Lesen Sie Ihre Akten eigentlich, bevor Sie hier reden, oder gehen Sie nur nach dem Titel? Der Unionspräsident hat lediglich gegenüber Unionsgesetzen ein Prüfungsrecht, nicht gegenüber anderen Rechtsnormen - da ist er sozusagen nur der "Verkündaugust".Original von Helen Bont
Was aber sind Veröffentlichungen normativer Natur?
Gesetze sind normativer Natur in dem Sinne, dass sie Gebote oder Verbote, also Verhaltens- oder Strafnormen enthalten. Gesetze aber bedürfen der Zustimmung von Unionsparlament und Unionsrat. Insofern sind die Einwände des Unionspräsidenten durchaus nachvollziehbar, denn das Inkraftsetzen von Gesetzen durch Verkündung im Unionsgesetzblatt betrifft eine originäre Aufgabe des Unionspräsidenten insoweit, da ihm ja auch ein Prüfungsrecht hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit - sowohl was das Zustandekommen als auch die inhaltiche Vereinbarkeit mit der Verfassung - zusteht. Die in § 4 Absatz 3 umschriebenen Veröffentlichungen unterlaufen dieses originäre Recht des Unonspräsidenten, da jetzt plötzlich andere als der Unionspräsident ein Veröffentlichungsrecht im Unionsgesetzblatt erhalten.
Um der Klarheit willen, sollte daher dieser Absatz 3 gestrichen werden.
Das Prüfungsrecht für Gesetze nimmt ihm mit diesem Gesetz niemand, der Unionspräsident ist der weitere alleinige Verkünder von Unionsgesetzen.
Ditt könne mer mache.In § 5 sollte Punkt 5 von Absatz 1 dahingehend geändert werden, dass auch die Beendigung und nicht nur die Ausrüfung des Notstands im Unonsanzeiger veröffentlicht wird.
Wir nehmen hier gar nichts heraus, sondern legalisieren nur - wie auch in der Gesetzesbegründung nachzulesen - einen bisherigen Zustand. Auch bisher hat das AfEA im Zuständigkeitsbereich des UMI diese Registeraufgaben übernommen; es ist daher nur sinnvoll, dass das weitergeführt wird.Unverständlich - zumindest mir - ist plötzlich das Herausnehmen von Registeraufgaben und deren Zuweisung an das Unionsministerium des Innern in § 7. Warum jetzt plötzlich das Unionsregister für Gewerbe, Vereine und Parteien nicht unter dem Dach des Unionsamtes für Justiz eingerichtet werden soll, ist nicht logisch. Dieses sollte dahingehen geändert werden, dass es in die Zuständigkeit des Unionsamtes für Justiz fällt und diese auch über Eintrag oder Ablehnung der Eintragung entscheidet, ohne das weitere Behörden eingeschaltet werden müssen.