- Stellenausschreibung: Imperialadvokat
Die Republik Imperia sucht zur juristischen Vertretung ihrer Interessen, sowie juristische Gutachten und Beratungen einen Volljuristen.
Standort: Mixoxa, sowie Teilweise Manuri.
Einstellungstermin: ab sofort.
Neben Unionsrecht, sollte das Landesrecht der Republik Imperia geläufig sein.
Reisebereitschaft sollte gegeben sein.
Bewerbungen bitten an die Imperialregierung (per PN).
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Zuletzt geändert von Rincewind am So 30. Nov 2008, 18:40, insgesamt 4-mal geändert.

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Imperialadvokat klingt recht offiziell. Benötigt es dafür nicht einer gesetzlichen Grundlage?
*so* Endlich wird mein Siegel mal wieder verwendet. ^^ *so*
*so* Endlich wird mein Siegel mal wieder verwendet. ^^ *so*
Zuletzt geändert von Michael Schneider am Mo 13. Okt 2008, 12:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Braucht meine Sekretärin das auch? Im Rahmen meiner Kompetenzen als Imperialkanzler, kann ich meine Aufgaben delegieren wie es mir passt.Benötigt es dafür nicht einer gesetzlichen Grundlage?
Hab ich extra aus meinem Archiv ausgegraben.*so* Endlich wird mein Siegel mal wieder verwendet. ^^ *so*

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Solange sie nur Sekretärin und nicht "Imperialverwaltungsstaatsrätin" heißt braucht sie das nicht. Tut sie das doch dann schon. Schließlich sind das usnere Steuergelder von der derjenige dann bezahlt wird, nicht wahr?Original von Rincewind
Braucht meine Sekretärin das auch? Im Rahmen meiner Kompetenzen als Imperialkanzler, kann ich meine Aufgaben delegieren wie es mir passt.
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Weil ich auch eine aktive Opposition bei Laune halten möchte, gehe ich mal auf ihre Diskussion ein:

Jetzt sind sie dran, widerlegen sie mir mein Recht.Die Imperialregierung
Artikel 13
Zusammensetzung, Aufgaben
Die Imperialregierung besteht aus dem Imperialkanzler und den Imperialministern. Departments, deren Aufgabenbereiche nicht von einem Imperialminister wahrgenommen werden, fallen dem Imperialkanzler zu. Der Imperialkanzler vertritt die Republik im Unionsrat.
Zu den Pflichten des Imperialkanzlers zählen die Verkündung der Imperialgesetze und Imperialerlasse, die Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Imperialregierung, die Ernennung und Entlassung aller Imperialbeamten sowie alle sonstigen ihm durch die Imperialgesetze zugewiesenen Aufgaben.
Der Imperialkanzler verleiht Orden und anderen Ehren nach in einem Imperialgesetz festzulegenden Kriterien.

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