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KfW-"Skandal"

Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 17:40
von Dr.Boeker
Original von Oliver von Palm
Ganz offensichtlich hätten sie nciht oder zumindestens nicht in dieser Menge zahlen müssen, da die KfW jetzt jede Menge Ärger hat.
Inwiefern Ärger eine Zahlungsverpflichtung gegründen soll, vermag ich nicht nachzuvollziehen.

Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 17:43
von Oliver von Palm
Nun, anscheinend gab es keine Zahlungsverpflichtung.

Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 17:50
von Dr.Boeker
Original von Oliver von Palm
Nun, anscheinend gab es keine Zahlungsverpflichtung.
Das ist reine Spekulation.
Ganz unwahrscheinlich !
Daß eine Bank ohne Verpflichtung etwas zahlt, mag im Paradies vorkommen - in unserer Welt nicht

Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 20:00
von Montgomery Scott
Original von Dr.Boeker
Aber unverständlich bleibt, warum behauptet wird, die KfW hätte nicht zahlen müssen/dürfen. Wenn sie nicht gezahlt hätte, wäre ihre Verbindlichkeit + hohe Verzugsszinsen stehen geblieben. Und der Konkursverwalter hätte sie von der KfW eintreiben müssen.

Kann mir einer das Mal erkllären?
Das halte ich für unwahrscheinlich. Die KfW wird vertraglich keiner Verpflichtung nachkommen müssen, wenn bereits feststeht, dass Lehman seinerseits seine Verpflichtungen nicht einhalten kann.

Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 22:01
von Dr.Boeker
Original von Montgomery Scott

Das halte ich für unwahrscheinlich. Die KfW wird vertraglich keiner Verpflichtung nachkommen müssen, wenn bereits feststeht, dass Lehman seinerseits seine Verpflichtungen nicht einhalten kann.
Natürlich muß der Schuldner (die KfW) zahlen - unabhängig davon, ob der Gläubiger insolvent ist. Das ist einfachstes Insolvenzrecht. Ich empfehle zur Lektüre Foerste, Insolvenzrecht bei C.H.Beck, € 19.90

Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 22:08
von Montgomery Scott
Original von Dr.Boeker
Natürlich muß der Schuldner (die KfW) zahlen - unabhängig davon, ob der Gläubiger insolvent ist. Das ist einfachstes Insolvenzrecht. Ich empfehle zur Lektüre Foerste, Insolvenzrecht bei C.H.Beck, € 19.90
Danke, ich werd mal reinschauen ;) Aber das wäre doch völlig widersinnig. In diesem Fall müsste ein Vertragsautohändler, der einen 5-Jahres-Vertrag mit einem Autohersteller hat, welcher aber bereits nach einem Jahr dicht macht, vier Jahre lang Geld für Autos zahlen, die nie geliefert werden. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 22:41
von Dr.Boeker
Original von Montgomery Scott

Danke, ich werd mal reinschauen ;) Aber das wäre doch völlig widersinnig. In diesem Fall müsste ein Vertragsautohändler, der einen 5-Jahres-Vertrag mit einem Autohersteller hat, welcher aber bereits nach einem Jahr dicht macht, vier Jahre lang Geld für Autos zahlen, die nie geliefert werden. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Nein!
Ihr Fall liegt anders. Dort stehen beide in einem gegenseitigen Schulderverhältnis.
Hier ist das aber nicht der Fall

Verfasst: Di 23. Sep 2008, 00:27
von Montgomery Scott
Original von Dr.Boeker
Nein!
Ihr Fall liegt anders. Dort stehen beide in einem gegenseitigen Schulderverhältnis.
Hier ist das aber nicht der Fall
Das ist ja gerade die Frage. Hatte die KfW ausstehende Schulden im Rahmen des Swap oder handelte es sich um eine vertraglich festgelegte Zahlung, die durch eine Gegenleistung ausgeglichen werden sollte? Im ersteren Fall verstehe ich die künstliche Aufregung in der Politik noch viel weniger.

KfW

Verfasst: Di 23. Sep 2008, 08:12
von Dr.Boeker
Original von Montgomery Scott

Das ist ja gerade die Frage. Hatte die KfW ausstehende Schulden im Rahmen des Swap oder handelte es sich um eine vertraglich festgelegte Zahlung, die durch eine Gegenleistung ausgeglichen werden sollte? Im ersteren Fall verstehe ich die künstliche Aufregung in der Politik noch viel weniger.
Ja, das müssen die RAe Clifford u.a. erst einmal klären.
Weil ich die ich die ganze Aufregung nicht verstanden habe, habe ich mich überhaupt an dieser Diskussion beteiligt.
Also - warten wir einmal ab!