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Nach 3 gescheiterten Anläufen sollte uns allen klar sein, dass eine Entscheidung, welche die Gegenseite ohne eine Form des Aufeinander-Zugehens überstimmen will, keine realistische Option ist.
Daher möchte ich, dass es diesem Ausschuss gelingt, dem Unionsparlament eine Kompromisslösung vorzulegen, der eine respektable Mehrheit erreicht.
Nun bin ich hier ja nicht nur als Ausschussvorsitzender benannt, sondern auch als Vertreter der LL-Fraktion. Als solcher vertrete ich in diesem Gremium entlang der "Hauptkonfliktlinie", um die sich die Debatte bisher drehte, die Position der progressiven Besteuerung der Einkommen.
Zum Zwecke der Konsensbildung möchte ich gleich mal vorangehen und folgendes anbieten:
1. der Spitzensteuersatz aus dem bisherigen LL Entwurf wird auf 40 % gesenkt.
2. der Freibetrag von 210 :br: bleibt erhalten
3. der Freibeitrag für die Vermögenssteuer wird auf das von der UReg vorgeschlagende Maß gesenkt
4. für das Neubürgergeld wird eine Stundung der Steuern vereinbart
Abschließend noch eins: in den Schlussbestimmungen von UReg und Frohn steht jeweils, dass ein Minister einen Monat nach Start der Warensim das Gesetz "anpasst". Einerseits könnte man sich auf die Weise jede Debatte sparen, weil ohnehin der Minister das Gesetz hinterher so frisiert wie es ihm gefällt, andererseits habe ich erhebliche Bedenken, dass eine solche Regelung mit der Verfassung vereinbar wäre.
Daher möchte ich, dass es diesem Ausschuss gelingt, dem Unionsparlament eine Kompromisslösung vorzulegen, der eine respektable Mehrheit erreicht.
Nun bin ich hier ja nicht nur als Ausschussvorsitzender benannt, sondern auch als Vertreter der LL-Fraktion. Als solcher vertrete ich in diesem Gremium entlang der "Hauptkonfliktlinie", um die sich die Debatte bisher drehte, die Position der progressiven Besteuerung der Einkommen.
Zum Zwecke der Konsensbildung möchte ich gleich mal vorangehen und folgendes anbieten:
1. der Spitzensteuersatz aus dem bisherigen LL Entwurf wird auf 40 % gesenkt.
2. der Freibetrag von 210 :br: bleibt erhalten
3. der Freibeitrag für die Vermögenssteuer wird auf das von der UReg vorgeschlagende Maß gesenkt
4. für das Neubürgergeld wird eine Stundung der Steuern vereinbart
Abschließend noch eins: in den Schlussbestimmungen von UReg und Frohn steht jeweils, dass ein Minister einen Monat nach Start der Warensim das Gesetz "anpasst". Einerseits könnte man sich auf die Weise jede Debatte sparen, weil ohnehin der Minister das Gesetz hinterher so frisiert wie es ihm gefällt, andererseits habe ich erhebliche Bedenken, dass eine solche Regelung mit der Verfassung vereinbar wäre.
Palin Waylan-Majere OEL
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Das ist ja schön und gut, nur sind wir damit wieder beim ursprünglichen Regierungsentwurf, der auch keine Mehrheit fand.Original von SRM
Der Paragraph mit dem Neubürgerfonds kann m.E. komplett gestrichen werden. Den Rest des Regierungsentwurfs werde ich genauso beibehalten, da alles andere ineffizient ist.
Wir müssen doch schon aus praktischen Gründen einen Kompromiss erzielen, schließlich könnte es ja mal in ferner Zukunft vorkommen, dass andere "Mehrheit"sverhältnisse im UP herrschen und dann wird das Steuersystem wieder umgeworfen. Dann doch lieber einen gewissen stabilen Kern schaffen, an dem zukünftige Regierungungen dann kleinere Änderungen vornehmen können, ohne das jedes Mal aufs Neue das ganze Land in einem Steuergrabenkampf liegt.
Palin Waylan-Majere OEL
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Der aktuelle liegt bei 37%, wäre also in der absoluten Spitze nur 3 % mehr. Immerhin wollt ihr ja die Vermögenssteuer nicht zu knapp anheben.
Jedenfalls bin ich zuversichtlich, dass wir auf einen grünen Zweig kommen. Wir wollen ja schließlich alle, dass der Staat nicht pleite geht.
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Palin Waylan-Majere OEL
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Die Vermögenssteuer ist lediglich dazu gedacht, die schwankende Einkommenssteuer auszugleichen. Diese ist bewusst auf dieser Summe angesetzt und soll iterativ angeglichen werden, sobald eine Haushaltskonsolidierung erzielt wurde.
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mein Vorschlag:
Die Freibeträge werden gesenkt, im Gegenzug dazu aber auch die Steuerhöhe bei der Kapitalbesteuerung. Denn darauf haben die Bürger ja bereits 15% bezahlen müssen.§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Jeder Bürger verfügt über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 500 B. Ab einer Einkommenshöhe von 500,01 B wird die Einkommenssteuer auf 15 v.H. festgelegt.
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 5.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 5.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 10.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 10.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Der Freibetrag muss so bleiben wie er ist, ansonsten gehen der Union zuviele Einnahmen flöten. Bei der Vermögenssteuer kann ich zustimmen.Original von Joeli Veitayaki
mein Vorschlag:
Die Freibeträge werden gesenkt, im Gegenzug dazu aber auch die Steuerhöhe bei der Kapitalbesteuerung. Denn darauf haben die Bürger ja bereits 15% bezahlen müssen.
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