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Verfasst: Do 4. Jun 2009, 16:46
von Robert Cullen
Klingt gut :daumen:

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 16:47
von Vincenzo De Luca
Original von Palin Waylan-Majere
Ich meine, die Begründung des Unionsgerichtes war dazumal eine andere - nämlich die Ungleichheit der Stimmen. Wer für eine Liste votiert, die unter der Hürde bleibt, dessen Stimme geht gewissermaßen verloren.
DvA hat in seiner Dissertation damals die Entscheidung des Unionsgerichts vorweg genommen. Sie lässt sich hier nachlesen: http://www.kama-u.net.tf/. Das Hauptargument war, dass die 6%-Hürde nicht geeignet ist den gesetzlichen Zweck zu erreichen, weil die natürliche Hürde schon bei 4,5% liegt und die 6% Hürde ohnehin niemals gegriffen hätte.

Wir haben heute ein anderes Wahlsystem, wo die kleinen Parteien ohnehin bevorzugt werden und der Wähler seine Stimme kumulieren darf. Die Ungleichbehandlung wäre verfassungsrechtlich vertretbar.

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 16:50
von Palin Waylan-Majere
Original von Robert Cullen
Klingt gut :daumen:
Wenn man genau hinhört, nicht mehr. Wir hätten so also erstmal 15,2 % überhaupt nicht repräsentiert und die überschüssigen Sendlerstimmen nützen der FDU. Das müsste dann im Detail schon anders regeln, damit Stimmen nicht im Papierkorb bzw. bei einem Konkurrenten landen. Der Blomkohl'sche Vorschlag des Präferenzwahlrechtes ist da schon eher gangbar.

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 16:51
von Robert Cullen
Präferenzwahlrecht beudetet dann in diesem Fall?

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 16:52
von joukersendler
Wir machen das einfach so, bei den nächsten Wahlen stehen mind. zwei Leute auf der LiLi :daumen:
Dann gibts keine Probleme. ;)

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 16:53
von Vincenzo De Luca
Original von Palin Waylan-Majere

Wenn man genau hinhört, nicht mehr. Wir hätten so also erstmal 15,2 % überhaupt nicht repräsentiert und die überschüssigen Sendlerstimmen nützen der FDU. Das müsste dann im Detail schon anders regeln, damit Stimmen nicht im Papierkorb bzw. bei einem Konkurrenten landen. Der Blomkohl'sche Vorschlag des Präferenzwahlrechtes ist da schon eher gangbar.
Sendler wäre ja bei einem solchen Wahlsystem gut beraten auf der Liste mindestens eine weitere Person zu haben. Auch die SPDU wäre gut beraten sich mit der LL oder den Grünen zu verständigen. Für die IRP hingegen würde es bedeuten entweder sich der KLL anzuschließen oder auf den Sitz im UP zu verzichten.

Das die Stimme der FDU zufallen würde ist kein Naturgesetz, sondern dem Wahlergebnis geschuldet. Sie könnte bei einem anderen Ergebnis auch der LL zufallen.

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 16:54
von Vincenzo De Luca
Original von joukersendler
Wir machen das einfach so, bei den nächsten Wahlen stehen mind. zwei Leute auf der LiLi :daumen:
Dann gibts keine Probleme. ;)
eben :D

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 16:54
von Palin Waylan-Majere
Man wählt eine Liste mit Stimme A und eine weitere mit Stimme B (etc.). Wenn die Liste A die Hürde nicht schafft, verfällt die Stimme nicht, sondern geht auf die B-Liste über.

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 16:57
von Robert Cullen
Und was ist mit meinem vorschlag, dass man mit seiner Stimme eine Partei wählt, und mit einer anderen den Kanzlerkandidaten. Und das die mandate aufgrund der % verteilet werden?

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 17:31
von Hajo Poppinga
Original von Palin Waylan-Majere
Ich meine, die Begründung des Unionsgerichtes war dazumal eine andere - nämlich die Ungleichheit der Stimmen. Wer für eine Liste votiert, die unter der Hürde bleibt, dessen Stimme geht gewissermaßen verloren.
So habe ich das auch in Erinnerung.