
Der Vertreter der Republik Imperia beantragte gemäß § 2 IV GOUR eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf. Dem Antrag wird stattgegeben.
Gesetz zur Wiedereinführung der Rotation im Unionsrat
§1 Der § 3 der Geschäftsordnung des Unionsrates (GOUR) wird durch folgenden ersetzt:
§ 3 Der Unionsratspräsident
(1) Der Unionsratspräsident führt die Geschäfte des Unionsrates, vertritt diesen nach außen und übt das Hausrecht aus.
(2) Vorsitzender des Unionsrates ist eines seiner Mitglieder nach dem Rotationsprinzip.
(3) Der Vorsitz rotiert nach aufgerundeten zwei Monaten, jeweils zum Monatsersten.
(4) Die Reihenfolge der Rotation richtet sich nach dem Alphabet.
(5) Hat ein Unionsland kein Mitglied im Unionsrat oder verzichtet auf die Präsidentschaft, wird das Land in der Rotation übersprungen.
(6) Ist der Unionsratspräsident länger als 7 Tage abwesend, so wechselt der Vorsitz gemäß Absatz 4.
§2 Die Änderung treten mit ihrem Beschluss in Kraft.
Die Aussprache dauert gemäß § 7 I GOUR mindestens fünf Tage.
