Also. Weiter geht's.Satzung des FVdDU
Wichtigste Aufgabe des FVdDU ist die Ausübung des Fußballsports in Meisterschaftsspielen und Wettbewerben der Spielklassen der Regional- und Landesverbände und der Lizenzligen. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Einheit des Fussballs der Demokratischen Union. Der FVdDU handelt in sozialer und gesellschaftspolitischer Verantwortung und fühlt sich in hohem Maße dem Gedanken des Fairplay verbunden. Seiner besonderen Förderung unterliegt auch der Freizeit- und Breitensport. Der FVdDU setzt sich für die Belange des Umwelt- und Naturschutzes ein. Zur Erfüllung und Durchführung seiner Aufgaben gibt sich der Fussballverband der Demokratischen Union folgende Satzung:
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Name, Rechtsform und Sitz
Der Fussballverband der Demokratischen Union (FVdDU) ist die Vereinigung der Landesverbände, Regionalverbände und des Ligaverbandes, in denen Fußballsport betrieben wird.
Der Fussballverband der Demokratischen Union ist ein eingetragener Verein und hat seinen Sitz in Manuri (Katista).
§ 2
Allgemeine Grundsätze
Der Fussballverband der Demokratischen Union ist parteipolitisch und religiös neutral.
Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen.
Jedes Amt im FVdDU ist Frauen und Männern zugänglich.
Satzung und Ordnungen des FVdDU gelten in ihrer sprachlichen Fassung für Frauen und Männer gleichermaßen.
§ 3
Zweck und Aufgabe
Zweck und Aufgabe des FVdDU ist es insbesondere,
a) den Fußballsport und seine Entwicklung, vor allem in seinem Jugendbereich, zu fördern und durch fußballspezifische sowie überfachliche Qualifizierung zu sichern,
b) den Fussballsport der Demokratischen Union im In- und Ausland zu vertreten und alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen zum gemeinsamen Wohl aller Mitglieder in sportlichem Geiste zu regeln,
c) die Infrastruktur seiner gemeinnützigen Mitgliedsverbände sowie Bildungsmaßnahmen für ihre Mitglieder direkt oder indirekt zu fördern,
d) dafür zu sorgen, dass die Fußballspiele innerhalb des FVdDU-Gebiets nach den internationalen Fußballregeln ausgetragen werden und die internationalen Fußballregeln verbindlich auszulegen,
e) Auswahlmannschaften zu bilden, zu unterhalten und Länderspiele der Auswahlmannschaften sowie die zu ihrer Vorbereitung erforderlichen Spiele und Lehrgänge durchzuführen,
f) mit seinen Auswahlmannschaften an internationalen Wettbewerben teilzunehmen und internationale Spiele zu bestreiten,
g) die Unionsliga als seine Vereinseinrichtung zu organisieren,
h) in Wettbewerben den Fussballmeister der Demokratischen Union, die Auf- und Absteiger, die Teilnehmer an den internationalen Wettbewerben sowie in überregionalen Pokalwettbewerben deren Sieger zu ermitteln oder ermitteln zu lassen und die hierzu notwendigen Regelungen zu treffen,
i) die Zulassung von Trainern, Übungsleitern und Schiedsrichtern sowie ihre Aus-, Fort- und Weiterbildung und die von ehren- und hauptamtlichen Vereins- und Verbandsmitarbeitern zu regeln und zu fördern,
j) das Ehrenamt zu pflegen und zu fördern.
§ 5
Gemeinnützigkeit
a) Der FVdDU verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des FVdDU dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
b) Bei Auflösung oder Aufhebung des FVdDU oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks darf das Vermögen nur für einen in der Satzung festzulegenden steuerbegünstigten Zweck verwendet werden.
II. Mitgliedschaft und Abstimmungen
1. Mitglieder des FVdDU sind alle im Bügernetz eingetragenen Mitglieder des FVdDU.
2. Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder nach Punkt 1.
3. Abstimmungen werden im Forum des FVdDU abgehalten
4. Es wird nie anonym abgestimmt.
5. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit
6. Der Name des Vereins ist frei Wählbar, so lange er keine rassistischen Anspielungen o.ä. enthält.
7. Der Verein muss aus der Demokratischen Union stammen. Der Trainer kann aus dem Ausland stammen.
III. Der Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich aus dem Verbandspräsidenten und dem Vizepräsidenten zusammen.
2. Der Vorstand wird zu jedem Saisonstart mit einfacher Mehrheit von den Mitgliedern des FVdDU gewählt.
3. Eine zeitlich unbeschränkte Wiederwahl ist möglich.
4. Der Verbandspräsident kann mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen entlassen werden.
IV. Teilnahmebedingungen der Vereine
1. Teilnahmeberechtigt am Spielebetrieb des FVdDU sind alle Vereine der eingetragenen Mitglieder des FVdDU.
2. Jeder Verein muss im Vereinsregister der Demokratischen Union aufgeführt sein.
3. Jeder Verein muss ein Stadion nachweisen.
Beiträge: 1036
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:39
Durch den Zusammenbruch der Infrastruktur ist ein neuer Satzungsvorschlag des RFB-Präsidenten vollkommen untergegangen. Da es noch Uneinigkeit in einigen Punkten gab, eröffne ich die Aussprache nochmals und lege auch nochmal den Vorschlag vor:
Joseph A. Gladstone, Die Grünen
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.
