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Verfasst: Sa 26. Jan 2013, 20:27
von Jennifer Volpart
Nein, wie den letzten beiden Schreiben zu entnehmen ist, benötigt das Amt für Einwohnerangelegenheiten die Angabe eines Wohnortes im Sinne einer Gemeinde bzw. Stadt.
Verfasst: Sa 26. Jan 2013, 22:44
von Christian Heinze
*Änderte seine Daten*
Ich denke jetzt haben wir alles :]
Verfasst: Sa 26. Jan 2013, 22:50
von Jennifer Volpart

Ihr Antrag auf Unionsbürgerschaft
Sehr geehrter Herr Christian Heinze,
ich erteile Ihnen hiermit gemäß § 3 Abs. 2 UBüAngG die Unionsangehörigkeit der Demokratischen Union.
Um die Unionsbürgerschaft zu erlangen, sprechen Sie bitte das folgende feierliche Gelöbnis: „Ich gelobe, dass ich der Demokratischen Union als getreuer Unionsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Union abträglich sein könnte.“
Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.

Jennifer Volpart
Direktorin
Verfasst: Sa 26. Jan 2013, 23:05
von Christian Heinze
*Hebt seine Hand sagt das Gelöbnis*
Ich gelobe, dass ich der Demokratischen Union als getreuer Unionsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Union abträglich sein könnte.
Verfasst: So 27. Jan 2013, 10:36
von Jennifer Volpart

Ihr Antrag auf Unionsbürgerschaft
Sehr geehrter Herr Christian Heinze,
ich erteile Ihnen hiermit gemäß § 4 Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union.
Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.

Jennifer Volpart
Direktorin
Verfasst: So 27. Jan 2013, 16:24
von Christian Heinze
Ich danke Ihnen