt doch entweder von einer Perzeptionsverschiebung seinerseits neben die Realität oder um groß angelegten Heuchelei...
Ich rufe Sie zur Ordnung. Laut Geschäftsordnung haben Mitglieder des Unionsrats das Rederecht vorab beim Präsidium zu beantragen.

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 12:40
von Marenus Luther
Das mein zweites Argument sich so schnell bestätigen würde, habe ich selber nicht gedacht.

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 12:42
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Original von Marenus Luther
Das mein zweites Argument sich so schnell bestätigen würde, habe ich selber nicht gedacht.
Herr Luther, als Präsident dieses Hauses habe ich mich von der Geschäftsordnung leiten zu lassen. Ihre Argumente sind irrelevant für mich.

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 12:47
von Marenus Luther
Herr Präsident, sie misverstehen mich. Meine Aussage sollte nicht ihre Maßnahme kritisieren, sondern unterstreichen das man mit der Regelung nicht den gewünschten Effekt erzielt.
Das mag für sie in ihrer Rolle als Präsident dieses Hauses irrelevant sein, aber vielleicht ist es für ihre Einstellung zu der getroffenen Regelung wichitg. Denn über deren Beibehaltung befinden sie ja auch als Mitglied des Hauses.