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Tripel-As
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Original von Kreittmayr
Möglicherweise könnte man diese Reform hier auch benutzen, um die Länder wieder aktiver zu gestalten. Es wäre wünschenswert, wie in einem anderen Ausschuss gesagt, wenn jeder, der auf Unionsebene etwas zu sagen haben will, auch in den Ländern ordentliche Arbeit geleistet haben muss. Dies kann man wohl am leichtesten bewerkstelligen, wenn man den Ländern ein größeres Gewicht bei der Gestaltung der Unionspolitik einräumt.

Wenn man nun unbedingt das Zweikammernsystem aus Personalmangel abschaffen wollte, warum sollte man dann zwingend den Unionsrat beseitigen, und nicht das Unionsparlament? Man könnte den Unionsrat derart umgestalten, dass jedes Unionsland meinetwegen zwei oder drei Sitze bekommt, so dass gewährleistet ist, dass jeder, der einen Sitz haben will, auch in seinem Land aktiv sein muss. Wie diese Sitze genau vergeben werden, ist natürlich diskutabel. Da gibt es sicher mehrere Optionen: Man könnte sie alle drei direkt wählen lassen, man könnte sie durch die Regierung besetzen lassen, man könnte ein gemischtes Verfahren wählen, bspw. zum Teil wählen, zum Teil durch die Landesregierung besetzen, oder man könnte die genaue Modalität der Besetzung direkt den jeweiligen Ländern zur Regelung überlassen -- was ich favorisieren würde.

Als Kompromissangebot an die Unionisten hier im Gremium könnte man einem so umgestalteten Unionsrat dann auch durchaus noch eine Handvoll von allen Unionsbürgern direkt gewählte Vertreter beifügen, sofern die Personaldecke dies gestattet.
Ist im groben nichts anderes als der Kongressvorschlag. Ich finde es gut, bis auf die Regelung der Verteilung durch die Unionsländer. Das soll einheitlich geregelt werden.
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von Rincewind
Falsch, die Trennung würde für die 7 Direktmandate gelten. Da wir ebenfalls 7 Landesregierungen brauchen, besteht immernoch eine Personaldecke von den jetzigen Unionsparlamentariern.
Die Tendenz geht dann aber dahin, dass die Guten sich als Direktkandidaten stellen würden, um sicher ins UP einzuziehen und dadurch für Regierungsämter gesperrt werden - das können wir uns nicht erlauben.
 

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Kaiser
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Beitrag von Rincewind »

Original von SRM
Die Tendenz geht dann aber dahin, dass die Guten sich als Direktkandidaten stellen würden, um sicher ins UP einzuziehen und dadurch für Regierungsämter gesperrt werden - das können wir uns nicht erlauben.
Wäre es aber nicht auch wünschenswert, wenn sich die Guten für die Unionsländer einsetzen? Momentan haben wir auch 7 gute Direktkandidaten im Unionsrat, die für Unionsposten gesperrt sind.

Es ist quasi nicht anders als derzeit was die Regierung angeht.
 

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Ich würde auch nicht Unionsrat sagen. da sollten wir uns was sinnvolles ausdenken, was weder den Anschein hat zu sehr Gewicht bzw. Verbindung zu einer alten Unions oder Länderkammer zu haben.

Vielleicht Unionsdeputiertenkammer/-versammlung oder Unionstag oder Unionsversammlung oder Abgeordnetenversammlung.
 

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Nun, wir bereits seit langen gefordert, halte ich ebenfalls ein Unionsparlament für am sinnvollsten, welches zum einen aus direkt gewählten Abgeordneten besteht, zum anderen aus Listenkandidaten. Was ich jedoch zu bedenken gebe ist, daß die Zahl der Listenabgeordneten nicht zu klein sein sollte, weil wir sonst eine faktische Sperrklausel haben, die unter Umständen sehr hoch liegt. Bei nur 4 Listenabgeordneten müßte dann etwa jeweils 25% der Stimmen für einen Sitz haben.
 

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Beitrag von Rincewind »

Original von Hajo Poppinga
Bei nur 4 Listenabgeordneten müßte dann etwa jeweils 25% der Stimmen für einen Sitz haben.
Nicht ganz, da es ja abzüglich Direktmandate läuft, die auch drauf sind.

