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Grünschnabel
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Grünschnabel
Gesetz über Änderungen an der Staatsverfassung und der Geschäftsordnung des Landtages

Meine verehrten Abgeordneten.
Artikel 1
Dieses Gesetz ändert Bestimmungen in der Staatsverfassung von Freistein und an der Geschäftsordnung des Landtags.
Die Änderungen treten nach Annahme des Gesetzes per 1.Januar 2009 in Kraft. Das Inkraftreten wird mit anderen Änderungen der Verfassung oder der Geschäftsordnung des Landtags zusammen gelegt.

Artikel 2
Artikel 15 der Verfassung lautet neu wie folgt:
"Zusammensetzung
(1) Jeder Bürger im Sinne dieser Verfassung, der nicht Mitglied der Staatsregierung ist, ist Mitglied des Landtags.
(2) Es werden der Landtagspräsident sowie dessen Stellvertreter für eine Amtsdauer von 4 Monaten gewählt."

Artikel 3
Artikel 16, Ziffer 1 der Verfassung lautet neu wie folgt:
"(1) Die Leitungen der Sitzungen obliegt dem Landtagspräsidenten oder seinem Stellvertreter."

Artikel 4
§ 1, Ziff 2 Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Freistein wird geändert:
" Abgeordnete des Landtages des Freistaates Freistein sind die nach der Staatsverfassung wahlberechtigten Bürger des Freistaates, die nicht Mitglied der Staatsregierung sind."

Artikel 5
§ 2 Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Freistein
wird wie folgt geändert:
"Der Landtagspräsident und oder sein Stellvertreter leitet die Aussprachen, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Parlaments verantwortlich."
Ziffer 1 wird ersatzlos gestrichen.

Artikel 6
§ 6 Ziff 2 Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Freistein
wird wie folgt geändert:
"Eine Aussprache dauert 10 Tage, auf Aufforderung wird diese verlängert. Eine Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt."

Artikel 7
§ 7 Ziff 2 Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Freistein
"Anfragen sind vom Befragten innerhalb von 20 Tagen zu beantworten. Diese Frist kann auf Antrag eines Ministers durch einfachen Entscheid des Landtagspräsidenten einmalig um weitere 20 Tage erstreckt werden.
Verletzt der Befragte diese Frist, in dem er nicht rechtzeitig antwortet, und hat auch kein anderes Regierungsmitglied die Anfrage beantwortet, so kann im Wiederholungsfalle oder wenn es der Landtagspräsident für notwendig erachtet, ein Ordnungsgeld bis 2000 Bramern zu verhängen."
Zur Begründung bzw Konsequenzen dieses Gesetzes:

Der Landtag würde wesentlich unabhängiger. Heute ist es so, dass der Diktator äh Ministerpräsident die Wahlen leitet UND gleichzeitig Präsident im Landtag ist, der ja völlig unabhängig sein sollte.

So eine Durchmischung verstösst gegen das Prinzip der Gewaltenteilung/-Trennung ganz erheblich.

Ich als bekennender Demokratie-Extremist (man kann gar nicht demokratisch genug sein, Frau auch nicht), kann damit nicht leben.

Daher beantrage ich auch, dass die Staatsminister nicht mehr im Parlament sein dürfen, da diese bereits genug "Macht" erhalten!

Was die Anfragen anbelangt: Heute hat die Regierung nur 5 Tage Zeit, bzw "der Befragte".
Ist dieser abwesend, verpasst er die Frist. Andererseits kann er auch bei Vorsatz nicht bestraft werden.

Meine Änderung würde darauf abzielen, die Frist auf 20 Tage zu verlängern, und in begründeten Fällen sowohl eine einmalige Erstreckung um weitere 20 Tage zu beantragen, als auch jemand anderem die Beantwortung zu übertragen (bei längerer Abwesenheit, bei Zuständigkeit eines anderen Regierungsmitgliedes etc).

Darüber hinaus kann auch eine Strafe verhängt werden, wenn die Beantwortung nicht rechtzeitig oder gar nicht erfolgt.

Die Aussprachen beantrage ich auf 10 Tage zu verlängern, da mir 72 Stunden relativ kurz erscheinen.
Wenn jemand 1 Woche abwesend ist, würde sie ja die Aussprache UND die Abstimmung verpassen.
Das erscheint mir etwas gefährlich.
(Sonst mache ich mal ein paar Gesetzesvorschläge am 20.Dezember....)

Als weitere Vorschläge, auf die aber in dieser Vorlage verzichtet wird, hätte ich noch empfohlen, die Polizei unter einem Polizeipräsidenten/Polizeirat (soll in Japan so sein) zu unterstellen, der gänzlich unabhängig von der restlichen Staatsregierung ist.
(Dann würden auch keine so umstrittenen Massnahmen mehr wie Eingangskotnrollen etc am Parlament durch den Ministerpräsidenten angeordnet werden können).

Meine Ansicht ist grundsätzlich, dass die Polizei nicht politisch eingesetzt werden darf, und dass das Parlament (als gesamtes, nicht Einzelpersonen) wesentlich mehr Macht brauchen. Auch in anderen Staaten.

Euer Demokrat und Freiheitskämpfer

PS: Bin extrem gespannt auf eure Resonanz.
 

