Doppel-As
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Das wäre also die Gerichts-Struktur wie wir sie bis April 2004 hatten. Ist es wert, darüber nachzudenken.Original von Rincewind
Nur noch eine Ebene "Das Unionsgericht".
Drei Richter, Vorsitz in Rotation.
Entscheiden mehrheitlich, also 2/3 zur Urteilsfindung.
Alexander Boeker
Dr.jur. (RL: Uni Frankfurt a.M.; VL: Uni Wartburg/Freiland)
KamaUni Prof. für rechtswissenschaftl.Gundlagen, Rechtstechniken und Verfahrenrecht
Den Charakter eines Volkes erkennt man daran, wie selten es seine Verfassung ändert
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Revisionen gibt es nicht. Urteil aus 3 Richtern ist bindend.Original von Sean O'Sullivan
Hört sich gut an. Wie sieht es dann mit Revision und Berufung bzw. Befangenheit aus?
Befangenheit, wenn z.B. einer der Richter angeklagt wird, müsste ein Ersatzrichter her... da muss man sich eventl. noch was überlegen.
Vielleicht weiss Herr Böker ja noch wie das früher geregelt wurde.
Zuletzt geändert von Rincewind am Do 6. Nov 2008, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Ein Gerichtssystem, welches keine Revision oder Berufung zuläßt (wir trennen in Ratelon zwischen diesen beiden Sachen sowieso nicht und nennen es immer Berufung) ist schlechthin unzulässig, weil es das Rechtsstaatgebot der Verfassung verletzt. Das Problem liegt auch nicht daran, daß wir zwei Instanzen haben, sondern zu wenig Richter. Wenn man unbedingt Urteile aus drei Richtern will, benötigt man doch so viele, wie bereits jetzt für das ObUG - da ändert sich nichts. Derzeit haben wir den Vorteil, daß wir schnelle erstinstanzliche Urteile vor dem Einzelrichter erhalten und längst nicht jeder in Berufung geht.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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