Original von Hajo Poppinga
Es handelt sich doch spätestens um tendenziöse Feststellungen, wenn von einer "erdrückenden" 2/3-Mehrheit, wenn man von "einigermaßen eträglich" im Zusammenhang mit der Kontrolle Unionsgericht- und Rat und von einem "Durchwinken von Gesetzen" spricht. Das verläßt jeden Boden einer neutralen Feststellung.
Dass denke ich nicht: zunächst muss - in meinen Augen: sollte - ein Kommentar, anders als die Berichtertsattung, nicht wertneutral sein. Daher achtet RTF streng auf die Trennung von Bericht und Kommentar und macht zudem deutlich wo der Kommentar beginnt und wo die Berichterstattung wieder einsetzt.
Des Weiteren gilt: auch der Kommentar ist letztendlich eine subjektive Meinung, ist nicht sakrosankt, sondern der öffentlichen Kritik zugänglich, was absolut im Sinne von RTF ist.
Und zuletzt sollte man bedenken: das Parlament, in diesem Falle das Unionsparlament, ist der Ort, an dem sich die politischen Strömungen treffen und wo die öffentliche politische Debatte stattfindet, die politischen Entscheidungen gefällt werden und der Ort ist, wo die Opposition die Regierung kontrolliert und wo die Regierung öffentlich Rede und Antwort stehen muss.
Ist im Unionsparlament nur eine Partei vertreten, wird das Parlament seinen Aufgaben nicht gerecht werden können, es sei denn, man verkürzt sie auf das reine Abnicken von Vorlagen.
Original von Hajo Poppinga
Mal davon abgesehen, daß konsequent die falsche Abkürzung verwendet wird. Das ist aber wohl eher ein Lapsus des Redaktionspraktikanten.
Laut Auskunft sämtlicher Wörterbücher wird "überparteilich" mit einem "U" mit Umlaut - das sind die zwei Pünktchen auf dem "U", die aus dem "U" ein "Ü" machen - geschrieben. Es sei denn, Sie und Ihre Parteifreunde schreiben "überparteilich" mit "ue" am Anfang. In diesem Fall wäre Ihre Kritik berechtigt, was aber - ein Blick auf das Werbepanner Ihrer Partei bestätigt dies - nicht zutrifft.