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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von Alexandra Hildebrand

*so* Danke für die Enttarnung meiner IDs. grummel ;) :P *so*
*so*Hab ich was gesagt? Ich hab mich nur geräuspert... :P
 

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TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING
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Beitrag von Montgomery Scott »

Original von Jan Frederik Frohn
Ich beantrage, dass Frau Hildebrand Rederecht zur persönlichen Vorstellung erteilt wird.
Einverstanden. Ich erteile Frau Hildebrand Rederecht. Sie haben das Wort!
 

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Beitrag von Alexandra Hildebrand »

Alexandra Hildebrand läuft zum Rednerpult, überlegt kurz, ob sie ihr Manuskript benutzen soll, entscheidet sich aber dagegen. Sie lächelt.

Herr Präsident,
verehrte Abgeordnete des Unionsparlaments,
sehr geehrte Damen und Herren,

es ist mir eine Ehre und eine besondere Chance, heute vor Ihnen sprechen zu dürfen. Ich möchte Herrn Unionskanzler Rousseau-Mason danken, dass er mich diesem Hohen Hause zur Wahl zur Unionsrichterin vorgeschlagen hat. Ebenso bedanke ich mich für die Möglichkeit, Ihnen mich vorstellen zu dürfen

Mein Name ist Alexandra Hildebrand. Ich erblicke am 01. August 1970 in meiner Heimatstadt Manuri das Licht der Welt. Hier wuchs ich auf, besuchte die Robert-Schröder-Grundschule und das Albert-Humboldt-Gymnasium in Manuri-Rothenbek. Während meiner Schulzeit absolvierte ich ein Auslandsschuljahr in Astoria City. 1990 legte ich die Allgemeine Hochschulreife ab.

Im gleichen Jahr begann ich ein Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Manuri. Meine Studienschwerpunkte würde ich als allgemein relativ breit gefächert bezeichnen, wobei mein besonderes Interesse auf dem Gebiet Staats- und Verfassungsrecht anfänglich, im Verlaufe meines Studiums jedoch vor allem dem Strafrecht galt. Als Diplom-Juristin (Dipl. jur.) beendete ich 1996 mein Studium.

Vorerst blieb ich jedoch der Freien Universität Manuri treu, da ich von 1996–1998 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht der Freien Universität Manuri tätig war. Im Rahmen dieser Tätigkeit promovierte ich 1998. In den darauffolgenden zwei Jahren war ich als Referentin beim Regierenden Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri beschäftigt.

Im Jahr 2000 entschied ich mich jedoch dafür, zur Staatsanwaltschaft zu gehen. Deshalb wurde ich Staatsanwältin bei der Oberstaatsanwaltschaft Manuri. In dieser Position war ich für drei Jahre tätig, bevor ich zur Richterin berufen wurde. In Folge dessen war mein neuer Arbeitsplatz das Amtsgericht Manuri-Tiergarten. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit lag hier vor allem in der Strafgerichtsbarkeit. 2005 wechselte ich dann als Richterin an das Oberlandesgericht Manuri und gehöre seitdem dem dortigen Strafsenat an.

Wenn Sie mich fragen würden, welche Charakteristika ich mir selbst zuordnen würde, würde ich Ihnen antworten: ich schätze mich als sehr ehrgeizig, zielstrebig und als Mensch mit einem großen Gerechtigkeitssinn ein. Hin und wieder habe ich - zugegeben - auch ein gewissen Hang zur Ungeduld. ;)

Verehrte Mitglieder des Unionsparlaments,
meine Damen und Herren,

ob Sie mir Ihr Vertrauen schenken, ist - logischerweise - Ihre alleinige Entscheidung. Ich möchte Ihnen dennoch kurz darlegen, warum ich mich dafür entschlossen habe, mich als Unionsrichterin zu bewerben.

Seit dem Zeitpunkt, bei dem man bei einem Menschen wirklich ernsthaft davon sprechen kann, sich wirkliche ernst gemeinte und ernsthafte Gedanken über seine Zukunft zu machen, habe ich meine Zukunft in der Rechtswissenschaft bzw. der Jurisprudenz gesehen. Meine berufliche Tätigkeit - gerade die als Richterin - hat mir stets ein hohes Maß an Freude und Zufriedenheit gegeben. Für mich bleibt der Weg, den ich eingeschlagen habe, nach wie vor der einzig richtige. In den vergangenen Jahren meine ich, eine Menge an juristischer Erfahrung, gerade in der richterlichen Tätigkeit, erhalten zu haben. Unionsrichterin zu werden, wäre nicht nur ein persönlicher Traum, sondern auch eine große Chance für mich.

