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Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 15:59
von Hajo Poppinga
Original von SRM
Fakt ist doch, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass auf das Fonds-Konto nicht auch reguläre Einkünfte laufen.
Doch, natürlich. Das kann man ja nachweisen / überprüfen. Und wie gesagt - es wird anwaltlich versichert, daß alle Spenden bereits versteuert wurden.

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 15:59
von SRM
Original von Hajo Poppinga

Wir sprechen über fast 10 K Bramer. Insofern sehe ich vorerst von einer Rückzahlung ab, da mir noch offene Forderungen gegen die Union zustehen.
Dann viel Glück vor Gericht. Ich sehe da keine Chance, aber versuch es. :)

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 16:00
von SRM
Original von Hajo Poppinga

Doch, natürlich. Das kann man ja nachweisen / überprüfen. Und wie gesagt - es wird anwaltlich versichert, daß alle Spenden bereits versteuert wurden.
Es ist doch allgemein bekannt, dass es keinen steuerfreien Kontotyp in der WiSim gibt - wenn du also Gelder umschichten willst, ist das steuerpflichtig.

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 17:53
von Michael Schneider
Sieht für mich nach einem klassischen Versuch von Steuerhinterziehung über dubiose sogenannte "Fonds" aus.

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 19:16
von Hajo Poppinga
Ich wäre vorsichtig mit so einer Aussage, sonst könnte meine Mandantschaft sich in ihrer Ehre verletzt fühlen. Mal davon abgesehen - es handelt sich bei den Spenden ausschließlich um bereits versteuertes Geld.

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 19:41
von SRM
Original von Hajo Poppinga
Ich wäre vorsichtig mit so einer Aussage, sonst könnte meine Mandantschaft sich in ihrer Ehre verletzt fühlen. Mal davon abgesehen - es handelt sich bei den Spenden ausschließlich um bereits versteuertes Geld.
Das ist bei Einkommen - und sei es aus Spenden - absolut unerheblich.

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 20:00
von Hajo Poppinga
Die Klage ging soeben bei Gericht ein. Nochmals weise ich darauf hin, daß gem. § 1 I 1 UStG nur Personen einkommenssteuerpflichtig sind. Der Fonds ist keine Person, mithin wurde die Steuer zu Unrecht erhoben. Sollte eine Erstattung der zu Unrecht eingezogenen Steuern bis morgen Abend 18.00 Uhr erfolgen, so würde ich die Klagen noch zurückziehen.

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 20:05
von SRM
Original von Hajo Poppinga
Die Klage ging soeben bei Gericht ein. Nochmals weise ich darauf hin, daß gem. § 1 I 1 UStG nur Personen einkommenssteuerpflichtig sind. Der Fonds ist keine Person, mithin wurde die Steuer zu Unrecht erhoben. Sollte eine Erstattung der zu Unrecht eingezogenen Steuern bis morgen Abend 18.00 Uhr erfolgen, so würde ich die Klagen noch zurückziehen.
Dies wird nicht erfolgen, da wir ansonsten der Steuerhinterziehung Tür und Tor öffnen.

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 20:07
von Hajo Poppinga
Joar, dann dauerts eben länger bis ich mein Geld hab.

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 20:07
von Hajo Poppinga
Original von SRM
Dies wird nicht erfolgen, da wir ansonsten der Steuerhinterziehung Tür und Tor öffnen.
Ach, quatsch.