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Registriert: Do 18. Sep 2008, 21:35
Jefferson, van Bredene & Wellington
Attorneys-at-Law
Susan Jefferson - Scarlett van Bredene - Harold Wellington - Quentin McBain - Deedrea Cunningham
__________________________________________________________
Unionsministerium der Wirtschaft und Finanzen
- c/o Herrn Unionskanzler Sylvain Rousseau-Mason -
Manuri, Katista
Astoria City, October 4th
File number: 1 J DU 5/08
Dear Mr. Union Chancellor,
wir zeigen an, dass wir Frau Bianca Böhm, wohnhaft in St.-Pierre, Westliche Inseln, anwaltlich vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin legen wir gegen die Erhebung der Einkommensteuer auf das ihr vom Neubürgerfonds gezahlte Neubürgergeld
Widerspruch
ein.
Begründung:
Der Sinn des Bürgergeldes ist es, Neubürgern der Demokratischen Union durch eine einmalige Geldleistung die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben überhaupt zu ermöglichen. Eine solche ist ohne diese Leistung nur erschwert möglich, bis faktisch unmöglich.
Der mit Abstand wichtigste Arbeitgeber in der Demokratischen Union ist die Union selbst, abseits des Erwerbs von Mandaten in Gesetzgebungsorganen oder der Berufung in exekutive Ämter oder Funktionen bestehen nur minimale Möglichkeiten, Einkommen zu erzielen. Dies rührt insbesondere daher, die im Rahmen der bsECOSim bestehenden Unternehmen keine realen Arbeitnehmer einstellen, sondern allein mit virtuellen Arbeitskräften arbeiten. Der reale Arbeitsmarkt der Demokratischen Union reicht keinesfalls aus, um jedem Neubürger die Möglichkeit zu eröffnen, das zur Teilnahme an wirtschaftlichen Aktivitäten benötigte Kapital zu bilden.
Das Neubürgergeld lässt sich somit nicht unter den Begriff des "sonstigen Einkommens" nach § 2 Nr. UStG subsummieren, sondern ist tatsächlich ein Werbungskostenzuschuss, mit dem Neubürgern ein Startkapital zur Verfügung gestellt wird, durch dessen Einsatz diese überhaupt erst Einkommen gerieren können.
Eine Besteuerung jenes Einkommens, welches ein Steuerpflichtiger einsetzen muss um überhaupt wiederum Einkommen erzielen zu können, ist mit Art. 2 Abs. 1 S. 1 und 10 UVerf unvereinbar, da hier im Ergebnis nicht Einnahmen, sondern Ausgaben besteuert werden und der Steuerpflichtige zur Tragung seiner Steuerlast sein tatsächliches Einkommen, oder, falls kein solches vorhanden, seine gebildeten Rücklagen angreifen muss, welche damit effektiv mit einem höheren Satz besteuert werden als gesetzlich bestimmt um Einnahmen zu versteuern, die er tatäshlich gar nicht erzielt hat.
Die vorgenommene Besteuerung ist daher rückgängig zu machen, indem das Neubürgergeld aus dem steuerpflichtigen Einkommen unserer Mandantin herauszurechnen und ihr der Differenzbetrag zwischen alter und neuer Steuerschuld zu erstatten ist.
Mit freundlichem Gruß
Jefferson
Attorney-at-Law
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Place of Residence: 700 Park Avenue, Astoria City (AS)
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Namens und in Vollmacht unserer Mandantin legen wir gegen die Erhebung der Einkommensteuer auf das ihr vom Neubürgerfonds gezahlte Neubürgergeld
Widerspruch
ein.
Begründung:
Der Sinn des Bürgergeldes ist es, Neubürgern der Demokratischen Union durch eine einmalige Geldleistung die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben überhaupt zu ermöglichen. Eine solche ist ohne diese Leistung nur erschwert möglich, bis faktisch unmöglich.
Der mit Abstand wichtigste Arbeitgeber in der Demokratischen Union ist die Union selbst, abseits des Erwerbs von Mandaten in Gesetzgebungsorganen oder der Berufung in exekutive Ämter oder Funktionen bestehen nur minimale Möglichkeiten, Einkommen zu erzielen. Dies rührt insbesondere daher, die im Rahmen der bsECOSim bestehenden Unternehmen keine realen Arbeitnehmer einstellen, sondern allein mit virtuellen Arbeitskräften arbeiten. Der reale Arbeitsmarkt der Demokratischen Union reicht keinesfalls aus, um jedem Neubürger die Möglichkeit zu eröffnen, das zur Teilnahme an wirtschaftlichen Aktivitäten benötigte Kapital zu bilden.
