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Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 15:50
von SRM
Original von pjotr
Der §7 des Unionsdienstgesetzes sichert Mitarbeitern von Unionsorganen ein Mindestgehalt von 800 Br zu. Das Amt als Unionskommissar als ehrenamtlich anzusehen, halte ich für puren Hohn. Seit wann lassen wir die Unionsverwaltung denn von NGOs oder gemeinnützigen Vereinen erledigen?
Denn ziehen Sie vor Gericht und erwirken ein Grundsatzurteil. Es wurde nach meiner Meinung gefragt und diese habe ich kundgetan. Ein Unionskommissar ist kein Mitarbeiter eines Unionsorgans im Sinne des Unionsdienstgesetzes. Das Gegenteil stellt das Gericht fest - oder eben nicht.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 16:32
von Montgomery Scott
Ein Amt, dessen Träger dafür zuständig ist, kurzfristig all das in Ordnung zu bringen, was eine ganze Gruppe von Leuten langfristig versaut hat und nebenbei noch kommissarisch die Aufgaben von Premierminister und Senator ausfüllen soll, ist als reines Ehrenamt anzuehen? Ja ne, is klar =)
Die Unionsregierung sollte hier dringend für eine Regelung sorgen, falls tatsächlich noch keine besteht. Herr Jerkov hat ja bereits klargestellt, dass das Gesetz eindeutig ist, was die prinzipiellen Ansprüche von Beamten angeht.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 16:37
von Hajo Poppinga
Original von Montgomery Scott
Ein Amt, dessen Träger dafür zuständig ist, kurzfristig all das in Ordnung zu bringen, was eine ganze Gruppe von Leuten langfristig versaut hat und nebenbei noch kommissarisch die Aufgaben von Premierminister und Senator ausfüllen soll, ist als reines Ehrenamt anzuehen? Ja ne, is klar =)
Eigentlich soll der Unionskommissar ja nur schnell Wahlen einleiten und einen Amtsinhaber finden. Insofern halte ich ein Ehrenamt da für gerechtfertigt - das war ja auch sonst immer so.
Die Unionsregierung sollte hier dringend für eine Regelung sorgen, falls tatsächlich noch keine besteht. Herr Jerkov hat ja bereits klargestellt, dass das Gesetz eindeutig ist, was die prinzipiellen Ansprüche von Beamten angeht.
Also ich würde jedenfalls nicht eindeutig Ansprüche des Herrn Marker dort herauslesen, und für einen schlechten Juristen halte ich mich auch nicht. Ich würde es auch grundsätzlich anders sehen, als Herr Jerkov, denn ein Unionskommissar ist letztendlich erstmal nur eine Hilfskraft des Unionspräsidenten.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 16:37
von Fabian Montary
Original von Hajo Poppinga
Dazu bedürfte es eines Arbeitsvertrages, den gibt es aber nicht. Eben weil es eine Ehrenverfplichtung ist. Ansonsten steht Herrn Marker der Klageweg offen.
In Beamtenverhältnissen benötigt es keinen Arbeitsvertrag, sondern lediglich der Ernennung, denn Beamtenverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse, auf die lediglich Gesetze angewandt werden, jedoch keine Verträge. Damit ist die Ernennung hinreichend.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 16:41
von Montgomery Scott
Original von Hajo Poppinga
Eigentlich soll der Unionskommissar ja nur schnell Wahlen einleiten und einen Amtsinhaber finden. Insofern halte ich ein Ehrenamt da für gerechtfertigt - das war ja auch sonst immer so.
Dann würde das Amt Wahlleiter heißen. Es umfasst aber in der Praxis weit mehr als das und das steht ja prinzipiell auch im Gesetz.
Also ich würde jedenfalls nicht eindeutig Ansprüche des Herrn Marker dort herauslesen, und für einen schlechten Juristen halte ich mich auch nicht. Ich würde es auch grundsätzlich anders sehen, als Herr Jerkov, denn ein Unionskommissar ist letztendlich erstmal nur eine Hilfskraft des Unionspräsidenten.
Fast alle Beamten sind letztendlich als Hilfskräfte von irgendwem umdefinierbar. Trotzdem steht ihnen allen ein Gehalt von mindestens 800 Bramern zu.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 16:42
von Hajo Poppinga
Original von Fabian Montary
In Beamtenverhältnissen benötigt es keinen Arbeitsvertrag, sondern lediglich der Ernennung, denn Beamtenverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse, auf die lediglich Gesetze angewandt werden, jedoch keine Verträge. Damit ist die Ernennung hinreichend.
Es ist ganz hervorragend, daß Sie außerhalb der Union etwas über die Sonderrechtsverhältnisse der Beamtenschaft gelernt haben, Herr Montary. Das ist aber aus verschiedensten Gründen nicht auf die Union anwendbar. Etwa haben wir überhaupt kein Beamtenrecht in der Union, bei den meisten Posten handelt es sich um schlichte Mitarbeiter.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 16:43
von Hajo Poppinga
Original von Montgomery Scott
Fast alle Beamten sind letztendlich als Hilfskräfte von irgendwem umdefinierbar. Trotzdem steht ihnen allen ein Gehalt von mindestens 800 Bramern zu.
Wie gesagt, Beamte kennen wir in diesem Sinne nicht. Und Mitarbeitern von Unionsorganen stehen unter gewissen Umständen gewisse Vergütungen zu, ja.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 17:06
von Montgomery Scott
Original von Hajo Poppinga
Wie gesagt, Beamte kennen wir in diesem Sinne nicht.
Dann eben "Mitarbeiter der Organe der Union und ihnen unterstellten Einrichtungen", meinentwegen. Ich hielt "Beamte" für praktischer.
Und Mitarbeitern von Unionsorganen stehen unter gewissen Umständen gewisse Vergütungen zu, ja.
Da irren Sie, nicht unter gewissen Umständen sondern
allen. Und eigentlich hätte diese Vergütung vorher verhandelt und per Vertrag besiegelt werden müssen. Dass der Staat angesichts dieses Versäumnisses auch noch eine Verweigerungshaltung einnimmt, ist schon ein starkes Stück.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 17:11
von Hajo Poppinga
Original von Montgomery Scott
Da irren Sie, nicht unter gewissen Umständen sondern allen.
Nein, nur unter gewissen Umständen. Nämlich wenn die Vergütung per Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Ein solcher wurde aber vom Unionspräsidenten nicht vorgelegt.
Und eigentlich hätte diese Vergütung vorher verhandelt und per Vertrag besiegelt werden müssen. Dass der Staat angesichts dieses Versäumnisses auch noch eine Verweigerungshaltung einnimmt, ist schon ein starkes Stück.
Dann muß sich Herr Marker an seine vorgesetzte Dienststelle wenden, das Unionspräsidialamt. Da hat, wenn überhaupt, jemand geschlafen.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 17:20
von Rex Marker
Ich werde meinen Anwalt einschalten. Unionskommisar als Ehrenamt...bei soviel Dreistigkeit...da bin ich einfach nur sprachlos.