Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Der nächste Punkt ist das Wasser.
Da schlage ich vor, den Sicherheitsaspekt auszuklammern. Der ist von der Unionspolizei, bzw. Zoll und den Küstenschutzbehörden abgedeckt.
Und der Fährverkehr bzw. die Binnenschiffahrt sollte den regeln der Länder unterliegen, aber sofern ein Schiff z.b. per Fluß mehrere Unionsländergrenzen oder über Küste aus einem anderem Staat kommt dem Genehmigungsverfahren der Union unterliegen, die dazu die jeweiligen Auflagen der Unionsländer als grundlage heranzieht. Aber für einen Schiffer wäre es mehr als umständlich jedes einzelne Unionsland extra anfragen zu müssen.
Ich würde das in eine untere (die Unionsländer) und eine obere (die Union) Wasserbehörde aufteilen, in der die untere Wasserbehörde die Aufsicht über nur in ihrem Unionsland befindlichen Gewässer, Küsten und Fließgewässerabschnitte erhält, und die obere Wasserbehörde die Hochseeschiffahrt und die grenzüberschreitenden Genehmigungsverfahren unterhält, mit entsprechender Rücksprache zu den unteren Wasserbehörden und dem Recht der unteren Wasserbehörden die obere im Streitfall als Schlichter anzurufen.
Zu den pflichten der Wasserbehörden gehört dann Sicherheit und Tauglichkeit der Funktion der Schiffe zu prüfen, Genehmigungen zu erteilen (z.B. Fährverkehr), und auch die Fischerei und den Wassersport sowie den Umweltschutz jeweils zu überwachen. So wie den Wasserverkehr verkehrstechnisch zu regeln (z.B. an Schleusen), bzw. die Regelung zu prüfen.
Da schlage ich vor, den Sicherheitsaspekt auszuklammern. Der ist von der Unionspolizei, bzw. Zoll und den Küstenschutzbehörden abgedeckt.
Und der Fährverkehr bzw. die Binnenschiffahrt sollte den regeln der Länder unterliegen, aber sofern ein Schiff z.b. per Fluß mehrere Unionsländergrenzen oder über Küste aus einem anderem Staat kommt dem Genehmigungsverfahren der Union unterliegen, die dazu die jeweiligen Auflagen der Unionsländer als grundlage heranzieht. Aber für einen Schiffer wäre es mehr als umständlich jedes einzelne Unionsland extra anfragen zu müssen.
Ich würde das in eine untere (die Unionsländer) und eine obere (die Union) Wasserbehörde aufteilen, in der die untere Wasserbehörde die Aufsicht über nur in ihrem Unionsland befindlichen Gewässer, Küsten und Fließgewässerabschnitte erhält, und die obere Wasserbehörde die Hochseeschiffahrt und die grenzüberschreitenden Genehmigungsverfahren unterhält, mit entsprechender Rücksprache zu den unteren Wasserbehörden und dem Recht der unteren Wasserbehörden die obere im Streitfall als Schlichter anzurufen.
Zu den pflichten der Wasserbehörden gehört dann Sicherheit und Tauglichkeit der Funktion der Schiffe zu prüfen, Genehmigungen zu erteilen (z.B. Fährverkehr), und auch die Fischerei und den Wassersport sowie den Umweltschutz jeweils zu überwachen. So wie den Wasserverkehr verkehrstechnisch zu regeln (z.B. an Schleusen), bzw. die Regelung zu prüfen.
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Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Wieso sollen bei Grenzüberschreitung andere Regeln gelten, als im Land sonst üblich?
Folgende Vorstellung:
Union - Hochseeschifffahrt, sowie technische Mindestnormen für Schiffe unionsweit.
Länder - Küsten-, Binnenverkehrsregeln, sowie weitergehende lokale technische Anforderungen.
Folgende Vorstellung:
Union - Hochseeschifffahrt, sowie technische Mindestnormen für Schiffe unionsweit.
Länder - Küsten-, Binnenverkehrsregeln, sowie weitergehende lokale technische Anforderungen.

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Das hat meine Zustimmung.Original von Rincewind
Folgende Vorstellung:
Union - Hochseeschifffahrt, sowie technische Mindestnormen für Schiffe unionsweit.
Länder - Küsten-, Binnenverkehrsregeln, sowie weitergehende lokale technische Anforderungen.
Beatrice Maier
Freisteinische Staatsministerin für Inneres, Justiz und Infrastruktur
Stellvertretende Ministerpräsidentin
Politische Schlammschlachten und ständige Themenwechsel wie zur guten alten Ratelon-Zeit
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Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Ich schließe mich dem Vorschlag Herrn Rincewind dediziert an: Technische Regelungen zur Hochseeschifffahrt ja, Exploitation of Ressources bleibt bei den Ländern. Grenzflüsse zu anderen Unionsländern haben wir nicht, deswegen sehe ich keine Grundlage für eine Zustimmung zur Binnenwasserregelung der Union für Roldem.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Exploitation of Ressources: Was ist das?
Länder - Küsten-, Binnenverkehrsregeln, sowie weitergehende lokale technische Anforderungen.
Ok, sofern sich die Länder zwingend untereinander auf einheitliche regeln und Standards einigen und zwar innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Länder - Küsten-, Binnenverkehrsregeln, sowie weitergehende lokale technische Anforderungen.
Ok, sofern sich die Länder zwingend untereinander auf einheitliche regeln und Standards einigen und zwar innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Beiträge: 1036
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:39
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Ausbeutung bzw. Nutzung von Ressourcen – jetzt ist mir das imperianische Wort glatt nicht eingefallen...Original von Michael Schneider
Exploitation of Ressources: Was ist das?
Die Union sollte aufhören zu denken, den Ländern Vorschriften machen zu können, in Bereichen, deren Kompetenz die Union nicht hat. Wenn die Länder gemeinsame Regularien für sinnvoll erachten, dann können sie diese gern aushandeln. Andererseits können sie es auch lassen...Original von Michael Schneider
Ok, sofern sich die Länder zwingend untereinander auf einheitliche regeln und Standards einigen und zwar innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
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