Das Neubürgergeld lässt sich somit nicht unter den Begriff des "sonstigen Einkommens" nach § 2 Nr. UStG subsummieren, sondern ist tatsächlich ein Werbungskostenzuschuss, mit dem Neubürgern ein Startkapital zur Verfügung gestellt wird, durch dessen Einsatz diese überhaupt erst Einkommen gerieren können.
Eine Besteuerung jenes Einkommens, welches ein Steuerpflichtiger einsetzen muss um überhaupt wiederum Einkommen erzielen zu können, ist mit Art. 2 Abs. 1 S. 1 und 10 UVerf unvereinbar, da hier im Ergebnis nicht Einnahmen, sondern Ausgaben besteuert werden und der Steuerpflichtige zur Tragung seiner Steuerlast sein tatsächliches Einkommen, oder, falls kein solches vorhanden, seine gebildeten Rücklagen angreifen muss, welche damit effektiv mit einem höheren Satz besteuert werden als gesetzlich bestimmt um Einnahmen zu versteuern, die er tatäshlich gar nicht erzielt hat.
Die vorgenommene Besteuerung ist daher rückgängig zu machen, indem das Neubürgergeld aus dem steuerpflichtigen Einkommen unserer Mandantin herauszurechnen und ihr der Differenzbetrag zwischen alter und neuer Steuerschuld zu erstatten ist.
Mit freundlichem Gruß
Jefferson
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Sieht die nächste Klage auf sich zukommen.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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Offen gesagt kann ich mein Befremden ob des Verfahrens der Unionsregierung nicht verhehlen, nämlich beschleicht mich der dumpfe Verdacht, diese ist sich selbst gar nicht sicher, dass die Besteuerung des Neubürgergeldes rechtmäßig ist, sondern tut dies einfach in der Hoffnung, dass ein Betroffener eine gerichtliche Überprüfung dieser Praxis anstrengt?
Die Degen bitte ich stecken zu lassen, ich bin erstens US-astorische Staatsbürgerin und zweitens Rechtsanwältin, die nur die Interessen ihrer Mandantin vertritt, und hier keine Oppositonspolitik betreibt.
Dennoch wäre ich schier entsetzt, sollte es tatsächlich der Fall sein, dass die Unionsregierung hier einfach "ins Blaue hinein" in die Eigentumsrechte meiner Mandantin eingreift...
Die Degen bitte ich stecken zu lassen, ich bin erstens US-astorische Staatsbürgerin und zweitens Rechtsanwältin, die nur die Interessen ihrer Mandantin vertritt, und hier keine Oppositonspolitik betreibt.
Dennoch wäre ich schier entsetzt, sollte es tatsächlich der Fall sein, dass die Unionsregierung hier einfach "ins Blaue hinein" in die Eigentumsrechte meiner Mandantin eingreift...
Susan Abigail Jefferson
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Nein, ich bin von der Rechtmäßigkeit der Besteuerung absolut überzeugt.Original von Susan Jefferson
Offen gesagt kann ich mein Befremden ob des Verfahrens der Unionsregierung nicht verhehlen, nämlich beschleicht mich der dumpfe Verdacht, diese ist sich selbst gar nicht sicher, dass die Besteuerung des Neubürgergeldes rechtmäßig ist, sondern tut dies einfach in der Hoffnung, dass ein Betroffener eine gerichtliche Überprüfung dieser Praxis anstrengt?
Die Degen bitte ich stecken zu lassen, ich bin erstens US-astorische Staatsbürgerin und zweitens Rechtsanwältin, die nur die Interessen ihrer Mandantin vertritt, und hier keine Oppositonspolitik betreibt.
Dennoch wäre ich schier entsetzt, sollte es tatsächlich der Fall sein, dass die Unionsregierung hier einfach "ins Blaue hinein" in die Eigentumsrechte meiner Mandantin eingreift...
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So klangen Sie bisher aber nicht, Herr Unionskanzler.
Insbesondere wäre in diesem Fall ein begründeter Widerspruchsbescheid wünschenswert gewesen, der es mir ermöglicht hätte, die Rechtsauffassung der Unionsregierung bereits im Vorfeld einer möglichen Anfechtungsklage zu prüfen und mit meiner Mandantin zu erörtern.
Insbesondere wäre in diesem Fall ein begründeter Widerspruchsbescheid wünschenswert gewesen, der es mir ermöglicht hätte, die Rechtsauffassung der Unionsregierung bereits im Vorfeld einer möglichen Anfechtungsklage zu prüfen und mit meiner Mandantin zu erörtern.
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