Unionsgesetz zur Anpassung der Einkommenssteuer
§1 - Inhalt und Zweck
Dieses Gesetz ändert das Unionssteuergesetz zur Sicherung einer gerechten, sinnvollen und zeitgemäßen Besteuerung des persönlichen Einkommens.
§2 - Änderung von Paragraph 3
Paragraph 3 des Unionssteuergesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
(1) Der Grundsteuersatz beträgt 2% des monatlichen Einkommens.
(2) Ab einer Höhe von 250 B erhöht sich die Besteuerung des gesamten monatlichen Einkommens um 0,005% pro Bramer.
(3) Der höchste Steuersatz der durch die Union erhobenen Einkommenssteuer beträgt 50%."
§3 - Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt zum Anfang des Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.
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Hier der gearbeitete Entwurf der Linken Liste. Es sind nur die Schlussbestimmungen verändert worden.

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Ich beantrage hierzu eine geheime Abstimmung, nach dem der Regierungsentwurf kläglich gescheitert ist.
Wolfgang Müller
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Registriert: Sa 28. Jun 2008, 15:33
Herr Präsident, bevor wir zur Abstimmung schreiten, würde ich gerne noch erfahren, wie die Abgeordneten der anderen Parteien, vor allem die der Grünen und der SPDU zu diesem Entwurf stehen.
Wolfgang Müller
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Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Sie meinen wie Sie sich noch am besten bei denen einschleimen können?Original von Wolfgang Müller
Herr Präsident, bevor wir zur Abstimmung schreiten, würde ich gerne noch erfahren, wie die Abgeordneten der anderen Parteien, vor allem die der Grünen und der SPDU zu diesem Entwurf stehen.
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Registriert: Sa 28. Jun 2008, 15:33
Ich brauche mich nicht einzuschleimen, Sie machtgieriger Arschkriecher.Original von Michael Schneider
Sie meinen wie Sie sich noch am besten bei denen einschleimen können?
Wolfgang Müller
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Was wollen Sie denn überhaupt? Erst werde ich von diesem Subjekt als Mitglied einer terroristischen Vereinigung bezeichnet. Ebenso werden damit dann KPDU, LL und PEP eingeschlossen. Dann werde ich gefragt, ob ich mich einschleimen will. Und ich soll das wort- und wehrlos über mich ergehen lassen? Haben Sie einen Vogel?Original von Joseph A. Gladstone
Ihre Ausdruckweise beweist, dass Sie nicht an diesen Ort gehören.
Wolfgang Müller
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Sehr geehrter Herr Präsident Scott,
ich habe an meinem Entwurf eine Kleinigkeit geändert. Ich bitte darum, diesen Finalentwurf zu verwenden, wenn es zur Abstimmung kommt. Danke.
ich habe an meinem Entwurf eine Kleinigkeit geändert. Ich bitte darum, diesen Finalentwurf zu verwenden, wenn es zur Abstimmung kommt. Danke.
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Jeder Bürger verfügt über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 250 B. Ab einer Einkommenshöhe von 250,01 B wird die Einkommenssteuer auf 15 v.H. festgelegt.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 4 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 15 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 15 v.H. erhoben.
(4) Vermögen, dass aus Geldern zum Einstieg in das Wirtschaftsleben an Neubürger ausgezahlt wurde, wird nicht besteuert. Der Unionsminister der Finanzen regelt Näheres durch Verordnung.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Jan Frederik Frohn
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