Kein Mensch ist frei von Fehlern. Ich genauso wenig. Natürlich kann ich Ihnen genauso wenig versprechen, immer die richtige Entscheidung zu treffen, wie irgendjemand anders. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass ich mein gesamtes Fachwissen und vor allem mein gesamtes Herzblut in die Tätigkeit als Unionsrichterin - im Falle, dass Sie mir Ihr Vertrauen aussprechen - stecken werde. Nicht, dass das Geschlecht dabei irgendeine Rolle spielen würde, aber: es wäre mir zudem eine Ehre, die - meines Wissens nach - erste Unionsrichterin in der Geschichte der Demokratischen Union sein zu dürfen.

Ich danke Ihnen.
 

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Alexandra Hildebrand
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Beitrag von Montgomery Scott »

Gestatten Sie eine Frage, Frau Hildebrand: Wie würden Sie die Rolle des Obersten Unionsgerichtes und einer dort tätigen Richterin im Rahmen des politischen Diskurses und des Systems beschreiben?
 

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Beitrag von Alexandra Hildebrand »

Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Präsident.

Nun, Aufgabe eines Gerichtes ist es, Recht - anhand der geltenden Gesetze sowie der Verfassung - zu sprechen. Dabei hat sich das Gericht neutral, unvoreingenommen und unparteiisch zu verhalten. Nicht anders ist es mit unserem "obersten Gericht": Das Oberste Unionsgericht ist für mich eine Institution zur Wahrung des Rechts - und damit der Rechtsprechung -, der Verfassung und der juristischen Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine Richterin oder ein Richter, egal in welcher Ebene der Jurisprudenz, hat sich nicht zugunsten irgendeiner politischen Richtung in seiner Arbeit stark zu machen. Ich meine, man kann es einem Richter oder einer Richterin ja nicht unbedingt verwehren, eine politische Meinung oder bestimmte Ansichten zu haben. Nein. Auch ich bin politisch interessiert. Dennoch habe ich nicht vor, mich in einer Partei politisch zu engagieren, habe dies zudem bisher auch nicht getan. Und erst recht obliegt es der Jurisprudenz nicht, der verlängerte Arm einer politischen Partei oder eines Politikers zu sein. Recht muss gesprochen werden, ohne auf die Farbe des Parteibuchs zu achten.
 

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Alexandra Hildebrand
Unionsrichterin am Obersten Unionsgericht
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Beitrag von Wolfgang Müller »

Gestatten, Sie eine weitere Frage, Frau Hildebrand: Sind Sie im sozialen bzw. caritativen Bereich engagiert? Es gehört schließlich meines Erachtens zum guten Ton, Juristen mit Vorbildfunktion sich nicht nur in ihrem Fachgebiet oder einer Partei engagieren.
 

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Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
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Beitrag von Fabian Montary »

Original von Alexandra Hildebrand

*so* Danke für die Enttarnung meiner IDs. grummel ;) :P *so*
Musst uns sowieso bekannt sein: Spielregeln. :P
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

[size=85]
[/size]

[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Beitrag von Michael Schneider »

Original von Wolfgang Müller
Gestatten, Sie eine weitere Frage, Frau Hildebrand: Sind Sie im sozialen bzw. caritativen Bereich engagiert? Es gehört schließlich meines Erachtens zum guten Ton, Juristen mit Vorbildfunktion sich nicht nur in ihrem Fachgebiet oder einer Partei engagieren.
#

Na ich wüßte nicht, dass sie caritativ engagiert sind...Mitgliedschaft in einer terroristischen Gruppierung zählt nicht.
 

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Beitrag von Montgomery Scott »

Original von Alexandra Hildebrand
Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Präsident.

Nun, Aufgabe eines Gerichtes ist es, Recht - anhand der geltenden Gesetze sowie der Verfassung - zu sprechen. Dabei hat sich das Gericht neutral, unvoreingenommen und unparteiisch zu verhalten. Nicht anders ist es mit unserem "obersten Gericht": Das Oberste Unionsgericht ist für mich eine Institution zur Wahrung des Rechts - und damit der Rechtsprechung -, der Verfassung und der juristischen Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine Richterin oder ein Richter, egal in welcher Ebene der Jurisprudenz, hat sich nicht zugunsten irgendeiner politischen Richtung in seiner Arbeit stark zu machen. Ich meine, man kann es einem Richter oder einer Richterin ja nicht unbedingt verwehren, eine politische Meinung oder bestimmte Ansichten zu haben. Nein. Auch ich bin politisch interessiert. Dennoch habe ich nicht vor, mich in einer Partei politisch zu engagieren, habe dies zudem bisher auch nicht getan. Und erst recht obliegt es der Jurisprudenz nicht, der verlängerte Arm einer politischen Partei oder eines Politikers zu sein. Recht muss gesprochen werden, ohne auf die Farbe des Parteibuchs zu achten.
Vielen Dank für die Anwort. Ich habe noch eine weitere Frage: Welchen Status gestehen Sie dem Unionsrecht generell zu? Sehen Sie es als in irgendeiner Form anderen Rechtsordnungen überlegen an, entweder was seinen Nutzen oder was seine Legitimation angeht? Was ist Ihrer Ansicht nach generell die Legitimation für ein staatlich organisiertes Recht und dessen Durchsetzung?
 

