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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Original von joukersendler
3. Ausnahme bilden Abstimmungen die nur die ratelonischenLigeen betreffen. Bei solchen Abstimmungen hat jeder am Spielbetrieb teilnehmender Verein eine Stimme.
Böse. :O ;)

Einmal editieren geht noch :D
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Beiträge: 1036
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:39
Ich würde bei der Wahlregelung eher einen Spieltagepassus einsetzen, also beispielsweise 8 Spieltage vor Saisonende. Wie viele Wochen eine Saison noch dauert, ist durch mögliche Verzögerungen ja immer unklar.
 

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Joseph A. Gladstone, Die Grünen
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.

Imperias Regierungschef Wolfgang Müller sprach: "Aber ich kann auch anders, Gladstone du bist ein Hurensohn."
Kaiser
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Registriert: Fr 16. Mär 2007, 18:47
Original von Joseph A. Gladstone
Ich würde bei der Wahlregelung eher einen Spieltagepassus einsetzen, also beispielsweise 8 Spieltage vor Saisonende. Wie viele Wochen eine Saison noch dauert, ist durch mögliche Verzögerungen ja immer unklar.
Kann man auch machen.

ps. man kann anscheinend unendlich oft editieren :D
 

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keiner gab mir ein Handy ;(
Kultur ist Pur
Beiträge: 1036
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:39
Ich habe mal die vorgeschlagenen Änderungen - Name, Abstimmungsregeln und Präsidentenwahl - eingefügt.
Satzung des Unionsfußballbundes

Wichtigste Aufgabe des Unionsfußballbundes, im folgenden UFB genannt, ist die Ausübung des Fußballsports in Meisterschaftsspielen und Wettbewerben der Spielklassen der Regional- und Landesverbände und der Lizenzligen. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Einheit des Fussballs der Demokratischen Union. Der UFB handelt in sozialer und gesellschaftspolitischer Verantwortung und fühlt sich in hohem Maße dem Gedanken des Fairplay verbunden. Seiner besonderen Förderung unterliegt auch der Freizeit- und Breitensport. Der UFB setzt sich für die Belange des Umwelt- und Naturschutzes ein. Zur Erfüllung und Durchführung seiner Aufgaben gibt sich der Unionsfußballbund folgende Satzung:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Name, Rechtsform und Sitz
Der Unionsfußballbund (UFB) ist die Vereinigung der Landesverbände, Regionalverbände und des Ligaverbandes, in denen Fußballsport betrieben wird.
Der Unionsfußballbund ist ein eingetragener Verein und hat seinen Sitz in Manuri (Katista).

§ 2
Allgemeine Grundsätze
Der Unionsfußballbund ist parteipolitisch und religiös neutral.
Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen.
Jedes Amt im UFB ist Frauen und Männern zugänglich.
Satzung und Ordnungen des UFB gelten in ihrer sprachlichen Fassung für Frauen und Männer gleichermaßen.

§ 3
Zweck und Aufgabe
Zweck und Aufgabe des UFB ist es insbesondere,
a) den Fußballsport und seine Entwicklung, vor allem in seinem Jugendbereich, zu fördern und durch fußballspezifische sowie überfachliche Qualifizierung zu sichern,
b) den Fußballsport der Demokratischen Union im In- und Ausland zu vertreten und alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen zum gemeinsamen Wohl aller Mitglieder in sportlichem Geiste zu regeln,
c) die Infrastruktur seiner gemeinnützigen Mitgliedsverbände sowie Bildungsmaßnahmen für ihre Mitglieder direkt oder indirekt zu fördern,
d) dafür zu sorgen, dass die Fußballspiele innerhalb des UFB-Gebiets nach den internationalen Fußballregeln ausgetragen werden und die internationalen Fußballregeln verbindlich auszulegen,
e) Auswahlmannschaften zu bilden, zu unterhalten und Länderspiele der Auswahlmannschaften sowie die zu ihrer Vorbereitung erforderlichen Spiele und Lehrgänge durchzuführen,
f) mit seinen Auswahlmannschaften an internationalen Wettbewerben teilzunehmen und internationale Spiele zu bestreiten,
g) die Unionsliga als seine Vereinseinrichtung zu organisieren,
h) in Wettbewerben den Fußballmeister der Demokratischen Union, die Auf- und Absteiger, die Teilnehmer an den internationalen Wettbewerben sowie in überregionalen Pokalwettbewerben deren Sieger zu ermitteln oder ermitteln zu lassen und die hierzu notwendigen Regelungen zu treffen,
i) die Zulassung von Trainern, Übungsleitern und Schiedsrichtern sowie ihre Aus-, Fort- und Weiterbildung und die von ehren- und hauptamtlichen Vereins- und Verbandsmitarbeitern zu regeln und zu fördern,
j) das Ehrenamt zu pflegen und zu fördern.

