Seite 2 von 4

Verfasst: Di 14. Okt 2008, 22:57
von Konrad Grimm
Original von Heinrich von Löwenherz
Schauen Sie sich die Links an. Schlüssiges handeln sieht anders aus. Außerdem nennen Sie mir doch bitte die Rechtsnorm?
Ich habe bereits auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Ablehnung des Anspruchs verwiesen.

Ich habe die von Ihnen vorgelegten Parlamentsprotokolle sehr genau studiert und komme dabei dennoch zu keiner neuen Erkenntnis. Zunächst einmal finde ich es spannend, dass der Kläger Herr Connor in fraglicher Debatte anführt, dass er nicht wisse, wer wieviel Gehalt zu bekommen habe, nun aber hier plötzlich entsprechende Zahlen im Schriftsatz auftauchen.

Entweder, es ist bekannt, wer wieviel Gehalt zu bekommen hat. Dann hätte es des Gesetzesantrages da gar nicht bedurft und das Geld wäre bereits von der Regierung, der die Kläger samt und sonders angehörten, auszuzahlen gewesen.

Oder es war nicht bekannt, wer wieviel Gehalt zu bekommen hat. Dann wüsste ich zunächst mal gerne, woher die hier bezifferten Beträge kommen und warum sie erst jetzt auf den Tisch gelegt werden.

Also: Entweder scheitert der Antrag hier am Verstoß gegen Treu und Glauben - oder er scheitert an der Beweisbarkeit der Forderung. Ein Drittes sehe ich nicht.

Verfasst: Di 14. Okt 2008, 23:53
von William C. Ashcraft
Die Belege würde das Gericht auch gerne sehen, Herr Professor.

Verfasst: Mi 15. Okt 2008, 00:03
von Sean William Connor
setzt sich in den Prozess zum Anwalt

Verfasst: Mi 15. Okt 2008, 00:04
von Heinrich von Löwenherz
Original von William C. Ashcraft
Die Belege würde das Gericht auch gerne sehen, Herr Professor.
Lassen sie mich bitte diese bis morgen zusammentragen das ist dann doch recht viel. Das die Union zwischen Dezember 2007 und Juni 2008 nicht gezahlt hat ist hier aber unbestritten, oder sieht das jemand anders? Dann hätte ich nämlich dem Gericht einzig die jeweiligen Ernennungs- und Entlassungsurkunden einzureichen.

*ich weiß, dass dieses kein RL Prozess ist und ich mache auch darauf aufmerksam, dass wir keine Regelung haben, die einen solchen Prozessablauf regelt - aber im RL wäre der Arbeitgeber nun in der Beweispflicht geleistet zu haben.

Das die Gehälter nicht gezahlt wurden kann der Vorsitzende Richter anhand seiner eigenen Kontoauszüge eigentlich genauso gut feststellen. Sollten jedoch Auszüge von den Konten meiner Mandanten angefordert werden, dann nur im angemessenen Rahmen um noch den persönlichen Schutz meiner Mandanten zu wahren.

Verfasst: Mi 15. Okt 2008, 00:05
von Heinrich von Löwenherz
Ich bitte den Unionsminister der Finanzen vorzuladen, sofern es fraglich ist, dass die Gehälter ausgezahlt wurden.

Verfasst: Mi 15. Okt 2008, 00:32
von Konrad Grimm
Ich werde das klären, ob wir das bezweifeln, ich glaube aber nicht.
War ja bisher auch nicht Argumentationslinie der Beklagten.

Aber vielleicht gehen Sie auf meine Frage ein, warum es damals un- und heute möglich (gewesen) sein soll, die ausstehenden Zahlungen zu beziffern? Und wenn es damals wie heute möglich war, warum dann die vorherige Regierung nicht im Stande war, die Zahlung zu leisten, sondern vielmehr auf eine Nachfolgeregierung gewartet hat, die man erst verklagen musste?

Verfasst: Mi 15. Okt 2008, 10:01
von William C. Ashcraft
Herr Grimm, sehen Sie eine Notwendigkeit, den Herrn Finanzminister hierher zu bemühen?