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Beitrag von Alexandra Hildebrand »

Original von Wolfgang Müller
Gestatten, Sie eine weitere Frage, Frau Hildebrand: Sind Sie im sozialen bzw. caritativen Bereich engagiert? Es gehört schließlich meines Erachtens zum guten Ton, Juristen mit Vorbildfunktion sich nicht nur in ihrem Fachgebiet oder einer Partei engagieren.
Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Abgeordneter. Nun, ich bin zwar nicht Mitglied einer Partei oder einer ihrer Arbeitsgemeinschaften, jedoch habe ich mich während meiner Studienzeit im Fachschaftsrat Jura engagiert und war später studentisches Mitglied des Senats. Ich bin ferner aktives Mitglied des Roten Kreuz in der Demokratischen Union (RKDU), der Arbeitsgemeinschaften Manuri-Rothenbek e.V. (eine Bürgerinitiative zur Verschönerung des Stadtteils) sowie Wir für Manuri e.V. (ein unabhängiger Think-Tank, der zur Stadtentwicklung beitragen soll) und war ehrenamtliche Trainerin im Kinder- und Jugendbereich beim SC Manuri-Rothenbek im Bereich "Schwimmen".
Original von Montgomery Scott
Vielen Dank für die Anwort. Ich habe noch eine weitere Frage: Welchen Status gestehen Sie dem Unionsrecht generell zu? Sehen Sie es als in irgendeiner Form anderen Rechtsordnungen überlegen an, entweder was seinen Nutzen oder was seine Legitimation angeht?
Wenn ein Staat so organisiert ist, dass er aus verschiedenen Unionsländern besteht und diese zudem eigenes Recht beschließen können, so braucht man klare Regeln, die diesem Gebilde Ordnung und Rahmen geben. Unsere Unionsverfassung, die Parlamentsgesetze der Union, Verordnungen, auch Unionssatzungen (z.B. die Geschäftsordnung dieses Hauses) ... Einem Staat muss ein klarer Rahmen und dem Zusammenleben in ihm klare Regeln gegeben werden. Natürlich ist es sehr wichtig, dass sich Union und Länder klare Grenzen geben, wer in welchen Bereichen der Gesetzgebung zuständig ist. Nicht nur dafür gibt es unsere Unionsverfassung. Das sind nur Anrisse von Gedanken, weil ich es für nahezu unmöglich halte, diese Frage in allen Facetten zu beleuchten. Das will ich auch jetzt gar nicht. Was damit deutlich werden soll: die Demokratische Union braucht Unionsrecht. Klipp und klar.

Ich weiß nicht genau, auf welchen Aspekt von Überlegenheit Sie anspielen, aber: Unionsrecht bricht Landesrecht. Klar, natürlich nicht, wenn die Union regeln erlässt, die gar nicht in ihrer Gesetzgebungskompetenz liegen. Die Unionsregelung wäre ungültig, das brauche ich Ihnen ja nicht erzählen. Im Gegenzug: wenn die Länder ihre Kompetenzen überschreiten, ist deren Norm ungültig. Insofern ist das eine klare Form von Überlegenheit des Unionsrechts. Falls Sie allgemein auf die Frage abspielen, ob ich unsere Rechtsordnung in der DU als überlegen als im Sinne von "Non-Plus-Ultra" halte: ich bekenne mich zu unserer Rechtsordnung sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Demokratischen Union. Niemand ist mit jeder Norm in unserer Rechtsordnung bzw. jedem gefällten Urteil einverstanden, auch ich nicht. Auf die Notwendigkeit des Unionsrechts im Staat "DU" bin ich bereits eingegangen.
Was ist Ihrer Ansicht nach generell die Legitimation für ein staatlich organisiertes Recht und dessen Durchsetzung?
Da muss man wohl mehrere Kriterien zu Rate ziehen. a) Die verhältnismäßige Akzeptanz der Grund- und Menschenrechte, b) die Legitimation des Recht ineinem demokratischen Entscheidungsprozess, c) das rechtmäßige Zustandekommen und der rechtmäßige Verlauf des Prozesses, d) die öffentliche Verkündung des Rechts, .... Ein wenig darüber nachgedacht haben sollte man vorher zudem schon. ;)
 

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Alexandra Hildebrand
Unionsrichterin am Obersten Unionsgericht
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