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Der Unionsrat hat das folgende Gesetz verabschiedet:
Gesetz zur Offenlegung von Vergütungen der Nebenverdienste der Volksvertreter

§ 1 – Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient der Transparenz der Einkommensverhältnisse der Mitglieder des Unionsparlamentes.

§ 2 – Pflichten der Mitglieder des Unionsparlamentes

(1) Ein Mitglied des Unionsparlamentes ist verpflichtet, dem Präsidenten des Unionsparlamentes schriftlich die folgenden Tätigkeiten und Verträge, die während der Mitgliedschaft im Unionsparlament ausgeübt oder aufgenommen werden bzw. wirksam sind, anzuzeigen:
1. entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden. Darunter fallen z. B. die Fortsetzung einer vor der Mitgliedschaft ausgeübten Berufstätigkeit sowie Beratungs-, Vertretungs-, Gutachter-, publizistische und Vortragstätigkeiten. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 200 Bramer im Monat oder von 2000 Bramer im Jahr nicht übersteigt;
2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens;
3. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts;
4. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbandes oder einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung;
5. das Bestehen bzw. der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des Unionsparlamentes während oder nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile zugewendet werden sollen;
6. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird.

(2) Bei einer Tätigkeit und einem Vertrag, die gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 5 anzeigepflichtig sind, ist auch die Höhe der jeweiligen Einkünfte anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 200 Bramer oder im Jahr den Betrag von 2000 Bramer übersteigen.

(3) Anzeigen nach diesem Gesetz sind innerhalb einer Frist von höchstenfalls drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Unionsparlament sowie nach Eintritt von Änderungen oder Ergänzungen während der Wahlperiode dem Präsidenten einzureichen.

§3 Veröffentlichung
Die Angaben gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 werden im öffentlichen Forum des Unionsparlamentes durch den Präsidenten veröffentlicht.

§ 4 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
Herr Veitayaki hat das Wort.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

Liebe Unionsparlamentsangehörige,

der Unionsrat hat ein Gesetz verabschiedet, das ausschließlich die gewählten Volksvertreter des Unionsparlamentes betrifft. Der Unionsrat vergisst, dass seine Mitglieder in der Regel ebenfalls gewählte Volksvertreter sind, sei es direkt als Landesministerpräsident oder als von dem entsprechenden Landesparlament gewählter oder bestimmter Vertreter der jeweiligen Landesparlamente. Das Gesetz trägt die Überschrift "Gesetz zur Offenlegung von Vergütungen der Nebenverdienste der Volksvertreter" und bereits im ersten Paragraphen wird es auf die Mitglieder des Unionsparlamentes reduziert.

Meiner Ansicht nach dient das Gesetz dazu, künftig den gewählten Volksvertretern des Unionsparlamentes vorzurechnen, dass sie eigentlich keinerlei Diäten benötigen und so den maroden Staatshaushalt entlasten könne. Der Antragsteller im Unionsrat ist selbst Landespräsident, ich gehe nicht davon aus, dass er in seinem Land als gewählter Volksvertreter seine Nebeneinkünfte veröffentlicht haben möchte. Ich unterstelle dem Antragsteller, dass er davon ausgeht, dass alle gewählten Volksvertreter des Unionsparlamentes ihre Wähler von vornherein "bescheissen", weil sie zwar, nur als Beispiel Herr Kollege Müller, für die Kommunistische Partei kandidieren, aber andererseits böse Geschäfte mit den Sozialisten und Liberalen machen. Das ist lachhaft und eine Unterstellung, dass wir Volksvertreter anders arbeiten würden, wenn wir sonst nichts zum Arbeiten hätten. Das riecht derart nach Unterstellung von Käuflichkeit, dass es einem schon in der Nase brennt.

Dass öffentlich Bedienstete ihren Dienstherren die Tatsache darlegen, dass sie Nebeneinkünfte haben, halte ich sicherlich für sinnvoll, aber meine Damen und Herren, meine genauen Einkünfte gehen ausschließlich die Finanzbehörden etwas an. Und wenn schon darlegen, dann alle gewählten Volksvertreter. Auch die Damen und Herren Landesvertreter im Unionsrat und in ihren Landesparlamenten. Im Übrigen glaube ich kaum, dass jemand seine "Nebeneinkünfte" aus Bestechung, Vorteilsnahme und Betrug angeben wird ;)

Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz einstimmig abgelehnt wird, bzw. notfalls wegen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit von dem Unionsverfassungsgericht gekippt wird.

Danke schön.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

Im Übrigen, noch ein kleiner Nachsatz.... Mitglied des Unionsparlaments ist auch der Unionsparlamentspräsident. Wem muss er denn seinen Nebeneinkünfte vorlegen. Seinen Stellvertreter? Oder den Unionspräsidenten?

Fazit, das Gesetz ist derart unausgegoren, fast schon eine Schande für den Unionsrat, bzw. für die Landesvertreter die mit JA gestimmt hatten.
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Fabian Montary »

Bleiben Sie mal auf dem Teppich... :rolleyes:
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
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[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
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Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

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Beitrag von Michael Schneider »

Ich werde grundsätzlich keinem Gesetzesvorschlag aus dem Unionsrat zustimmen, dass mir als Unionsparlamentarier irgendwas vorschreibt. Das würden wir selbst regeln, wenn es denn überhaupt einen Grund dazu gäbe, den ich nicht sehe.

Wie ich im Unionsrat bereits gesagt habe sehe ich hier, daß Unionsparlamentarier unter den Generalverdacht der Korruption gestellt werden. Oder warum sollte man sonst die Offenlegung fordern? Oder man möchte irgendwelchen Neid auf den Verdienst der Parlamentarier heraufbeschwören.