So muss man für einen Sitz bei 11 Sitzen mindestens 9% für die Liste bekommen, wenn man nicht schon einen direkten Sitz hat.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Ich persönlich sehe keinen Grund für eine einheitliche Regelung, wie die Länder ihre Ländermandate zu vergeben haben, sondern halte es für durchaus reizvoll, den Ländern hier eine Gestaltungsmöglichkeit einzuräumen, mit der experimentiert und um die beste Lösung gewetteifert werden kann. Auf der anderen Seite könnte ich mich mit einer einheitlichen Regelung aber vielleicht anfreunden, wenn dabei ein Modus gefunden würde, der die Einnahme eines solchen Landesmandates in irgendeiner Form an politisches Engagement auf Landesebene bindet. Wenn wir die Länder wieder beleben und attraktiv machen wollen, müssen wir dafür sorgen, dass niemand an ordentlicher Landespolitik vorbeikommen kann, der auf Unionseben signifikant etwas zu sagen haben will. Sollte das hier nicht auf Konsens stoßen, würde ich allerdings wieder die größere Gestaltungsfreiheit der Länder bei der Mandatsvergabe befürworten, damit Lände, die ein Interesse an einer solchen Regelung haben, auch die Freiheit bekommen, sie umzusetzen und zu sehen, ob sich damit die Landespolitik beleben lässt.

Was die Trennung von Unionsregierungamt und Ländermandat angeht, so halte ich sie nicht für zwingend notwendig. Aus Perspektive einer sauberen Gewaltenteilung wäre sie zwar wünschenswert, aber personell wird sie wohl derzeit eher schwierig zu machen sein. Abgesehen davon, dass sich die Kompromissfähigkeit der Ländervertreter vielleicht erhöhen lässt, wenn sie nicht per se von Regierungsämtern auf Unionsebene ausgeschlossen sind.
 

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Solange in den "Wahlkreisen" keine Ungerechtigkeit bei der Direktmandatsvergabe erfolgt...wobei es halt schwierig wird da Unterschiede reinzulegen: der mit den meisten Stimmen im Wahlkreis gewinnt. Was sonst? Höchstens noch Stichwahlen bei keiner absoluten Stimmenmehrheit, aber ansonsten sehe ich wenig Spielraum.
 

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Original von Rincewind

Nicht ganz, da es ja abzüglich Direktmandate läuft, die auch drauf sind.

So muss man für einen Sitz bei 11 Sitzen mindestens 9% für die Liste bekommen, wenn man nicht schon einen direkten Sitz hat.
Das mußt Du mir jetzt ausführlicher erklären, irgendwie komme ich nicht hinter Deine Rechnung.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Original von Michael Schneider
Solange in den "Wahlkreisen" keine Ungerechtigkeit bei der Direktmandatsvergabe erfolgt...wobei es halt schwierig wird da Unterschiede reinzulegen: der mit den meisten Stimmen im Wahlkreis gewinnt. Was sonst? Höchstens noch Stichwahlen bei keiner absoluten Stimmenmehrheit, aber ansonsten sehe ich wenig Spielraum.
Nunja, ich denke, da kann man mit etwas Phantasie recht flexibel sein. Man könnte es so halten, dass weiterhin nur Mitglieder der Landesregierungen das Mandat wahrnehmen können. Das wäre die restriktivste Option, die gleichzeitig das Innehaben der Ministerpräsidentenämter weitaus attraktiver machen würde. Oder man öffnet es ein wenig und sagt: Das Mandat wird zwar gewählt, aber kandidieren kann nur, wer gegenwärtig der Regierung angehört, oder wer im Laufe der letzten sechs Monate auf Landesebene ein Amt inne gehabt hat, o.ä.

Bei einer reinen Wahlkreislösung, bei der jeder kandidieren und gewählt werden kann, sehe ich eben die Gefahr, dass das an den Landesregierungen völlig vorbeilaufen würde, diesen also keine zusätzliche Attraktivität geben würde, sondern eher noch einen Attraktivitätsverlust, da die bisherigen Mitspracherechte der Ministerpräsidenten auf Unionsebene wegfielen.
 

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