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Ich sehe keine Fakten auf dem Tisch. Ich sehe keine betroffenen Personen, also kann ich die Berechtigung einer außergerichtlichen Einigung nicht bewerten.

*so*Ich werde das PW für das Unionskonto ändern lassen. Ich finde es sehr befremdlich, dass ein Klageführer hierin Einsicht nehmen kann.
Selbst wenn ich es könnte - bräuchte ich es nicht um die Fälligkeit zu beweisen.
 

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Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
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SRM
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Beitrag von SRM »

Dann bitte ich um Zusendung der Fakten, um diese zu prüfen.
 

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Dann bitte ich um Zusendung der Fakten, um diese zu prüfen.
Die Zahlungen sind nachvollziehbar durch die Überweisungsbelege meiner Mandanten und die jeweilige Ernennungs- und Entlassungsurkunden. Die Zahlungen wurden ab Dezember 2007 bis Juni 2008 nicht geleistet. Somit sind alle Personen, die in dieser Zeit für die Union tätig waren nicht bezahlt worden.

Für den Monat September ist der amtierenden Unionsregierung ein Fehler unterlaufen.

Sie sind bisher davon ausgegangen, dass die Zahlungen für den laufenden Monat geleistet wurden (das ist im Gesetz so festgeschrieben und wäre eigentlich auch so richtig gewesen), da aber der Ihr Vor-Vorgänger die Zahlungen für den abgelaufenen Monat geleistet hat (also immer im Verzug war) ist durch Ihre Umstellung ein Monatsgehalt weggefallen.

Ich verdeutliche Ihnen das mal:

- Am 13.10.2007 wurden die Gehälter für August u. September 2007
Die Fälligkeit für August und September 2007 wäre aber bis zum 25.08.2007 gewesen
...
- Die Gehälter für August 2008 wurden am 02.09.2008 überwiesen.
Eigentliche Fälligkeit am 25.08.2008

- Die Gehälter für September 2008 hätten im Oktober 2008 dann auch (diesem Schema folgend) überwiesen werden sollen.

- Die Zahlung für Oktober erfolgte am 06.10.2008

Da Sie aber die Zahlungen dann auf den laufenden Monat umgestellt haben fiel für den Monat September die Gehaltszahlung weg, weil Sie dann die Gehälter für Oktober dann auch im Oktober gezahlt wurden.

Damit sind auch einige Forderungen, die Sie gestellt haben wegen angeblich zuviel gezahlter Gehälter maßlos übertrieben.
 

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Ich gebe zu es ist kompliziert. Ich musste es selber entschlüsseln. Aber wenn es einem "kleinen" Anwalt gelingt wird es wohl auch der Unionsregierung gelingen.
 

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Offenbar gibt es hier ein Kommunikationsproblem.

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Beitrag von SRM »

Also die Union hat in diesem Zeitraum Zahlungen geleistet - wer diese nicht bekommen hat, kann ich bei solch schwammigen Aussagen nicht nachvollziehen.

Ihre Argumentation bzgl. der Gehälter ist falsch. Wenn die Regierung Heidenberg die Gehaltszahlungen nicht gesetzeskonform durchgeführt hat, rechtfertigt sich hieraus sicher noch keine Fortführung dieses Fehlverhaltens.
 

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Original von SRM
Also die Union hat in diesem Zeitraum Zahlungen geleistet - wer diese nicht bekommen hat, kann ich bei solch schwammigen Aussagen nicht nachvollziehen.

Ihre Argumentation bzgl. der Gehälter ist falsch. Wenn die Regierung Heidenberg die Gehaltszahlungen nicht gesetzeskonform durchgeführt hat, rechtfertigt sich hieraus sicher noch keine Fortführung dieses Fehlverhaltens.
Original von SRM am 02.07.2008 im Unionsparlament
So leicht kommt die Union nicht aus der Zahlungsverpflichtung für die letzten Monate. Warum sollte ich eine Auszahlung beantragen müssen, nur weil der Arbeitgeber geschludert hat?
Erinnern Sie sich, Herr Unionskanzler? Die Aussagen in der Opposition können heute schnell zum Boomerang werden. Tun Sie genau das, was Sie damals den Leuten versprochen haben. Unkompliziert und schnell und unbürokratisch die Gehälter auszahlen und schauen Sie sich mal vielleicht das Konto der Union an, bevor Sie hier Behauptungen von sich geben.
 

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Beitrag von SRM »

Original von Heinrich von Löwenherz

Erinnern Sie sich, Herr Unionskanzler? Die Aussagen in der Opposition können heute schnell zum Boomerang werden. Tun Sie genau das, was Sie damals den Leuten versprochen haben. Unkompliziert und schnell und unbürokratisch die Gehälter auszahlen und schauen Sie sich mal vielleicht das Konto der Union an, bevor Sie hier Behauptungen von sich geben.
Mit Verlaub, ich kann sicher nicht bewerten, ob Forderungen aus der vorvorletzten Legislatlaturperiode gerechtfertigt sind. Die Prüfung obliegt dem jeweils amtierenden Finanzministerium und bei mir ist lediglich eine Anfrage eingegangen, die deutlich vor dem skizzierten Zeitraum lag, worüber absolut keine Aufzeichnungen vorhanden sind.
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Heinrich von Löwenherz
Ich werde versuchen die Union anzumahnen und eine Einigung außergerichtlich zu finden. Ich werde aber sicher nicht den Job für die Unionsregierung machen. Ich kann im Übrigen alle Forderungen auch nachweisen. Dieser Prozess wird der größte Forderungsprozess, der jemals in der Demokratischen Union verhandelt wurde. Es geht jetzt um etwa 106.000,- Bramer Summe.
Ich darf Sie nochmal fragen, wie Sie darauf kommen, dass unser Rechtssystem so etwas wie eine Sammelklage kennt?
 

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Original von Konrad Grimm

Ich darf Sie nochmal fragen, wie Sie darauf kommen, dass unser Rechtssystem so etwas wie eine Sammelklage kennt?
Wenn Sie unbedingt fragen müssen tun Sie das. Dann antworte ich Ihnen aber auch mit einer Gegenfrage: Wo, Herr Grimm, steht, dass eine Sammelklage (oder verbundene Klage) vor dem Zivilgericht (beim selben Beklagten und mehreren Klägern) nicht zulässig ist?
 

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