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Original von Lady Enigma
Das kann der Wirt nur wissen, wenn er weiß, welche Musik gespielt wird. Nicht alles ist GEMA-pflichtig....
Und das rauszufinden, ist kaum sein Job.
Eigentlich ist jede öffentliche Musikaufführung GEMA-pflichtig, sofern es sich nicht um "eigene" Stücke handelt.

Für den Fall hier jedenfalls kann ich sagen: Auf eine Rechtsform der Band kommt es nicht an. Im Zweifel haben Sie einen konkludenten Gesellschaftervertrag geschlossen - das ist aber auch völlig egal.

Ich tippe mal darauf, dass die GEMA sich den Wirt krallen wird, weil da am einfachsten an das Geld heranzukommen ist - das haben Sie ja mit dem Schreiben offenbar gemacht. Letztlich bleibt die Frage: Ist der Wirt (Mit-)Veranstalter oder stellt er nur ein Raum zur Verfügung. Meine Vermutung, wenn er sagte er kümmert sich um das rechtliche: Mitveranstalter. Damit ist die GEMA bei ihm an der richtigen Adresse.

Ich sag zu meiner Einschätzung aber auch noch folgendes: Ich kenne den Fall, um ihn zu beurteilen, nicht hinreichend, weshalb ich gar nicht erst den Versuch unternehmen will (im Übrigen rechtlich auch nicht darf *g*).

Wenn ihr einen sinnvolle Einschätzung eurer Lage haben wollte empfehle ich dringend den Gang zum Anwalt. Da ihr Schüler/Stunden seid und über kein Einkommen verfügt könnt ihr beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Mit diesem Schein könnt ihr euch von einem Anwalt (10 € Gebühr würden anfallen, die beim Anwalt zu bezahlen wäre) ausführlich beraten lassen.
 

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Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
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Original von Lady Enigma
Das kann der Wirt nur wissen, wenn er weiß, welche Musik gespielt wird. Nicht alles ist GEMA-pflichtig....
Und das rauszufinden, ist kaum sein Job.
Aber fast alles ist GEMA-pflichtig. Ich denke er muss schon davon ausgehen, dass gebührenpflichtige Mukke gespielt wird.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Grünschnabel
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Grünschnabel

Beitrag von Lady Enigma »

Original von Sean William Connor

Eigentlich ist jede öffentliche Musikaufführung GEMA-pflichtig, sofern es sich nicht um "eigene" Stücke handelt.

Für den Fall hier jedenfalls kann ich sagen: Auf eine Rechtsform der Band kommt es nicht an. Im Zweifel haben Sie einen konkludenten Gesellschaftervertrag geschlossen - das ist aber auch völlig egal.

Ich tippe mal darauf, dass die GEMA sich den Wirt krallen wird, weil da am einfachsten an das Geld heranzukommen ist - das haben Sie ja mit dem Schreiben offenbar gemacht. Letztlich bleibt die Frage: Ist der Wirt (Mit-)Veranstalter oder stellt er nur ein Raum zur Verfügung. Meine Vermutung, wenn er sagte er kümmert sich um das rechtliche: Mitveranstalter. Damit ist die GEMA bei ihm an der richtigen Adresse.

Ich sag zu meiner Einschätzung aber auch noch folgendes: Ich kenne den Fall, um ihn zu beurteilen, nicht hinreichend, weshalb ich gar nicht erst den Versuch unternehmen will (im Übrigen rechtlich auch nicht darf *g*).

Eben. Eigene werke. Es gibt auch ausdrücklich die Möglichkeit von Künstlern, ihre Werke allgemein oder für bestimmte Benutzer freizustellen. Und es ist wohl eben nicht Sache des Wirtes, das rauszufinden.
und wenn er verantwortlich wäre, hätte man ihm eine Liste der aufgeführten Stücke vorlegen müssen. Wie sonst hätte er eventuellen Pflichten nachkommen können?
Wenn ihr einen sinnvolle Einschätzung eurer Lage haben wollte empfehle ich dringend den Gang zum Anwalt. Da ihr Schüler/Stunden seid und über kein Einkommen verfügt könnt ihr beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Mit diesem Schein könnt ihr euch von einem Anwalt (10 € Gebühr würden anfallen, die beim Anwalt zu bezahlen wäre) ausführlich beraten lassen.
 

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Der gebildete Mensch hat die Pflicht, intolerant zu sein
Nicolas Gomez Davila
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Original von Lady Enigma
Eben. Eigene werke. Es gibt auch ausdrücklich die Möglichkeit von Künstlern, ihre Werke allgemein oder für bestimmte Benutzer freizustellen. Und es ist wohl eben nicht Sache des Wirtes, das rauszufinden.
und wenn er verantwortlich wäre, hätte man ihm eine Liste der aufgeführten Stücke vorlegen müssen. Wie sonst hätte er eventuellen Pflichten nachkommen können?
Mag ja alles sein. Das interessiert auch keinen. Jeder vernünftige Jurist wird sich erst einmal an den Wirt wenden, weil bei den Jungs wohl kaum was zu holen ist. Und wenn er seinen Pflichten (unterstellen wir er ist Schuldner) nicht nachkommt, hat er Pech.

Nochmal: Hier eine konkrete, zuverlässige und richtige Rechtsberatung zu geben, die zutrifft ist schwer. Das lässt sich nur im ausführlichen Gespräch klären.
Ganz davon abgesehen: Die Androhung einer Anzeige kann sich der Wirt ins Haupthaar schmieren, weil es kein Straftatbestand erfüllt, der eine Anzeige wert wäre.
 

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Dr. iur. Sean William Connor
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Grünschnabel

Beitrag von Lady Enigma »

ist es nicht auch strafbar oder ordnungswidsrig, hier überhaupt Rechtsberatung zu geben?
 

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Der gebildete Mensch hat die Pflicht, intolerant zu sein
Nicolas Gomez Davila
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Original von Lady Enigma
ist es nicht auch strafbar oder ordnungswidsrig, hier überhaupt Rechtsberatung zu geben?
Hab ich oben ja gesagt. Es ist verboten konkrete Rechtsberatung zu geben, weshalb ich das nicht tue.
 

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Dr. iur. Sean William Connor
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Warum darf man sich unter Bekannten keine Rechtsberatung geben?
 

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Beitrag von Stigman »

Original von Sean William Connor

Hab ich oben ja gesagt. Es ist verboten konkrete Rechtsberatung zu geben, weshalb ich das nicht tue.
Wieso konkrete Rechtsberatung?
Original von Wolfgang Müller
Nehmen wir mal an, der Kneipenbesitzer XY stellt seine Räumlichkeiten....
Es wird doch von einem fiktiven Fall gesprochen. ;)
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Dem ist nichts hinzuzufügen!
 

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