Wie ich bereits in der Öffentlichkeit mehrfach betont habe, sehe ich keine Unterscheidung der Art des Einkommens, unabhängig ob dieses aus Arbeit, Kapital oder Schenkung erzielt wird. Insofern betrachte ich die Besteuerung als legitim.Original von Susan Jefferson
So klangen Sie bisher aber nicht, Herr Unionskanzler.
Insbesondere wäre in diesem Fall ein begründeter Widerspruchsbescheid wünschenswert gewesen, der es mir ermöglicht hätte, die Rechtsauffassung der Unionsregierung bereits im Vorfeld einer möglichen Anfechtungsklage zu prüfen und mit meiner Mandantin zu erörtern.
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Ist das definitv alles, was Sie - auch und insbesondere unter Berücksichtigung des Vorbringens der Widerspruchsführerin - zu Ihrer Entscheidung sagen können oder wollen?
Auch wenn das Prozessrecht der Demokratischen Union die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nicht an ein erfolgslos gebliebenes Widerspruchsverfahren knüpft, halte ich ein solches Verfahren dennoch für sinnvoll: es ermöglicht der Verwaltung, sich anhand vorgebrachter tatsächlicher und rechtlicher Einwendungen gegen ihre Entscheidungen selbst zu kontrollieren, und ein begründeter Widerspruchsbescheid ermöglicht es auch dem beschwerten Bürger, sich mit der Rechtsauffassung der Behörde auseinanderzusetzen.
Idealerweise sollte ein Widerspruchsverfahren ein gerichtliches Verfahren obsolet machen, da der wechselseitige Austausch der Argumente die eine Seite von der Begründetheit der Position der anderen Seite überzeugt,
Davon kann angesichts Ihrer Wortkargheit vorliegend aber leider keine Rede sein, ich vermag keinerlei Auseinandersetzung der Unionsregierung mit dem Vorbringen der Widerspruchsführerin erkennen, muss vielmehr annehmen, diese mit dem Widerspruch regelrecht überrumpelt zu haben, so dass diese versucht, sich ein Gerichtsverfahren zu flüchten, wo sie die Rettung durch den Untersuchungsgrundsatz erhofft.
Da bleibt mir leider nichts anderes übrig, als meiner Mandantin nahezulegen, mich mit der Klageerhebung zu beauftragen...
Auch wenn das Prozessrecht der Demokratischen Union die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nicht an ein erfolgslos gebliebenes Widerspruchsverfahren knüpft, halte ich ein solches Verfahren dennoch für sinnvoll: es ermöglicht der Verwaltung, sich anhand vorgebrachter tatsächlicher und rechtlicher Einwendungen gegen ihre Entscheidungen selbst zu kontrollieren, und ein begründeter Widerspruchsbescheid ermöglicht es auch dem beschwerten Bürger, sich mit der Rechtsauffassung der Behörde auseinanderzusetzen.
Idealerweise sollte ein Widerspruchsverfahren ein gerichtliches Verfahren obsolet machen, da der wechselseitige Austausch der Argumente die eine Seite von der Begründetheit der Position der anderen Seite überzeugt,
Davon kann angesichts Ihrer Wortkargheit vorliegend aber leider keine Rede sein, ich vermag keinerlei Auseinandersetzung der Unionsregierung mit dem Vorbringen der Widerspruchsführerin erkennen, muss vielmehr annehmen, diese mit dem Widerspruch regelrecht überrumpelt zu haben, so dass diese versucht, sich ein Gerichtsverfahren zu flüchten, wo sie die Rettung durch den Untersuchungsgrundsatz erhofft.
Da bleibt mir leider nichts anderes übrig, als meiner Mandantin nahezulegen, mich mit der Klageerhebung zu beauftragen...
Susan Abigail Jefferson
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Das wird in der Tat das Beste sein. Ich sehe absolut keinen Verstoss.Original von Susan Jefferson
Da bleibt mir leider nichts anderes übrig, als meiner Mandantin nahezulegen, mich mit der Klageerhebung zu beauftragen...
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