Wo soll ich das behauptet haben?Original von Montgomery Scott
War denn nicht der letzte Stand der Dinge, dass das bereits passiert war? Ich meine, mich an eine entsprechende Auskunft von Seiten des Unionskanzlers erinnern zu können.
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Wenn Sie sich offensichtlich nicht entsinnen können, trügt mich wohl meine Erinnerung. Dann wüsste ich aber doch gerne, warum das aktuelle Gesetz durch dieses neue ersetzt werden soll. Der Antragsteller schweigt in seiner Antragsbegründung zu dieser Frage und stellt den Sachverhalt ausdrücklich so dar, als würde noch keine Nationalbibliothek existieren.

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Weil zwei parallele Gesetze existieren und entsprechend keines Anwendung findet. Hierzu hat der Minister für Justiz in der Anfrage des Kollegen Frohns erklärende Worte gegeben, die den Standpunkt der Regierung widerspiegeln.Original von Montgomery Scott
Wenn Sie sich offensichtlich nicht entsinnen können, trügt mich wohl meine Erinnerung. Dann wüsste ich aber doch gerne, warum das aktuelle Gesetz durch dieses neue ersetzt werden soll. Der Antragsteller schweigt in seiner Antragsbegründung zu dieser Frage und stellt den Sachverhalt ausdrücklich so dar, als würde noch keine Nationalbibliothek existieren.
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Original von Montgomery Scott
Welche zwei Gesetze?
Es ist der Unionsregierung nicht bekannt, ob dieses Gesetz noch in Kraft ist. Tatsächlich existiert in Form des Unionsarchivgesetzes sogar ein zweites, teilweise wortgleiches Gesetz. Es kann nicht festgestellt werden, ob und wenn ja welches der Gesetze noch Geltung besitzt.
Als zuständiger Fachminister erkläre ich, dass basierend auf dem Grundsatz "lex dubia non obligat" - ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht - dieses Gesetz nicht vollzogen wird.
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Vielen Dank. Wenn ich das richtig sehe, wurde das Gesetz über die Ratelonische Nationalbibliothek aber mit dem UArchivG aufgehoben.

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Das interpretieren Sie richtig. Der Aufbau des Unionsarchivs hat jedoch nie stattgefunden, zumindest haben wir hierüber keine Kenntnis erlangt.Original von Montgomery Scott
Vielen Dank. Wenn ich das richtig sehe, wurde das Gesetz über die Ratelonische Nationalbibliothek aber mit dem UArchivG aufgehoben.
Was wir sicher wissen, ist, dass in Salbor und Imperia entsprechende Räumlichkeiten im Rahmen der Nationalbibliothek vorgehalten wurden und diese werden wir weiterhin nutzen. Dies erspart dem Steuerzahler unnötige Ausgaben für die gleiche Leistung.
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Kaiser
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Weil sich seit Jahren niemand darum gekümmert hat und das Gesetz in der Folge ganz einfach in Vergessenheit geraten ist.Original von Montgomery Scott
Dann ist aber zum einen die Schlussbestimmung im vorliegenden Entwurf nicht korrekt und zum Anderen sollte nun erklärt werden, warum a) das Archivgesetz nicht umgesetzt wurde und b) warum das Gesetz durch ein neues ersetzt werden soll.
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