Original von Fabian Montary
Die Vertreterin des Freistaats Freistein beantragte gemäß § 6 I GOUR eine Anfrage an den Unionskanzler. Dem Antrag wird stattgegeben, ich bitte den Unionskanzler, sich hier einzufinden und zu äußern.
1. Könnten Sie uns die Agenda der Union auf der anstehenden Konferenz über eine Anticäische Union darlegen? Gesondert möchten wir Sie bitten, darzulegen:
2. Welche Funktion soll die AU erfüllen, insbesondere welche Kompetenzfelder sollen durch sie abgedeckt werden?
3. Welche Ziele hat die Union in bezug auf die AU-Konferenz?
4. Welches Vorgehen plant die Union auf der Konferenz?
5. Wer wird für die Union an der Konferenz teilnehmen?
6. Mit welchen Staaten insbesondere hält die Unionsregierung eine Kooperation im Sinne der AU für erstrebenswert und fruchtbringend?
7. In welcher institutionellen Form soll die AU nach Meinung der Unionsregierung bestehen?
8. Auf welche Weise soll die AU rechtlich zwischen den Teilnehmerstaaten verankert werden?
Die Regierung hat nun eine Woche Zeit, die Fragen zu beantworten. Danach sind eventuelle Nachfragen gestattet.
Zu 1.: Die Agenda werde ich gesondert öffentlich vorstellen. Die Themenblöcke sollen in verschiedenen Konferenzen iterativ erarbeitet werden, so dass wir ein wachsendes und lebendiges Gebilde schaffen. Den konkreten Ablauf werde ich wie gesagt separat mitteilen.
Zu 2.: Die AU soll die erste, anticanisch-supranationale Organisation bilden. Diese soll dem Zwecke des internationalen Austausches und der Integration dienen. Die Abgabe von Kompetenzen auf AU-Ebene sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht geplant.
Zu 3.: Die angesprochene AU-Konferenz soll die Prüfung der Potentiale einer AU vornehmen. Im Idealfall sollen sich die Teilnehmerstaaten am Ende der Konferenz auf die Gründung der AU einigen.
Zu 4.: Die Frage ist mir nicht ganz klar. Die Konferenz wird durch meine Wenigkeit moderiert werden. Einladungen werden an alle anticanischen Staaten, sowie Dionysos und Sebulon (aufgrund der regionalen Nähe zum anticanischen Kontinent (*so*ähnlich zu Israel oder der Türkei)) ergehen. Jeder Staat ist berechtigt, einen Delegierten zu entsenden, nach Möglichkeit die Staats- und/oder Regierungschefs.
Zu 5.: Bei der ersten AU Anfang Dezember werde ich in meiner Funktion als Regierungschef die DU vertreten. Bei späteren Konferenzen zu Sachthemen, wie Justiz oder Wirtschaft, werden jeweilige Fachreferenten teilnehmen.
Zu 6.: Als etablierte Nationen sind natürlich Dionysos, Albernia oder Gran Novara zu nennen. Ich möchte aber betonen, dass wir auch von jungen Nationen erheblich profitieren können.
Zu 7.: Wie gesagt, soll die AU supranational angelegt sein. Ein AU-Parlament oder AU-Regierung sind dabei derzeitig nicht vorgesehen. Vielmehr soll es ein multilaterales Konstrukt zum regelmäßigen Austausch bilden.
Zu 8.: Die AU soll in einen AU-Vertrag münden, bspw. im Vertrag von Manuri, der die AU rechtlich definiert. (*so*im RL gibt es die Verträge von Cardiff, Maastricht, Rom, Nizza und Co., was dem iterativen Charakter der Beratungen Rechnung trägt).