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Verfasst: Sa 2. Feb 2013, 17:54
von Hajo Poppinga
Original von Maria-Zeh Ravdez
Desweiteren lehnen wir selbstverständlich eine flat tax ab, da sie das unsozialste ist, was es im Steuersystem gibt, am Ende wollen Sie gar noch eine Kopfsteuer einführen. Der, der mehr hat, der hat auch mehr zu geben! Das nennt man sozial. Zwar mag eine flat tax gerecht erscheinen. Ihr Ansinnen verkennt aber, dass die Union nicht nur ein Rechtsstaat, sondern auch ein Sozialstaat ist. Eine flat tax wäre der Beginn vom Ende des Sozialstaats.
Das dreht sich doch im Kreis. Bei einer Flat Tax ist doch vielmehr der Gedanke des gerechten Sozialstaats gewahrt: X % von wenig ist wenig = Entlastung für Geringsverdiener. X % von viel ist viel = Abschöpfung von Wohlstand zum Ausgleich von Ungerechtigkeiten. Eine Flat Tax ist der Inbegriff des Sozialstaats und der gerechten Steuerlast.
Noch dazu ist sie denkbar einfach und spart Unmengen an Verwaltungskosten, die sodann zu sozialen Zwecken eingesetzt werden können.
Verfasst: So 3. Feb 2013, 08:17
von Burkhard Bokelmann
Herr Unionspräsident, mit Verlaub: im gegenwärtigen Steuersystem herrscht doch bereits durch den Freibetrag eine Progression vor. Insofern ist das Argument der Verwaltungskosten hinfällig. Die Fachleute in den Finanzämtern konnten mit dem früheren Stufentarif gut umgehen, warum sollten die Verwaltungskosten bei einer Wiedereinführung eines solchen Modells explodieren?
Für die Einkommenssteuerprogression sprechen aus sozialdemokratischer Sicht verschiedene Argumente:
1. die Kosten für die Landesverteidigung werden nicht weniger, sondern mehr.
2. das Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen: der 40.000ste Bramer hat weniger Nutzen als der erste, eine höhere Steuerbelastung für hohe Einkommen ist somit vertretbar.
3. das Sozialstaatsprinzip aus den Art. 1, 10 und 14. Der Staat muss auf die wirtschaftlich Schwachen Rücksicht nehmen und einen sozialen Ausgleich bei den Steuertarifen vornehmen. Zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, zum Schutz der Familie und zur Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Schwäche und den Wechselfällen des Lebens ist der Staat verpflichtet und ist entsprechend dazu berechtigt, zum Wohle der Allgemeinheit Steuern von den Wirtschaftskräftigen einzuziehen, um den sozialen Frieden zu wahren und gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen.