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Verfasst: Do 27. Sep 2007, 16:22
von Konrad Grimm
Ich fürchte, wir werden sonst um den Genuss seiner Gegenwart herumkommen, ja.

Verfasst: Sa 29. Sep 2007, 10:18
von William C. Ashcraft
Zur Kenntnisnahme an die Prozessparteien:
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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht I. Instanz -

Vorladung

Herrn Fiete Schulze
Walstadt, Republik Salbor

Sehr geehrter Herr Schulze,

auf Grund der Anklage der Unionsanwaltschaft vom 23.09.2007 gegen Sie wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung gegen Herrn Fabian von Montary, strafbar gemäß §§ 52 I, II, 96 I Nr. 6 i.V.m. 2 I, 12 I, 30 StGB, wurde ebenfalls am 23.09.2007 die Hauptverhandlung gegen Sie eröffnet.

Das Gericht möchte Sie als Angeklagten von Amts wegen als Zeuge anhören und Ihnen falls gewünscht einen Pflichtverteidiger beiordnen. Sie sind nach § 18 III StPG dazu verpflichtet vor Gericht zu erscheinen.

Ich setze Ihnen daher eine Frist bis zum 30.09.2007, 20 Uhr um sich im Gerichtssaal einzufinden.

Bei Zuwiderhandlung sieht das Gesetz eine Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen, oder im Wiederholungsfalle sogar Ordnungshaft bis zu 20 Tage vor.

Mit freundlichen Grüßen

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Vorsitzender Unionsrichter

Verfasst: Mo 1. Okt 2007, 23:47
von Fiete Schulze
Entschuldigen Sie bitte, ich habe keinen Parkplatz gefunden und als ich endlich einen hatte, bemerkte ich, dass ich keine Schuhe anhatte und musste wieder zurück. Zu Hause hatte ich ganz vergessen, dass ich ja Badewasser einlaufen ließ und ..naja...meine Schuhe waren also ganz naß. Dann musste ich erstmal aufwischen und mit dem Fön meine Schuhe trocknen. Und dann habe ich Hunger bekommen und musste erstmal Essen suchen gehen. Aber dann bin ich gleich wieder zum Gericht gefahren..aber man findet diesen Saal ja wirklich schlecht, Herr Richter.

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 10:53
von William C. Ashcraft
Herr Schulze, auf den Arm nehmen können wir uns alle selbst, danke.

Auch in Anbetracht ihrer sehr durchschaubaren Ausreden und der damit erklärten Fristüberschreitung sieht sich das Gericht gezwungen folgenden Beschluss zu fassen.
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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht I. Instanz -

Beschluss

Gegen

Herrn Fiete Schulze
Walstadt, Republik Salbor

wir nach § 18 VII StPG eine Geldstrafe i.H.v. drei Tagessätzen zu jeweils 266 Bramer verhängt.

Gründe:

Gegen Herrn Schulze wurde seitens der Unionsanwaltschaft Anklage vor dem Unionsstrafgericht erhoben. Am selben Tag wurde die Hauptverhandlung gegen Herrn Schulze vor dem Unionsstrafgericht eröffnet.

Herr Schulze kam der Aufforderung des Vorsitzenden Unionsrichters sich im Gerichtssaal einzufinden jedoch nicht nach, was das Gericht, in Übereinstimmung mit der Unionsanwaltschaft, dazu veranlasste am 29.09.2007 eine Gerichtliche Vorladung unter Androhung einer Geldstrafe zu erlassen.

Die darin gesetzte Frist bis zum 30.09.2007, 20 Uhr ließ Herr Schulze jedoch unentschuldigt verstreichen.

Am 01.10.2007 traf Herr Schule schließlich im Gerichtssaal ein, und versuchte sein Fernbleiben durch zahlreiche, deutlich erkennbare Ausreden zu rechtfertigen.

Bemessung der Höhe der Tagessätze:

Das Gericht ging bei der Bemessung der Tagessatzhöhe von Herrn Schulzes Einkommen als Abgeordneter des Unionsparlaments aus. Nach § 3 I e UDG erhält jeder Abgeordnete monatlich ein Gehalt i.H.v. 8000 Bramer. Weitere Einkünfte sind für das Gericht nicht ersichtlich.

Nach § 24 III StGB beträgt die Höhe der Tagessätze 1/30 des monatlichen Einkommens. Bei einem Einkommen von 8000 Bramer ergibt sich eine Tagessatzhöhe von gerundet 266 Bramer.

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Vorsitzender Unionsrichter

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 11:40
von Fiete Schulze
Aber Herr Richter, was meinen Sie, wann ich das letzte mal für meine politische Arbeit bezahlt wurde?
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, das ich mit dem Richter öfters mal einen trinken gehe...ich denke die Verhandlung sollte schon ein anderer Richter führen.
Und seit wann sind Verhandlungen am Sonnabend oder Sonntag?

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 12:32
von William C. Ashcraft
Herr Schulze, wenn Sie meinen ich würde Sie ungerecht behandeln steht es Ihnen selbstverständlich frei einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Wobei ich hier die Frage dazwischenschieben möchte ob Sie einen Rechtsbeistand haben, einen Pflichtverteidiger wünschen oder sich selbst vertreten möchten.

Was die Gehaltsproblematik anbelangt darf ich Ihnen versichern, dass nicht nur Sie auf ihr Geld warten. Auch wir Richter warten inständig darauf. Nichts desto trotz kann ich ihr Verhalten und die Fristüberschreitung nicht tolerieren.

Sie waren sowohl am Samstag als auch am Sonntag in der Öffentlichkeit unterwegs wie man mir berichtete, da kann man verlangen das Sie sich auch hier melden.
Desweiteren ist mir keine Abwesenheitsmeldung ihrerseits bekannt.

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 14:01
von Fiete Schulze
Na Sie möchte ich hier mal mit naßen Schuhen sitzen sehen, Herr Richter.
Gib es überhaupt Verteidiger in diesem Land? Wenn ja, hätte ich gerne sowas.

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 17:42
von William C. Ashcraft
Die gibt es durchaus, Herr Schulze.
Was Gericht wird für Sie einen Pflichtverteidiger bestellen.

Bis dahin ist die Sitzung unterbrochen.

02.10.2007, Unionsrichter Dr. von Metternich

Verfasst: Mi 17. Okt 2007, 17:50
von William C. Ashcraft
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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht I. Instanz -

Beschluss

nach § 13 II StPG wird

Frau Rechtsanwältin
Amber Marie Ford
Waipahu Beach, Westliche Inseln

als Pflichtverteidigerin im Strafverfahren UStG 2007-06 vor dem Unionsstrafgericht in I. Instanz bestellt.

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Vorsitzender Unionsrichter
Ich gewähre der Verteidigung eine Einarbeitungszeit bis zum 22.10.2007.
Danach wird die Hauptverhandlung wieder aufgenommen.

Verfasst: Do 18. Okt 2007, 15:27
von Amber Marie Ford
[so]Eine Verlängerung der Frist auf Grund meiner Abwesenheit ist nicht notwendig, dass Verfahren kann wie terminiert am 22.10. fortgesetzt werden.[/so]