ich begrüße sie sehr herzlich bei der 1.Unionsverkehrskonferenz.
Die wichtigste Frage lautet: warum treffen wir uns hier? Die Antwort ist ebenso einfach: um unser Land endlich in die Gegenwart zu führen und zukunftsfähig in Infrastruktur und Zusammenarbeit der Unionsländer und mit dem Ausland zu machen.
Bisher wurde hier und da einmal in einem Bundesland eine Bahn gegründet...und wieder verfallen gelassen. Es gibt kaum Verkehr zwischen den Unionsländern, kaum Regelungen für Wasser- und Schienenverkehr. Unter Umständen gibt es nicht mal durchgehende Verbindungen im Personenverkehr sondern sie enden schlicht in irgendwelchen Dörfern an der jeweiligen Unionslandgrenze. Von Autobahnen, die als Hauptverkehrsadern dienen könnten und die ganze Union von Nord nach Süd oder Ost nach West verbinden gar nicht zu sprechen.
Es wundert auch kaum, da Zuständigkeiten bisher kaum angesprochen wurden bzw. die Unionsländer je nach Tagespolitik sich drum kümmerten oder nicht. Von gemeinsamen Unternehmungen der Unionsländer ist nichts zu finden, unionsweite Verkehrsregeln gibt es nicht. Ein Straßenschild in Mixoxa könnte gänzlich anders aussehen als in Fyrenz und der Betrachter ohne Ahnung sein, was dies bedeutet.
Dies muss geändert werden.
Ich zitiere dazu den Plan für diese Konferenz:
Ich möchte dazu bitten daß sich die Teilnehmer hier melden und mit einem Eingangsstatement zu den Themen ihren Standpunkt darlegen.Grundlage sind die Gedankengänge der Regierung in ihrem Koalitionsvertrag mit den folgenden Punkten:
* Zuständigkeit für Straßen-, Schienen-, Gewässer- (also Binnen-, Küsten- und Hochseeschiffahrt inklusive Fährwesen) und Luftverkehr in den Ländern und der Union.
* Ausbau des Straßennetzes, besonders der Unionsautobahnen
* Ausbau des Schienenetzes und Schaffung eines unionsweit tätigen Bahnbetriebs.
* Beide Ausbaupunkte mit Hinblick auf Anbindung der Netze an angrenzende Nachbarnationen
* Regulierung des Verkehrs durch entsprechende Unions- und Regionalämter (z.B. als Stichworte Zulassung für Autos, Lizenzierungsverfahren, Zulassung von Luftfahrtunternehmen bzw. Kontrolle der Sicherheitsbestimmungen)
Diese Ziele sollen soweit möglich auf Grundlage der momentanen verfassungsrechtlichen Lage geschaffen werden; wo sie heute nicht zulässig sind, wird eine Änderung der Verfassung bzw. Gesetze angestrebt.
Ich freue mich auf eine konstruktive Arbeit.