Was die fehlenden Gehälter angeht, muss ich zugeben, dass es mir auch erst aufgefallen ist, dass noch die Gehälter von Dezember 07 bis einschließlich Juni 08 fehlen, als ich die Klagen auf dem Tisch hatte.
Eventuell wird sich meine Kollegin, die momentan im UR Rede und Antwort steht damit befassen müssen.
Für diese Sache ist es jedoch, abgesehen davon, dass die Fälligkeit sowie die Nichtleistung unstrittig ist, unerheblich.

Verfasst: Mi 15. Okt 2008, 13:36
von Konrad Grimm
Ich lasse das grade klären, wir können diese Frage einstweilen zurückstellen, denke ich.

Verfasst: Mi 15. Okt 2008, 13:48
von William C. Ashcraft
Das können wir selbstverständlich tun.
Herr Prof. von Löwenherz, wie steht es mit den Belegen?

Verfasst: Do 16. Okt 2008, 20:29
von Heinrich von Löwenherz
Herr Vorsitzender,

dann nun die Belege im einzelnen sind:

Herr Peter Vain
Ernennungsurkunde vom 04.10.2007: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=4

Entlassungsurkunde vom 29.04.2008: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=7

Ernennungsurkunde vom 15.05.2008: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=7

Entlassungsurkunde vom 22.09.2008: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=8

Herr Prof. Thorstein Richter
Ernennungsurkunde vom 15.05.2008: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=7

Entlassungsurkunde vom 22.09.2008: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=8

Frau Prof. Dr. Denise M. Connor, geb. Heidenberg

Ernennungsurkunde zur Ministerin des Auswärtigen vom 01.09.2007: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=7

Entlassungsurkunde aus dem Amt der Außenministerin vom 04.02.2008: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=6

Ernennungsurkunde zur Unionskanzlerin vom 15.05.2008: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=7

Entlassungsurkunde aus dem Amt der Unionskanzlerin vom 22.09.2008: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=8

Herr Dr. Sean William Connor

Ernennungsurkunde zum Unionskanzler und Unionsminister der Justiz der Demokratischen Union vom 08.08.2007: Die konkrete Urkunde ist im Archiv des Unionspräsidialamts nicht mehr auffindbar Ernennung erfolgte am 08.08.2007 und ist hier nachvollziehbar: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=3

Entlassungsurkunde aus dem Amt des Unionskanzlers und Unionsministers der Justiz vom: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=6

Ernennungsurkunde zum Unionsminister der Justiz vom 15.05.2008: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=7

Ernennungsurkunde zum Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen vom 28.06.2008: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=8

Entlassungsurkunde aus den Ämtern des Ministers für WiFi und Justiz vom 17.08.2008: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=8

Ich muss die Forderungssumme nochmal bearbeiten, weil sich da einige andere Sachen ergeben, wie dem Gericht sicher auffallen wird.

Auch noch ein kleiner Hinweis an das Gericht:

Die Union hat seit Gehälterauszahlung immer die Gehälter für den Vergangenen Monat ausgezahlt. Die jetztige Unionsregierung hat das System auf den laufenden Monat umgestellt, so dass alle Personen, die unter das UDG fallen ein Monatsgehalt zu wenig haben.

Ich versuche das mal darzustellen:

Gehälter Januar - Ausgezahlt im Febuar
Gehälter Febuar - Ausgezahlt im März
Gehälter März - Ausgezahlt im April
Gehälter April - Ausgezahlt im Mai
Gehälter Mai - Ausgezahlt im Juni
...
Gehälter August - Ausgezahlt im September
Gehälter September - (nach dem System hätten Sie im Oktober ausgezahlt werden müssen, allerdings sind die weggefallen)
Gehälter Oktober - Ausgezahlt im Oktober

Es fehlt also der September.

Tatsächlich müssen nach Unionsdienstgesetz die Gehälter im Vorraus gezahlt werden, somit war die Umstellung des Unionskanzlers richtig. Aus der "Korrektur" des Unionskanzlers ergibt sich jedoch, dass die Union ein Gehalt zu wenig gezahlt hat.