Erstmal ist es die Frage, ob überhaupt der Unionsrat weiterexistiert. Ich würde eher den Unionsparlamentspräsidenten vorschlagen, oder bei einer Einkammer-Legislative den dortigen Vorsitzenden.Original von Kreittmayr
Ich persönlich würde einen Mittelweg vorschlagen. Behalten wir doch den Unionspräsidenten bei, aber fusionieren das Amt mit dem des Unionsratspräsidenten. Sprich: Der "neue" Unionspräsident würde alle seine bisherigen Pflichten wahrnehmen, sowie den Unionsrat leiten, und durch diesen auch gewählt werden. Ich halte es durchaus nicht für unangemessen, wenn das Oberhaupt der Union gleichzeitig Gallionsfigur der Länderkammer ist und auf diese Weise die Einheit in Vielfalt repräsentiert, welche die Union darstellen sollte.
Man kann sich natürlich über die genauen Modalitäten noch unterhalten, bspw. ob nur Mitglieder des Unionsrates oder alle Bürger gewählt werden können, oder ob es tatsächlich eine Wahl geben sollte oder nicht doch eher die Mitglieder des Unionsrates sich turnusmäßig alle paar Monate im Amte ablösen sollten.
Abzuschaffen ist das Amt des Unionspräsidenten aber aufjedenfall.

