Verfasst: Do 11. Dez 2008, 14:32
Welche Fragen sind denn noch offen geblieben? Die Beantwortung durch den jeweiliigen Fachminister halte ich durchaus für sinnvoll, da diese detaillierter berichten können, als ich es eventuell vermag.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Die rechtliche Grundlage stellt das Besoldungsgesetz dar. Dieses regelt, dass Gehälter pro Monat ausbezahlt werden soll. In der praktischen Anwendung ist also anteilig zu bezahlen.Original von Fabian Montary
Und Frage 8.2 steht auch noch aus.
Ich erinnere daran.Original von Fabian Montary
Es fehlen die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 10, zu Frage 3 hätte ich gern die Einschätzung des Unionskanzlers, nicht die Selbsteinschätzung des Ministers.
Frage 10 kann gern auch von der Fachministerin beantwortet werden.
Zu 1: Das Unionsministerium für Infrastruktur hat zwei grundlegende Themenblöcke initiiert. Zum einen war das eine groß angelegte Verkehrskonferenz mit dem Ziel der verkehrspolitischen Standardisierung. Zum anderen wurde das Projekt der lange Zeite brachliegenden Web-Präsenz der DU angegangen.Original von Palin Waylan-Majere
Ich erinnere daran.
*sieht die Debatte im Fernsehen und muss sich doch sehr wundern, dass die Aussagen des Unionskanzlers so gravierend denen des Verkehrsministers widersprechen*Original von SRM
Zu 3: Ja, ich sehe das Ministerium in der Rückschau für sinnvoll. Die Infrastruktur konnte verbessert werden und dadurch die Grundlage der DU gefestigt werden.
*denkt sich: persönliche Integrität scheint eine Zierde zu sein*Original von Montgomery Scott
*sieht die Debatte im Fernsehen und muss sich doch sehr wundern, dass die Aussagen des Unionskanzlers so gravierend denen des Verkehrsministers widersprechen*
Eine konkrete Rechtsnorm können Sie mir also nicht benennen?Original von SRM
Die rechtliche Grundlage stellt das Besoldungsgesetz dar. Dieses regelt, dass Gehälter pro Monat ausbezahlt werden soll. In der praktischen Anwendung ist also anteilig zu bezahlen.
Nicht zuletzt gilt auch der Gleichberechtigungsgrundsatz der Unionsverfassung: Wer einen Tag arbeitet, darf nicht gleich entlohnt werden, wie jemand, der einen gesamten Monat arbeitet.