Altes Reedereikontor 17a
1007 Funnix, Katista.
Funnix | 07.11.2008 AD
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich mich durch längere Krankheit nicht um die Geschäfte meiner Advocatur kümmern konnte, sind mir nun Unregelmäßigkeiten bei den von mir verwalteten Treuhandkonten aufgefallen.
In Rahmen meiner Tätigkeit als Advocat und Rechtsanwalt verwalte ich auch den Familienfonds einer Mandantenfamilie. Dieser Fonds ist ein reines Konto und wird ausschließlich von mir verwaltet, mithin handelt es sich nicht um eine Person im natürlichen oder juristischen Sinne. Dieser Fonds wird gespeist durch bereits besteuerte Zuwendungen der Familienmitglieder.
Obwohl es sich daher um eine außerhalb der Grenzen des Unionssteuergesetz operierenden Ansammlung von Geld handelt, wurden die Spenden an den Familienfonds mit Datum vom 01.08.2008 besteuert. Genaueres können Sie sicherlich Ihren Akten entnehmen. Diese Unregelmäßigkeit viel nunmehr bei der quartalsmäßigen Routineüberprüfung auf.
Da die Besteuerung der Zuwendungen an den Familienfonds mithin rechtswidrig als Einkommen besteuert wurde, fordere ich das Finanzministerium auf, die unrechtmäßig eingezogene Steuer bis Freitag, 14. November 2008, zurückzuerstatten.
Details über Konten und Summe können ggf in meiner Advocatur erfragt werden.
Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, so wurd eich bereits vorsoglich von meiner Mandantschaft mit Klagevollmacht ausgestattet.
Hochachtungsvoll

Advocat und Rechtsanwalt

