Verfasst: Do 27. Sep 2007, 16:22
Ich fürchte, wir werden sonst um den Genuss seiner Gegenwart herumkommen, ja.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht I. Instanz -
Vorladung
Herrn Fiete Schulze
Walstadt, Republik Salbor
Sehr geehrter Herr Schulze,
auf Grund der Anklage der Unionsanwaltschaft vom 23.09.2007 gegen Sie wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung gegen Herrn Fabian von Montary, strafbar gemäß §§ 52 I, II, 96 I Nr. 6 i.V.m. 2 I, 12 I, 30 StGB, wurde ebenfalls am 23.09.2007 die Hauptverhandlung gegen Sie eröffnet.
Das Gericht möchte Sie als Angeklagten von Amts wegen als Zeuge anhören und Ihnen falls gewünscht einen Pflichtverteidiger beiordnen. Sie sind nach § 18 III StPG dazu verpflichtet vor Gericht zu erscheinen.
Ich setze Ihnen daher eine Frist bis zum 30.09.2007, 20 Uhr um sich im Gerichtssaal einzufinden.
Bei Zuwiderhandlung sieht das Gesetz eine Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen, oder im Wiederholungsfalle sogar Ordnungshaft bis zu 20 Tage vor.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzender Unionsrichter
DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht I. Instanz -
Beschluss
Gegen
Herrn Fiete Schulze
Walstadt, Republik Salbor
wir nach § 18 VII StPG eine Geldstrafe i.H.v. drei Tagessätzen zu jeweils 266 Bramer verhängt.
Gründe:
Gegen Herrn Schulze wurde seitens der Unionsanwaltschaft Anklage vor dem Unionsstrafgericht erhoben. Am selben Tag wurde die Hauptverhandlung gegen Herrn Schulze vor dem Unionsstrafgericht eröffnet.
Herr Schulze kam der Aufforderung des Vorsitzenden Unionsrichters sich im Gerichtssaal einzufinden jedoch nicht nach, was das Gericht, in Übereinstimmung mit der Unionsanwaltschaft, dazu veranlasste am 29.09.2007 eine Gerichtliche Vorladung unter Androhung einer Geldstrafe zu erlassen.
Die darin gesetzte Frist bis zum 30.09.2007, 20 Uhr ließ Herr Schulze jedoch unentschuldigt verstreichen.
Am 01.10.2007 traf Herr Schule schließlich im Gerichtssaal ein, und versuchte sein Fernbleiben durch zahlreiche, deutlich erkennbare Ausreden zu rechtfertigen.
Bemessung der Höhe der Tagessätze:
Das Gericht ging bei der Bemessung der Tagessatzhöhe von Herrn Schulzes Einkommen als Abgeordneter des Unionsparlaments aus. Nach § 3 I e UDG erhält jeder Abgeordnete monatlich ein Gehalt i.H.v. 8000 Bramer. Weitere Einkünfte sind für das Gericht nicht ersichtlich.
Nach § 24 III StGB beträgt die Höhe der Tagessätze 1/30 des monatlichen Einkommens. Bei einem Einkommen von 8000 Bramer ergibt sich eine Tagessatzhöhe von gerundet 266 Bramer.
Vorsitzender Unionsrichter
Ich gewähre der Verteidigung eine Einarbeitungszeit bis zum 22.10.2007.
DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht I. Instanz -
Beschluss
nach § 13 II StPG wird
Frau Rechtsanwältin
Amber Marie Ford
Waipahu Beach, Westliche Inseln
als Pflichtverteidigerin im Strafverfahren UStG 2007-06 vor dem Unionsstrafgericht in I. Instanz bestellt.
Vorsitzender Unionsrichter