Imperias Regierungschef Wolfgang Müller sprach: "Aber ich kann auch anders, Gladstone du bist ein Hurensohn."
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.
Imperias Regierungschef Wolfgang Müller sprach: "Aber ich kann auch anders, Gladstone du bist ein Hurensohn."
Beiträge: 341
Registriert: Sa 31. Mär 2007, 20:23
Beiträge: 5330
Registriert: Do 15. Mär 2007, 15:36
Tripel-As
Beiträge: 671
Registriert: So 31. Jan 2016, 23:13
Beiträge: 5330
Registriert: Do 15. Mär 2007, 15:36
UFB, Linda, nicht UFD 
Zuletzt geändert von Bodo von Kurzschluss am Mi 4. Apr 2007, 21:36, insgesamt 1-mal geändert.
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Tripel-As
Beiträge: 671
Registriert: So 31. Jan 2016, 23:13
Beiträge: 2471
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Wir würden UFD auch lizenzieren, daran soll es nicht scheitern. Gegen entsprechende Werbemöglichkeiten... 
JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Beiträge: 1731
Registriert: Fr 16. Mär 2007, 18:47
Zwei Sachen hätte ich spontan auszusetzen. Irgendwie sollte in Sachen Liga geregelt werden das nur jeder Verein eine Stimme hat. Wenn es z.B. darum geht welche Regeln in der Liga angewandt werden. Denn warum sollten zehn Mitglieder die keinen Verein haben mitabstimmen dürfen, bei Angelegenheiten die nur die Liga betreffen.
Zweitens sollten die Wahlen nicht unbedingt direkt vorm Saisonstart sein mM. nach. Am sinvollsten kurz vorm Ende der Saison damit der neue Zeit hat alles vorzubereiten.
Weil der alte hat möglicherweise keine lust mehr die neue vorzubereiten und der neue muss ich erst reinfinden das kann den Ligastart durchaus verzögern.
Zweitens sollten die Wahlen nicht unbedingt direkt vorm Saisonstart sein mM. nach. Am sinvollsten kurz vorm Ende der Saison damit der neue Zeit hat alles vorzubereiten.
Weil der alte hat möglicherweise keine lust mehr die neue vorzubereiten und der neue muss ich erst reinfinden das kann den Ligastart durchaus verzögern.
Zuletzt geändert von joukersendler am Do 5. Apr 2007, 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
keiner gab mir ein Handy ;(
Kultur ist Pur
Kultur ist Pur
Beiträge: 341
Registriert: Sa 31. Mär 2007, 20:23
Beiträge: 1731
Registriert: Fr 16. Mär 2007, 18:47
Ich kann auch gleich mal eine Formulierung vorschlagen:
1. Mitglieder des FVdDU sind alle im Bügernetz eingetragenen Mitglieder des FVdDU.
2. Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder nach Punkt 1.
3. Ausnahme bilden Abstimmungen die nur die Ligeen betreffen. Bei solchen Abstimmungen hat jeder am Spielbetrieb teilnehmender Verein eine Stimme.
4. Abstimmungen werden im Forum des FVdDU abgehalten
5. Es wird nie anonym abgestimmt.
6. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit
7. Der Name des Vereins ist frei Wählbar, so lange er keine rassistischen Anspielungen o.ä. enthält.
8. Der Verein muss aus der Demokratischen Union stammen. Der Trainer kann aus dem Ausland stammen.
III. Der Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich aus dem Verbandspräsidenten und dem Vizepräsidenten zusammen.
2. Der Vorstand wird in der vierten Woche vorm Saisonende mit einfacher Mehrheit von den Mitgliedern des FVdDU gewählt.
3. Eine zeitlich unbeschränkte Wiederwahl ist möglich.
4. Der Verbandspräsident kann mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen entlassen werden.
1. Mitglieder des FVdDU sind alle im Bügernetz eingetragenen Mitglieder des FVdDU.
2. Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder nach Punkt 1.
3. Ausnahme bilden Abstimmungen die nur die Ligeen betreffen. Bei solchen Abstimmungen hat jeder am Spielbetrieb teilnehmender Verein eine Stimme.
4. Abstimmungen werden im Forum des FVdDU abgehalten
5. Es wird nie anonym abgestimmt.
6. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit
7. Der Name des Vereins ist frei Wählbar, so lange er keine rassistischen Anspielungen o.ä. enthält.
8. Der Verein muss aus der Demokratischen Union stammen. Der Trainer kann aus dem Ausland stammen.
III. Der Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich aus dem Verbandspräsidenten und dem Vizepräsidenten zusammen.
2. Der Vorstand wird in der vierten Woche vorm Saisonende mit einfacher Mehrheit von den Mitgliedern des FVdDU gewählt.
3. Eine zeitlich unbeschränkte Wiederwahl ist möglich.
4. Der Verbandspräsident kann mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen entlassen werden.
Zuletzt geändert von joukersendler am Do 5. Apr 2007, 22:19, insgesamt 27-mal geändert.
keiner gab mir ein Handy ;(
Kultur ist Pur
Kultur ist Pur

Frank Farina, MP