Was es auch sei, es ist eine Beleidigung in Richtung der Unionsparlamentarier und eine Provokation. Wenn man Verdacht auf kriminellen Hintergrund hegt muss es unabhängig von einem Amt möglich sein die Konten einzusehen...aber zum Rapport über meine Tätigkeiten ohne Verdacht lasse ich mich ganz sicher nicht bestellen.
 

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Beitrag von Montgomery Scott »

Verehrte Damen und Herren,

die Intention dieses Gesetzesantrags findet meine Zustimmung. Ich möchte die Mitglieder dieses Hauses, bei aller Kritik an diesem Gesetzesentwurf, um Zurückhaltung bitten. Dass man sich im Unionsrat um die Kontrolle des Unionsparlaments Gedanken macht, ist nicht verwerflich. Es geht darüber hinaus keinesfalls um einen Generalverdacht sondern darum, dass das Volk generell informiert sein sollte, welche Privatinteressen bei den Entscheidung der Abgeordneten im Spiel sind. Diese Forderung halte ich für legitim und demokratiefördernd.

Der Kollege Weitayaki hat zurecht angemahnt, dass die Ländervertreter ebenfalls ihre Vergütungen offen legen sollten. Das ist meiner Ansicht nach aber Sache der einzelnen Länder. Es wäre denkbar, dass wir im Anschluss an dieses Verfahren im Unionsrat vorstellig werden und den einzelnen Ländervertretern entsprachende Initative nahezulegen.

Die Kritik, das Gesetz würde die Offenlegungspflicht für den Parlamentspräsidenten nicht berücksichtigen, halte ich für unzutreffend. Der wesentliche Akt der Offenlegung ist schließlich die Veröffentlichung der Daten durch den Parlamentspräsidenten. Er selbst ist also in keiner Weise ausgenommen, da er ja auch von den anderen Abgeordneten nur die eigenständig gemachten Angaben entgegennimmt.

Zusammenfassend möchte ich dazu aufrufen, dass sich hier nicht einmal mehr die Kammern gegenseitig blockieren. Man kann in der Sache für eine Offenlegungspflicht sein oder nicht aber es ist unzweckmäßig, diese Initative als Angriff von Seiten des Unionsrates zu sehen. Ich würde also vorschlagen, dass wir uns nun darüber unterhalten, ob und warum eine solche Offenlegungspflicht sinnvoll ist.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

Herr Parlamentspräsident, das kann doch nicht ihr Ernst sein? Seitens der Ländervertreter versucht man den Volksvertretern nun auf diese Weise ans Bein zu pinkeln. In meiner Zeit als Mitglied des Unionsrates hätte ich diesem Gesetz in keinster Weise meine Zustimmung erteilt. Und es der Unionsrat ist nicht ausschließlich Sache der Länder, da es sich um eine in der Verfassung verankerten Einrichtung der Union handelt. Wenn Offenlegung, dann alle. Ansonsten werde ich mich um einen Gesetzesinitiative kümmern, die dem Unionsrat das Selbige vorschreibt, dann werden wir sehen, welchen Aufschrei es im Unionsrat geben wird.
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Montgomery Scott »

Ich teile Ihre Forderung durchaus, dass die Unionsratsmitglieder genauso ihre Verpflichtungen offenlegen sollten. Allerdings sehe ich die Offenlegung als Pflicht der Vertreter gegenüber ihren Wählern. D. h. in Bezug auf das Unionsparlament ist das Unionsrecht gefragt, in Bezug auf die Ländervertreter dagegen muss die Gesetzgebung des jeweiligen Landes aktiv werden, da die Länder ja jeweils ihren Vertreter in den Unionsrat entsenden. Die Unionsratsmitglieder sind aufgrund dessen nicht der Union verpflichtet sondern ihrem jeweiligen Land.
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Original von Michael Schneider
Was es auch sei, es ist eine Beleidigung in Richtung der Unionsparlamentarier und eine Provokation. Wenn man Verdacht auf kriminellen Hintergrund hegt muss es unabhängig von einem Amt möglich sein die Konten einzusehen...aber zum Rapport über meine Tätigkeiten ohne Verdacht lasse ich mich ganz sicher nicht bestellen.
Haben Sie Pippi in den Augen, mein tapferes Schneiderlein? Lehnen Sie dieses Gesetz ab, das habe ich auch getan, aber nicht mit dieser hanebüchenen Begründung. Es gibt eine Polizei, deswegen hegen wir Generalverdacht gegen alle Bürger...? :rolleyes: Der Unionsratsbrand wird wahrscheinlich von Ihnen als glühenden Undemokraten und Antiföderalisten gelegt und nicht von den Kommunisten – ich bin überrascht...
 

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Beitrag von Rincewind »

Original von Montgomery Scott
Ich teile Ihre Forderung durchaus, dass die Unionsratsmitglieder genauso ihre Verpflichtungen offenlegen sollten. Allerdings sehe ich die Offenlegung als Pflicht der Vertreter gegenüber ihren Wählern. D. h. in Bezug auf das Unionsparlament ist das Unionsrecht gefragt, in Bezug auf die Ländervertreter dagegen muss die Gesetzgebung des jeweiligen Landes aktiv werden, da die Länder ja jeweils ihren Vertreter in den Unionsrat entsenden. Die Unionsratsmitglieder sind aufgrund dessen nicht der Union verpflichtet sondern ihrem jeweiligen Land.
:klatsch:
 

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