Ich möchte die Teilnehmer daran erinnern, dass wir kein Zentralstaat sind, der den Ländern Aufgaben abgegeben hat, sondern viele Länder, die sich zu einer Union zusammengefunden haben, um gewisse Aufgaben gemeinsam zu regeln. Diese historische Betrachtung bitte ich doch sehr, im Hinterkopf zu behalten, wenn es um die Kompetenzverteilung geht. Die Union ist ein föderaler Staat. Die Grundlage sind die Länder, alles andere ist Geschichtsfälschung und wider des föderalistischen Gedankens.
Die beiden Ziele meinerseits sind folgende, und die sind nur im Detail zu verhandeln.
Die Länder sollen außenpolitische Kompetenzen zugesprochen bekommen. Diese sollen sich auf nachbarschaftliche Beziehungen beschränken. In der Vergangenheit haben wir gesehen, dass die Union nicht im Interesse der Länder handeln kann. Die Unionsaußenpolitik ist faktisch seit Jahren nicht vorhanden, darunter leiden die Länder. Ich kann mir vorstellen, dass Salbor gern mit Snjarey, Imperia mit dem sogenannten Empire-Uni oder Roldem mit Cranberra und Astor zusammarbeiten möchte, die Union dazu aber nicht in der Lage ist. Ich möchte in diesem Punkt nicht, dass Roldem plötzlich mit dem Gelben Reich zusammenarbeitet, es soll auf die Nachbarschaft ankommen, die noch näher zu definieren ist. Eine Übertragung der außenpolitischen Kompetenzen auf die Länder findet nicht statt, Unionsrecht bricht weiterhin Landesrecht, ferner soll die Länderaußenpolitik – die eine Kann-Bestimmung sein soll, kein Muss – durch den Unionsrat abgenickt werden. Außerdem sollen die Länder nur in einem engen Korsett agieren dürfen, nämlich in der Zusammarbeit auf Themengebieten, die auch unionsintern in ihre Kompetenzen fallen. Dazu gehören im Übrigen auch internationale Städtepartnerschaften, deren Gültigkeit noch niemand angefochten hat. Die Union wird also nicht überflüssig, die Länder ergänzen nur für die gute Nachbarschaft, in der nunmal sie leben und im Falle von Roldem die Nachbarschaft zu Cranberra und den USA auf kein Interesse auf Unionsebene stößt, was die Menschen in Roldem zurzeit einfach so akzeptieren müssen.
Nummer zwei ist die Vertretungsgesetzgebung. Die Union darf gern Bereiche beackern, die den Ländern zufallen, dort selbst kreativ werden, um eventuell nicht beachtete Bereiche zu bearbeiten. Das soll ebenfalls keine Pflichtveranstaltung sein, sondern, die Union soll sagen dürfen, da und da hätten wir gern eine Regelung und kann das verabschieden. Die Länder sollen aber auch sagen dürfen, dass gewisse Vertretungsgesetze nicht oder abgewandelt gelten sollen, um ihre Kompetenzen zu wahren. Ich möchte auch gleich noch einen vielleicht etwas gewagten Ansatz einbringen: Der Unionsrat soll in diesem Punkt kein Einspruchsrecht haben, die Länder können schließlich selbst über die Wirksamkeit des Gesetzes auf ihrem Territorium entscheiden. Dabei soll der Uniongesetzgeber nicht den Rahmen vorgeben, sondern vollständig die Materie regeln können. Die Pflicht der Umsetzung liegt bei originären Landeskompetenzen selbstredend bei den Ländern.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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