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Verfasst: Fr 22. Mai 2009, 17:10
von Joeli Veitayaki
Original von Fabian Montary
Dann messen Sie mit zweierlei Maß, Herr Präsident. Nach § 12 VI GOUP muss ohnehin erst ein formeller Ordnungsruf ergehen.
zwischen einem qualifizierten und einem unqualifizierten Zwischenruf wie dem ihrigen, kann ich sehr wohl unterscheiden.
Verfasst: Fr 22. Mai 2009, 17:17
von Fabian Montary
Original von Joeli Veitayaki
zwischen einem qualifizierten und einem unqualifizierten Zwischenruf wie dem ihrigen, kann ich sehr wohl unterscheiden.
Diese Unterscheidung liegt außerhalb Ihres Kompetenzbereichs. Als Sachruf fehlt fürderhin die Qualifikation, da mein Ausruf sich mit dem Gesetzesentwurf beschäftigte, wenn auch mit einer persönlichen Komponente.
Verfasst: Fr 22. Mai 2009, 17:23
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Original von pjotr
1. Das sollte der Unionspräsident feststellen.
2. Meiner Einschätzung nach hat das Innenministerium nach mehr Manpower um ein Staatsbegräbnis organisatorisch wuppen zu können. Die Entscheidungsfällung jedoch liegt beim Präsidenten.
Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 11:50
von Hajo Poppinga
Ist das nicht eher Sache für eine Verordnung durch den Unionspräsidenten?
Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 12:59
von pjotr
Thats what I say
Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 21:55
von Rex Marker
Mir persönlich ist egal wie, in jedem Fall sollte aber eine Regelung her. Aus diesem Grund unterstütze ich diese Initiative, damit sich so ein peinliches Possenspiel wie jenes um die Beerdigung der Unionskanzlerin Connor nicht wiederholt.
Verfasst: Di 26. Mai 2009, 11:39
von Michael Schneider
Äh darf der Präsident überhaupt Verordnungen erlassen? ich denke nicht.
Verfasst: Di 26. Mai 2009, 11:48
von Joeli Veitayaki
ich lege Artikel 36 (Aufgaben des Unionspräsidenten) einmal sio aus:
(2) Der Unionspräsident ernennt sämtliche Beamte und Offiziere der Union. Diese Befugnis kann per Verordnung des Präsidenten an andere Behörden übertragen werden.
Nirgends, außer hier, ist wörtlich vermerkt, dass der Unionspräsident (beliebige) Verordnungen erlassen kann. Wenn man jedoch im Umkehrschluss auf Artikel 36(2) dies nimmt, so kann er dies aber sehr wohl tun. Oder sehe ich das falsch? Ersatzweise müßte das eben die Unionsregierung übernehmen.
Verfasst: Di 26. Mai 2009, 14:27
von pjotr
Ich denke es ist ein zulässiger Folgeschluss, dass der Präsident analog zu Art. 44 IV solche Verordnungen im Geschäftsbereich des Unionspräsidialamtes erlassen darf, wie ein Unionsminister das in seinem Geschäftsbereich darf.
Verfasst: Mi 27. Mai 2009, 10:08
von Michael Schneider
Also konsequent: Präsident sagt es gibt Staatsbgeräbnis (weil Person für wert befunden wurde), Uniosnregierung mittels Innenministerium führt es aus?