Herr Präsident, Hohes Haus, ich hatte mir eingebildet, alle Fragen beantwortet zu haben; wie ich sehe, ist dies nicht der Fall.
*so* Sorry, irgendwie habe ich diese Fragestunde total verdrängt. *so*
Die Fragen des Vertreters Roldems beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1.2.1: " Welches ist das dazu heranzuziehende Gesetz? Wo finde ich es?"
Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Einrichtung eines Unionsamtes für Finanzen aus dem Jahr 2003. Finden tun Sie es derzeit
HIER.
Zur Frage 1.3.1: "Woraus leiten Sie Ihre Berechtigung der Weitergabe der erhobenen Daten ab?"
Derzeit gibt es keine explizite rechtliche Grundlage. Eine solche gesetzliche Grundlage ist meines Erachtens aber auch nur für die Weitergabe personenbezogener Daten erforderlich, nicht aber für die Weitergabe anonymisierter, zusammengefasster Daten, die statistischen Zwecken dienen.
Zur Frage 1.3.2: "Woraus leiten Sie Ihre Berechtigung zu dieser Aufschlüsselung ab?"
Die Aufschlüsselung der Einkommen in die Einkommensgruppen erfolgte nach nach den Kategorien der bekannten Einkommensarten. Im übrigen erlaube ich mir, auf die Antwort auf Frage 1.3.1 zu verweisen.
1.3.3 Wie behandeln Sie Angaben, die zwar in der Summe richtig angegeben sind und somit zum korrekten Einzug der Steuern führen, allerdings in der Aufschlüsselung Fehler enthalten?"
Wenn eine Einordnung offensichtlich fehlerhaft ist, kann diese vom jeweiligen Sachbearbeiter korrigiert werden. Ansonsten ist es ja so, dass Statistiker immer mit einer gewissen Fehlerquote, sie nennen es "Fehlertoleranz", leben müssen und diese in ihre Berechnungen miteinbeziehen.
Zur Frage 2.1.1: "Es gibt demnach kein explizites Recht?"
Rechtliche Grundlage ist § 3 Punkt c des Gesetzes zur Einrichtung eines Unionsamtes für Finanzen, welches die Kontrolle und Verwaltung von Steuererklärungen in den Aufgabenbereich des Unionsamtes für Finanzen legt.
Zur Frage 2.2.1: "Woraus leiten Sie die Berechtigung der Archivierung der Datensätze her?"
Auch hier ist meines Erachtens eine gesetzliche Grundlage für die Archivierung von Datensätzen nur dann erforderlich, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt, nicht aber um anonymisierte Datensätze, auf deren Grundlage man keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen kann.
Zur Frage 2.2.2: "Woraus leiten Sie die Berechtigung der Vernichtung der Datensätze her?"
Für die Vernichtung personenbezogener Datensätze ist meines Erachtens keine gesetzliche Legitimation notwendig, sondern ergibt sich als staatliche Pflichtleistung aus Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 8 Unionsverfassung, dass heißt, dem indiviuellem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Schutz der Privatsphäre. Das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen leitet hier die Verpflichtung des Staates ab, personenbezogene Daten sofort zu vernichten, sobald der Zweck, der mit der Datenerhebung verfolgt wurde, erreicht wurde.
Zur Frage 2.3.1: "Das heißt, Sie wollen den potentiellen Steuerzahler für die Unfähigkeit der Unionsregierung, die Steuern ordnungsgemäß über das dafür vorgesehene Script bei der Unionsbank einzuziehen, belangen lassen?"
Nein. Diskutiert werden derzeit die Konsequenzen aus einer wissentlichen falschen Angabe der Einkommensverhältnisse.
Zur Frage 3.1.1: "Das heißt, Sie erwägen auch die Abmahnung und Nichtbürgern der Union?"
Sofern ausländische Staatsbürger innerhalb der Demokratischen Union Einkommen erzielen, sind sie in der Demokratischen Union einkommenssteuerpflichtig. Daher beantworte ich Ihre Frage mit Ja.
Zur Frage 4.1.1: "Die Ungleichbehandlung rührt aus meiner Sicht daher, dass Einkommensempfänger, die ihr Einkommen nicht aus Staatshand erhalten, die potentielle Steuerschuld in Anlagen oder Aktien investieren können, bis sie die Steuerschuld zu begleichen haben. Dies ist Empfängern öffentlich-rechtlicher Gehälter vorenthalten. Sehen Sie das nicht ähnlich?"
Aus rein hypothetischer Sicht: Ja. Da es derzeit in der Praxis jedoch keine Möglichkeiten gibt, sein Kapital tatsächlich gewinbringend in Aktien oder dergleichen zu investieren, ist in der Praxis die Gefaht einer solchen Ungleichbehandlung, wie Sie sie beschrieben haben, derzeit nicht gegeben.
Zur Frage 4.2.1: "Wäre es hier nicht erkenntnissicherer, bei der banosoft, Ltd anzufragen, die nach dem Gesetz geforderten Steuern einzustellen?"
Das wäre es in der Tat.