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Verfasst: Mo 30. Dez 2013, 19:05
von Helen Bont
Es wurden in der Tat keine neuen Minister ernannt, die "alten" Minister blieben kommissarisch im Amt.

Verfasst: Mo 30. Dez 2013, 19:28
von Christine Rothermund
Original von Helen Bont
Es wurden in der Tat keine neuen Minister ernannt, die "alten" Minister blieben kommissarisch im Amt.
Dann empfehle ich die Lektüre des Art. 45 Abs. 4 S. 3 UVerf: „Die Ämter der Unionsminister enden mit jeder Erledigung des Amtes des Unionskanzlers.“ Die Minister sind entlassen worden und spätestens mit der (Wieder-)Ernennung von Helen Bont sind sie ohnehin nicht mehr im Amt.

Verfasst: Mo 30. Dez 2013, 21:00
von Helen Bont
Original von Christine Rothermund

Dann empfehle ich die Lektüre des Art. 45 Abs. 4 S. 3 UVerf: „Die Ämter der Unionsminister enden mit jeder Erledigung des Amtes des Unionskanzlers.“ Die Minister sind entlassen worden und spätestens mit der (Wieder-)Ernennung von Helen Bont sind sie ohnehin nicht mehr im Amt.
Ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel, wenn ich jetzt keine akademische verdassungsrechtliche Diskussion mit Ihnen beginne. Ich habe zu sehen, wie ich eine handlungsfähige Regierung gewährleiste, und solange ich ordentlich oder kommissarisch im Amt bin, bleiben meine Minister auch dann kommissarisch im Amt, wenn sie ihre Entlassungsurkunden erhalten haben. Und zwar so lange, bis ihre Nachfolger in ihr Ämter eingeführt wurden.

Verfasst: Mo 30. Dez 2013, 21:48
von Christine Rothermund
Geschäftsführend wären sie im Amt, wenn nach dem Zusammentreten eines neuen Unionsparlamentes noch kein neuer Unionskanzler ernannt wurde. Am 1. November wurden Sie allerdings, gewählt durch das letzte Unionsparlament, von der Unionskanzlerin erneut ernannt, damit erledigten die Ämter der Unionsminister in jedem Fall, was bedeutet, dass sie nicht mehr im Amt sind, da sie nach Ihrer erneuten Ernennung zur Unionskanzlerin nicht wieder ins Amt berufen wurden. Damit besteht die Unionsregierung derzeit nur aus Ihnen.

Verfasst: Di 31. Dez 2013, 04:08
von Helen Bont
Wie gesagt, ich werde jetzt keine akademische Verfassungsdebatte mit Ihnen beginnen; bitte haben Sie dafür Verständnis.

Verfasst: Di 31. Dez 2013, 10:11
von Christine Rothermund
Original von Helen Bont
Wie gesagt, ich werde jetzt keine akademische Verfassungsdebatte mit Ihnen beginnen; bitte haben Sie dafür Verständnis.
Verständnis, dass Sie die Unionsverfassung so zurechtbiegen, wie es Ihnen passt, können Sie gewiss nicht von mir verlangen. Vielleicht brauchten Sie mal einen echten Juristen in der Unionsregierung. So kann man natürlich auch jeden Kritik abbügeln.

Verfasst: Mi 1. Jan 2014, 17:09
von Helen Bont
Original von Christine Rothermund

Verständnis, dass Sie die Unionsverfassung so zurechtbiegen, wie es Ihnen passt, können Sie gewiss nicht von mir verlangen. Vielleicht brauchten Sie mal einen echten Juristen in der Unionsregierung. So kann man natürlich auch jeden Kritik abbügeln.
Lesen Sie bitte den gesamten Artikel 45 und Sie werden feststellen, dass von zurechtbiegen der Unionsverfassung nun wirklich keine Rede sein kann.
Es geht mir hier auch nicht um das Abbügeln von Kritik. Sie haben eine Frage gestellt, ich habe diese Frage beantwortet. Wenn ich hier und jetzt keine akademische Verfassungsdiskussion eröffnen dann deshalb, weil sie zu nichts führt. Genauso führt es zu nichts, wenn man sich, wie neulich erst geschehen, auf die Rechtswissenschaften blind verlässt: erst drängen sich die Wissenschaftler der Politik auf und wenn sie praktisch liefern sollen, dann kommt nichts; ich spreche von der Konferenz zur Reform der Unionsverfassung. Bis heute warten wir vergeblich auf den Fachvortrag des Experten.
Nein, Frau Rothermund, sie dürfen erstens der Politik und den handelnden Politikern durchaus ein Minimum an jurstischem Sachverstand zumuten und zweitens durchaus darauf vertrauen, dass die Politiker bei ihrer Verantwortung, den Staat handlungsfähig zu halten, sich durchaus im Rahmen der Verfassung bewegen, auch wenn sie nicht jedesmal die Experten konsultieren.

Verfasst: Mi 1. Jan 2014, 19:31
von Christine Rothermund
Frau Unionskanzlerin, haben Sie auch Argumente? „Lesen Sie mal richtig, dann werden Sie schon sehen, dass Sie falsch liegen“ ist jedenfalls keins. Ich erwarte einen grundsätzlichen juristischen Sachverstand, auch bei Nichtjuristen in der Politik, das ist ein Anspruch. Die Wirklichkeit ist das deswegen noch lang nicht. Ich muss da auch niemandem Vorschusslorbeeren zukommen lassen.

Verfasst: Do 2. Jan 2014, 00:14
von Helen Bont
Schauen Sie, es ist absolut überflüssig, wenn wir jetzt beginnen, und gegenseitig das Leben schwer zu machen. Ich habbe weder gesagt: ".... dann werden Sie schon sehen, dass Sie falsch liegen", noch wollte ich das sagen. Was ich sagen wollte ist, dass man eine Rechtsnorm in ihrem gesamten Kontext lesen muss, nicht nur einzelne Absätze eines Artikels, sondern dass oft weiterhilft, wenn man sich das "Umfeld" der Normen
ansieht.
Sie stellen darauf ab auf den letzten Satz von Artikel 45 Absatz 4 Unionsverfassung, " Die Ämter der Unionsminister enden mit jeder Erledigung des Amtes des Unionskanzlers."
Ich habe Ihnen empfohlen sich Artikel 45 Absatz 5 anzusehen. Da Sie dazu offensichtlich nicht bereit sind: "(5) Auf Ersuchen des Unionspräsidenten ist der Unionskanzler, auf Ersuchen des Unionspräsidenten oder des Unionskanzlers ein Unionsminister verpflichtet, die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung seines Amtsnachfolgers weiterzuführen." Will heißen, wenn ich als Unionskanzlerin möchte, dass meine Minister auch weiterhin kommissarisch im Amt sind, dann bleiben sie kommissarisch im Amt. Und zwar auch dann, wenn sie bereits ihre Entlassungsurkunden erhalten haben.
Dies ist die derzeit "herrschende Meinung" im Unionskanzleramt.

Verfasst: Fr 3. Jan 2014, 16:56
von Christine Rothermund
Das ist Ihre Lesart, juristisch angegriffen hat diese bisher noch niemand. Dementsprechend hat die Unionskulturstiftung Ihre Interpretation der Unionsverfassung so in ihrem Artikel [UNILEX=Kabinett_Bont_VI]Kabinett Bont VI[/UNILEX] als solche gekennzeichnet. Lassen Sie mich trotz der Auseinandersetzung für diese Information danken. Damit haben Sie dem kollektiven Gedächtnis der Demokratischen Union außerordentlich geholfen.