Beiträge: 1987
Registriert: Sa 28. Jun 2008, 15:33
Nehmen wir mal an, der Kneipenbesitzer XY stellt seine Räumlichkeiten für ein Rock-gegen-Rechts-Konzert einer antifaschistischen Gruppierung zur Verfügung. Das Konzert ist ein voller Erfolg, im Vorfeld hat der Besitzer der Gruppe versichert, dass alles in Ordnung geht und man sich um nichts sorgen bräuchte, außer der Organisation, dem Ablauf und Bewerbung.
Nach ein zwei Monaten ruft der Kneipenbesitzer bei einem Gruppenmitglied an und verlangt Geld und behauptet, dies wolle er, da er keine GEMA angemeldet hat. Er will das Geld innerhalb von einer Woche haben und droht mit Anzeige.
Ist so was rechtlich möglich, welche Beweise muss der Kneipenbesitzer vorbringen und welche die Gegenseite? Hilft es einfach die Sache auszusitzen?
Nach ein zwei Monaten ruft der Kneipenbesitzer bei einem Gruppenmitglied an und verlangt Geld und behauptet, dies wolle er, da er keine GEMA angemeldet hat. Er will das Geld innerhalb von einer Woche haben und droht mit Anzeige.
Ist so was rechtlich möglich, welche Beweise muss der Kneipenbesitzer vorbringen und welche die Gegenseite? Hilft es einfach die Sache auszusitzen?
Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Beiträge: 1378
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:32
Beiträge: 1987
Registriert: Sa 28. Jun 2008, 15:33
Da muss ich nochmal nachfragen, meines Wissens nach waren es bisher mündliche Abmachungen.
Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Beiträge: 5381
Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Beiträge: 1378
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:32
Beiträge: 1036
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:39
Beiträge: 5381
Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Original von Peter Vain
Ja nur ist da Nachweisbarkeit der verschiedenen Vertragsposten doch um einiges schwieriger, aber so genau kenn ich mich da nicht aus
- "Nur an den einen schönsten, daß, wenn die Menschen gefragt werden und einer sie nur recht zu fragen versteht, sie alles selbst sagen, wie es ist (...)" - Kebes

Beiträge: 88
Registriert: Do 18. Sep 2008, 21:35
Veranstalter des Konzertes war deiner Schilderung nach die "antifaschistische Gruppierung" (in welcher Rechtsform: Partei(-untergliederung)? Eingetragener Verein? Nicht eingetragener Verein? Gesellschaft bürgerlichen Rechts?), der Gaststättenbesitzer hat lediglich Räumlichkeiten zur Durchführung vermietet und war wie du schreibst ja gerade nicht mit der "Organisation" befasst.Original von Wolfgang Müller
Nehmen wir mal an, der Kneipenbesitzer XY stellt seine Räumlichkeiten für ein Rock-gegen-Rechts-Konzert einer antifaschistischen Gruppierung zur Verfügung. Das Konzert ist ein voller Erfolg, im Vorfeld hat der Besitzer der Gruppe versichert, dass alles in Ordnung geht und man sich um nichts sorgen bräuchte, außer der Organisation, dem Ablauf und Bewerbung.
Nach ein zwei Monaten ruft der Kneipenbesitzer bei einem Gruppenmitglied an und verlangt Geld und behauptet, dies wolle er, da er keine GEMA angemeldet hat. Er will das Geld innerhalb von einer Woche haben und droht mit Anzeige.
Ist so was rechtlich möglich, welche Beweise muss der Kneipenbesitzer vorbringen und welche die Gegenseite? Hilft es einfach die Sache auszusitzen?
Damit kann die GEMA von ihm gar kein Geld fordern, da er keine Musik aufgeführt hat, das hat der Veranstalter getan. Nur dieser ist Schuldner der GEMA. Da er die Musik jedoch unerlaubt aufgeführt hat schuldet er keine vertragliche Vergütung mehr, wie wenn er die Aufführung zuvor angemeldet hätte, sondern Schadenersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG. Der BGH hat für diesen einen Rahmen von bis zur doppelten Höhe des regulären Tarifs gebilligt.
Am besten sollte der Veranstalter sich selbstständig an die örtlich zuständige GEMA-Bezirksdirektion wenden, den Sachverhalt darlegen und erklären, dass man die Angelegenheit durch Zahlung angemessen Schadenersatzes bereinigen möchte. Ansonsten bekommt der Veranstalter wohl irgendwann Post vom Justiziar der GEMA.
Susan Abigail Jefferson
Attorney-at-Law
Jefferson, van Bredene & Wellington
700 Park Avenue
Astoria City, AS
United States of Astor
Attorney-at-Law
Jefferson, van Bredene & Wellington
700 Park Avenue
Astoria City, AS
United States of Astor
Beiträge: 1987
Registriert: Sa 28. Jun 2008, 15:33
Also, es gab nur ne mündliche Abmachung. Die lautete, dass der Kneipenbesitzer sein Lokal für das Konzert und After-Show-Party zur Verfügung stellt. Der Besitzer meinte, dass wir uns nur um die Bewerbung, den Ablauf/Programm und die Bands kümmern brauchten, sowie später aufräumen und putzen müssten. Alles rechtliche hätte er abgeklärt (wie Versicherung). Der Typ veranstaltet regelmäßig Gigs in seinem Lokal.
Im übrigen hat er den Eintritt kassiert, die Getränke verkauft und uns einen Anteil der Erlöse gegeben. Es gab dann noch Stress, weil Orga-Team- und Band-Getränkekarten weg waren, hat er vom Erlös abgezogen.
Als Veranstalter war auf den Plakaten die AFAG vertreten. Die Gruppe ist übrigens einfach nur ein loser Zusammenschluss von Jugendlichen, ohne Satzung und Rechtsform.
Jetzt hat der Typ natürlich wohl irgendwie verpennt GEMA anzumelden und nun nen bösen Brief von denen bekommen. Jetzt droht der Typ mit Anzeige, wenn wir nicht zahlen.
Im übrigen hat er den Eintritt kassiert, die Getränke verkauft und uns einen Anteil der Erlöse gegeben. Es gab dann noch Stress, weil Orga-Team- und Band-Getränkekarten weg waren, hat er vom Erlös abgezogen.
Als Veranstalter war auf den Plakaten die AFAG vertreten. Die Gruppe ist übrigens einfach nur ein loser Zusammenschluss von Jugendlichen, ohne Satzung und Rechtsform.
Jetzt hat der Typ natürlich wohl irgendwie verpennt GEMA anzumelden und nun nen bösen Brief von denen bekommen. Jetzt droht der Typ mit Anzeige, wenn wir nicht zahlen.
Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Ich habe 2006 das BWL-Fest an der Uni Stuttgart mitorganisiert und auch hier war das Thema GEMA wichtig. Es sind DJs aufgetreten, die Musik spielten. Die hierfür abzuführenden GEMA-Gebühren zahlten hier nicht die Musiker, sondern der Organisator.
Wer also Schirmherr der Veranstaltung ist, zahlt die Gebühren. Wenn der Kneipenbesitzer also die Organisation explizit ausgeklammert hat, hat die Antifa Pech gehabt.
Wer also Schirmherr der Veranstaltung ist, zahlt die Gebühren. Wenn der Kneipenbesitzer also die Organisation explizit ausgeklammert hat, hat die Antifa Pech gehabt.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING

