Wir haben nur noch einige Kleinigkeiten verändert und die Klausel, dass auch Unionsangehörige mindestens 2 Wochen in Freistein wohnen müssen, mitaufgeführt.Änderungsgesetz zum Staatsverfassungsgesetz (StaatVerf) des Freistaates Freistein
§1 Artikel 13 des Staatsverfassungsgesetzes wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:
Artikel 13 - Bürger im Sinne der Verfassung
Bürger im Sinne dieser Verfassung ist, wer die Unionsbürgerschaft besitzt und seit mindestens zwei Wochen seinen Wohnsitz in Freistein hat.
§2 Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 des Staatsverfassungsgesetzes wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:
Wählbar ist jeder Bürger im Sinne der Verfassung und jeder Unionsangehörige, der seinen Wohnsitz in Freistein hat. Unionsangehörige müssen ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Wochen in Freistein haben.
§3 Alle weiteren Bestandteile des Staatsverfassungsgesetzes bleiben von dieser Änerung ungeändert und unberührt.
§4 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
Haben wir nun einen Kompromiss, der hier im Landtag Zustimmung findet und möglicherweise sogar eine Abstimmung besteht?