Und das ist nicht durch das Unionsparlament möglich?Original von Fabian Montary
Für die Sicherung eines breiten gesellschaftlichen Konsenses.
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Registriert: Mo 10. Mär 2008, 18:12
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Da sich der Kanzler ohnehin vom Unionsparlament wählen lässt, wäre das Abnicken der Minister nur Makulatur.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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Dagegen melde ich schonmal prophylaktisch Klage an. Das sehe ich als unrechtmäßig an. Man darf das einfach nicht so einschränken, denn jedem Bürger der Union muss gleichermaßen die Möglichkeit gegeben sein sich zur Wahl zu stellen.Original von Kreittmayr
Im Gegenteil, da die 7 Ländermandate durch die Länder besetzt werden. Die Modalität der Besetzung sollen sie meinetwegen selbst regeln, aber zumindest Freistein wird dabei den Weg der Kopplung von Mandat und Regierungsverantwortung gehen, um die Landespolitik so attraktiver zu machen.
Minister sind Angestellter des Kanzlers. Die abnicken zu lassen ist vollkommen überflüssig, da sie mit ihm arbeiten müssen. Und ich sehe schon wie bei den Unionsrichtern irgendwelche persönlichen Befindlichkeiten die dann Minister verhindern. Z.B. wenn man in der Koalition nicht mit Ministerposten bedacht wurde. Sowas ist Mist.
Zuletzt geändert von Michael Schneider am Mo 10. Nov 2008, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Registriert: Mi 28. Mär 2007, 20:25
Jedem Bürger der Union steht es vollkommen frei, sich zur Wahl für das Ministerpräsidentenamt zu stellen.Original von Michael Schneider
Dagegen melde ich schonmal prophylaktisch Klage an. Das sehe ich als unrechtmäßig an. Man darf das einfach nicht so einschränken, denn jedem Bürger der Union muss gleichermaßen die Möglichkeit gegeben sein sich zur Wahl zu stellen.
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein
Unionsministerin des Inneren a.D.
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Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Ja und? Wenn er nicht gewählt wird? Dann darf er nicht in die Union? So kann man politische Gegner schön raushalten aus Ämtern. Wenn man gar nicht die Gelegenheit hatte an der letzten Wahl zum MP teilzunehmen dann darf man nciht in die Union?Original von Kreittmayr
Jedem Bürger der Union steht es vollkommen frei, sich zur Wahl für das Ministerpräsidentenamt zu stellen.
Das ist Unrecht³.
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1. Die Aussicht, bei einer Wahl nicht gewählt zu werden, ist absolut kein Argument. Diese besteht auch bei jedem anderen Besetzungsmodus von Mandaten gemäß Wahl.Original von Michael Schneider
Ja und? Wenn er nicht gewählt wird? Dann darf er nicht in die Union?
2. Wohin er dann nicht darf, ist das neue Einkammerparlament. Es hält nichts davon ab, in der Union z.B. ein Ministerium zu leiten, auch wenn man nicht da drin sitzt. Im Übrigen sind ja nach wie vor einige Mandate vorgesehen, die von der Gesamtbevölkerung der Union direkt in das Parlament gewählt werden, so dass der Weg nach Manuri nicht ausschließlich über die Länder führt.
Wenn Sie es als Mundtotmachung verstehen, wenn man jemandem nicht seine Stimme gibt, Herr Schneider ... dann macht jeder Unionsbürger bei jeder Wahl, auch gegenwärtig bereits, ständig seine politischen Gegner mundtot.So kann man politische Gegner schön raushalten aus Ämtern.
MPs werden in regelmäßigen Abständen gewählt, so wie es auch zum gegenwärtigen Parlament in regelmäßigen Abständen Wahlen gibt. Ich sehe nicht, wo das Problem liegt.Wenn man gar nicht die Gelegenheit hatte an der letzten Wahl zum MP teilzunehmen dann darf man nciht in die Union?
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Sie reden wirr, Herr Kollege. Jedem ist es unbenommen zu kandidieren und mehr Qualifikation braucht es nicht. Oder wollen Sie jetzt jedem kleinen Schneider ein Mandat schenken, damit er sich nicht benachteiligt fühlt? :rolleyes: Natürlich dürfen die, die nicht gewählt werden, nicht in den Gremien mitbestimmen, aber das ist nunmal Tatsache in der Demokratie...Original von Michael Schneider
[...]
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Was reden Sie für einen Mumpitz? Die Frau aus Freistein will die Kandidatur zum Unionsparlament in Freistein an entsprechende Regierungsbeteiligung in Freistein, vergangen oder aktuell und wie auch immer, koppeln. Das ist Unrecht.Original von Fabian Montary
Sie reden wirr, Herr Kollege. Jedem ist es unbenommen zu kandidieren und mehr Qualifikation braucht es nicht. Oder wollen Sie jetzt jedem kleinen Schneider ein Mandat schenken, damit er sich nicht benachteiligt fühlt? :rolleyes: Natürlich dürfen die, die nicht gewählt werden, nicht in den Gremien mitbestimmen, aber das ist nunmal Tatsache in der Demokratie...
JEDER BÜrger der Union muss in seinem Unionsland das Recht zur Kandidatur haben wenn er das Bürgerrecht besitzt.
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Sie verstehen ganz offensichtlich das System nicht... Und wenn Sie es nicht kapieren, dass tun Sie das richtig, dann sind Sie unbelehrbar. Deswegen lasse ich es nun, Ihnen es zu erklären...
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Registriert: Mi 28. Mär 2007, 20:25
Herr Schneider, Sie missverstehen mich. Das neue Einkammerparlament sieht eine Zweiteilung der Mandatsformen vor. Zum einen gibt es die Unionsmandate, die durch unionsweite Wahlen über Parteienlisten vergeben werden sollen. Und zum anderen gibt es die Ländermandate, bei denen die Länder im Endeffekt wie große Wahlkreise fungieren, und die letztlich die gegenwärtigen Unionsratmandate ersetzen. Und ich sehe da persönlich kein Problem zu sagen, dass man diese Mandate an das Ministerpräsidentenamt koppelt und somit quasi eine Personalunion von Landesmandatär und Regierungschef einführt. Das schließt niemanden davon aus, für diese Position zu kandidieren.
Im Übrigen soll das meinetwegen jedes Land so halten, wie es möchte.
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