§ 5
Gemeinnützigkeit
a) Der UFB verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des UFB dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
b) Bei Auflösung oder Aufhebung des UFB oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks darf das Vermögen nur für einen in der Satzung festzulegenden steuerbegünstigten Zweck verwendet werden.

II. Mitgliedschaft und Abstimmungen
1. Mitglieder des UFB sind alle im Bügernetz eingetragenen Mitglieder des UFB.
2. Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder nach Punkt 1.
3. Ausnahme bilden Abstimmungen die nur die Ligen betreffen. Bei solchen Abstimmungen hat jeder am Spielbetrieb teilnehmender Verein eine Stimme.
4. Abstimmungen werden im Forum des UFB abgehalten
5. Es wird nie anonym abgestimmt.
6. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit
7. Der Name des Vereins ist frei Wählbar, so lange er keine rassistischen Anspielungen o.ä. enthält.
8. Der Verein muss aus der Demokratischen Union stammen. Der Trainer kann aus dem Ausland stammen.

III. Der Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich aus dem Verbandspräsidenten und dem Vizepräsidenten zusammen.
2. Der Vorstand wird 8 Spieltage vor Ende der Ligasaison mit einfacher Mehrheit von den Mitgliedern des UFB gewählt.
3. Eine zeitlich unbeschränkte Wiederwahl ist möglich.
4. Der Verbandspräsident kann mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen entlassen werden.

IV. Teilnahmebedingungen der Vereine
1. Teilnahmeberechtigt am Spielebetrieb des UFB sind alle Vereine der eingetragenen Mitglieder des UFB.
2. Jeder Verein muss im Vereinsregister der Demokratischen Union aufgeführt sein.
3. Jeder Verein muss ein Stadion nachweisen.
Gibt es sonst noch Einwände oder kann darüber abgestimmt werden?
 

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Joseph A. Gladstone, Die Grünen
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.

Imperias Regierungschef Wolfgang Müller sprach: "Aber ich kann auch anders, Gladstone du bist ein Hurensohn."
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Dann wird darüber jetzt abgestimmt.
 

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Joseph A. Gladstone, Die Grünen
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.

Imperias Regierungschef Wolfgang Müller sprach: "Aber ich kann auch anders, Gladstone du bist ein Hurensohn."
Kaiser
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Kaiser

Beitrag von joukersendler »

Wen die Satzung durchkommt müssen wir gleich danach Wahlen abhalten ist mir grad aufgefallen ;)
 

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keiner gab mir ein Handy ;(
Kultur ist Pur
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SRM
Erleuchteter
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
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Erleuchteter

Beitrag von SRM »

Noch ein wichtiger Einwand: Nicht jeder Trainer von Teams aus Unionsligen ist im BNet angemeldet, kann angesichts der infrstrukturellen Probleme hier, aber auch kein Kriterium sein. Daher wurde damals auch der Terminus 'Ligateilnehmer' geschaffen. Dieser mag nicht gerade schön sein, trifft das Problem aber besser, als die oben vorgeschlagene Formulierung. Hier sollte man sich evtl. nochmal Gedanken machen, schliesslich gibt es auch Entscheidungen, die nicht direkt die Ligen betreffen, jedoch für alle Clubs relevant sind.
 

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TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING
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