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Ich danke Ihnen für Ihren Gegenvorschlag. Diesen haben wir im Kabinett beraten und nur noch ein klein wenig verändert:
Änderungsgesetz zum Staatsverfassungsgesetz (StaatVerf) des Freistaates Freistein

§1 Artikel 13 des Staatsverfassungsgesetzes wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

Artikel 13 - Bürger im Sinne der Verfassung
Bürger im Sinne dieser Verfassung ist, wer die Unionsbürgerschaft besitzt und seit mindestens zwei Wochen seinen Wohnsitz in Freistein hat.


§2 Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 des Staatsverfassungsgesetzes wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

Wählbar ist jeder Bürger im Sinne der Verfassung und jeder Unionsangehörige, der seinen Wohnsitz in Freistein hat. Unionsangehörige müssen ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Wochen in Freistein haben.

§3 Alle weiteren Bestandteile des Staatsverfassungsgesetzes bleiben von dieser Änerung ungeändert und unberührt.

§4 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
Wir haben nur noch einige Kleinigkeiten verändert und die Klausel, dass auch Unionsangehörige mindestens 2 Wochen in Freistein wohnen müssen, mitaufgeführt.
Haben wir nun einen Kompromiss, der hier im Landtag Zustimmung findet und möglicherweise sogar eine Abstimmung besteht?
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Nun, verehrte Kollegen?
 

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Beitrag von Maximilian_Schumpeter »

Schaut sehr wenig begeistert drein

Naja...

Also, mit den reinen Formulierungsänderungen kann ich ja leben, die gefallen mir zwar nicht, aber daran soll jetzt keine verfassungsändernde Mehrheit scheitern.

Nur, die zweiwöchige Frist bei Unionsangehörigen, da bitte ich dann doch um Erläuterung, welchen Sinn das haben soll. In meinen Augen zielt die Wartefrist beim aktiven Wahlrecht zurecht darauf ab, "Wählernomadentum" zu verhindern bzw. zumindest zu erschweren. Beim passiven Wahlrecht ist das in meinen Augen einfach sinnlos und sogar kontraproduktiv wenn man berücksichtigt, dass die Unionsangehörigkeit bewusst geschaffen wurde, um die Besetzung von Ämtern zu erleichtern.
 

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Maximilian Schumpeter, MdUP
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Beitrag von Gerhard Cheman »

Nun, die reine Besetzung von Ämtern mit Unionsangehörigen ist ja in Freistein bereits möglich. Lediglich Ministerpräsident können derzeit "nur" Unionsbürger werden.
Wir erhoffen uns von der Frist ein gewisses "Kennenlernen" und "Beschäftigen" des/mit dem Land(es). Ein Kandidat soll und muß sich den Bürgern zeigen und seine Ideen und Programme vorstellen.
Dies ist für mein Kabinett ein wichtiger Punkt, den Sie vielleicht im ersten Moment belächeln werden, er sollte aber auf jedenfall dazugehören.

Ich hoffe wir könnten uns also auf unseren letzten Vorschlag einigen.
 

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Beitrag von Maximilian_Schumpeter »

So richtig überzeugt mich das nicht. Wenn die Bürger einen frisch Zu'greisten wählen wollen, warum nicht? Ich möchte auch noch auf das Spannungsverhältnis zum Gleichheitsgrundsatz und damit auf gewisse verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entwurf der Staatsregierung hinweisen.

Ich werde das Gesetz aber nicht scheitern lassen, wenn's denn so abgestimmt wird.
 

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Maximilian Schumpeter, MdUP
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Beitrag von Gerhard Cheman »

Nun, zunächst einmal danke ich Ihnen für die Zustimmung zu dem Vorschlag.

Nun, im Kabinett hat uns dies überzeugt und wir wollen, nur weil es nun auch Unionsangehörigen ermöglicht werden soll, trotzdem keine Kandidatenreisen von Unionsland zu Unionsland starten.....Das ist auch einer der Gründe.

Gibt es noch weitere Meinungen, oder sollen wir darüber abstimmen?
 

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Beitrag von Kamler Johanssen »

Nochmal auf Tippfehler untersuchen. In §3 "Änderung" statt "Änerung" schreiben.

Ansonsten halte ich auch die Zwei-Wochen-Frist zur passiven Wahl für Unionsangehörige für etwas zu lang. Aber sonst passt das Gesetz vermutlich.
 

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Kamler Johanssen,
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Rechtschreibfehler wurden berichtigt, vielen Dank.
Wollen wir dann nun über folgende Vorlage abstimmen, oder gibt es noch weitere Anmerkungen?
Änderungsgesetz zum Staatsverfassungsgesetz (StaatVerf) des Freistaates Freistein

§1 Artikel 13 des Staatsverfassungsgesetzes wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

Artikel 13 - Bürger im Sinne der Verfassung
Bürger im Sinne dieser Verfassung ist, wer die Unionsbürgerschaft besitzt und seit mindestens zwei Wochen seinen Wohnsitz in Freistein hat.


§2 Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 des Staatsverfassungsgesetzes wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

Wählbar ist jeder Bürger im Sinne der Verfassung und jeder Unionsangehörige, der seinen Wohnsitz in Freistein hat. Unionsangehörige müssen ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Wochen in Freistein haben.

§3 Alle weiteren Bestandteile des Staatsverfassungsgesetzes bleiben von dieser Änderung ungeändert und unberührt.

§4 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
 

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Beitrag von Maximilian_Schumpeter »

Von meiner Seite ist gesagt, was zu sagen war.
 

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Maximilian Schumpeter, MdUP
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Beitrag von Gerhard Cheman »

In Kürze wird eine Abstimmung eingeleitet.
 

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