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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:17
Ihr Tatendrang ist zwar löblich, der Landtag ist allerdings hier zu finden. ;)

Weiters sehe ich nicht die Notwendigkeit, am Status Quo etwas zu ändern, gab es mit diesem bislang keine erheblichen Praxisprobleme.
 

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Original von Franz Sendlhofer
Ihr Tatendrang ist zwar löblich, der Landtag ist allerdings hier zu finden. ;)
Ich bin mir sicher, dass er im Besitz eines aktuellen Stadtplans von Lüderitz ist. Der Mann hat jedoch noch nicht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um bereits Mitglied des Landtags zu sein. ;)
 

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Alexandra Hildebrand
Unionsrichterin am Obersten Unionsgericht
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:17
Möglich. Doch wunderte es mich schon, die Öffentlichkeit mit "meine veehrten Abgeordneten" anzusprechen. ;)
 

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Grünschnabel
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Registriert: Mo 29. Sep 2008, 15:34
Grünschnabel
Nun ja, offenbar bin ich noch nicht Mitglied im Landtag, habe aber inzwischen meine Bürgerschaft beantragt.

Was die Notwendigkeit einer Änderung anbelangt:

Lasst uns doch vor der offiziellen Debatte hier diskutieren.

Was haltet ihr denn von diesen Möglichkeiten:
  1. Vor der offiziellen Debatte wird (wie zB in der Schweiz, auch wenn diese auf nem anderen Planeten liegt) ein Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassung = Meinungen einholen) durchgeführt. Dabei wird ein erster Entwurf öffentlich gemacht.
  2. Danach kann man immer noch diskutieren bzw es gibt dann einen neuen Entwurf, wo die häufigsten Einwände usw mit eingearbeitet sind. (So schafft man in der Schweiz Mehrheiten).
    [/list=1]

    Zudem sollte wenn möglich zwischen mehreren Varianten eines Gesetzesenturfes gewählt werden können, UND man sollte auch einzelne Artikel oder Abschnitte mit Ja oder Nein bewerten können in der SChlussabstimmung.
 

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Routinier
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Registriert: Mi 22. Aug 2007, 18:40
Original von Moshe
Zudem sollte wenn möglich zwischen mehreren Varianten eines Gesetzesenturfes gewählt werden können, UND man sollte auch einzelne Artikel oder Abschnitte mit Ja oder Nein bewerten können in der SChlussabstimmung.
Dieser Vorschlag ist durchaus sinnvoll!
 

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Beatrice Maier
Freisteinische Staatsministerin für Inneres, Justiz und Infrastruktur
Stellvertretende Ministerpräsidentin





Politische Schlammschlachten und ständige Themenwechsel wie zur guten alten Ratelon-Zeit
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Registriert: Mi 21. Mär 2007, 21:48
Original von Franz Sendlhofer
Ihr Tatendrang ist zwar löblich, ...
Jawohl.
Weiters sehe ich nicht die Notwendigkeit, am Status Quo etwas zu ändern, gab es mit diesem bislang keine erheblichen Praxisprobleme.
Finde ich auch - vor allem, wo soll man das Personal für die verschiedenen Ämter nehmen?!
 

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Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
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Tripel-As
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Original von Beatrice Maier

Dieser Vorschlag ist durchaus sinnvoll!
Hmm... Dann kommen einzelne Passi durch, welche ohne die anderen bedeutungslos sind...
 

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Routinier
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Beitrag von Beatrice Maier »

Sicher müssten die Gesetze dann entsprechend formuliert sein. Ansonsten wird wirklich ein Gesetzesteil angenommen, der jedoch unwirksam ist, da er sich auf etwas bezieht, dass nicht Teil des Rechts geworden ist.
 

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Beatrice Maier
Freisteinische Staatsministerin für Inneres, Justiz und Infrastruktur
Stellvertretende Ministerpräsidentin





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Grünschnabel
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Grünschnabel
Ok, ich bin so abgehoben, dass ich aufgrund eurer Argumente ein neues Konzeot vorschlage:

Der Gesetzgebungsprozess könnte so ablaufen:
(Klingt aufwendiger, kann aber bessere Ergebnisse liefern):
  1. Jemand macht einen Vorschlag, wenn möglich bereits mit konkretem Entwurf, so wie ich hier.
  2. Danach kann man 1-2 Wochen diskutieren und Meinungen austauschen.
  3. Derjenige, der den Entwurf einbrachte, kann nun denselben Entwurf oder einen angepassten Entwurf (Kompromisse auf andere Ansichten eingehen) zur Abstimmung einreichen. Zeitgleich (bzw innert einer Frist) können alle Personen einen Gegenvorschlag einreichen. (Es stehen dann je nach Gegenvorschläge zwischen 1 und 5 Entwürfe zur Wahl)
  4. Danach kommen die unterschiedlichen Entwürfe in nen neuen Diskussions-Thread, wo 1 Woche diskutiert wird.
  5. Danach folgt die Abstimmung (zB kann jede Person 1 Version auswählen).
    [/list=1]

    So müsste man nicht direkt über einzelne Artikel abstimmen.

    Andererseits hat es den Vorteil, wenn einigen Leuten einige Stellen des Gesetzes nicht passen, können diese gleich zur Abstimmung eine eigene Version eingeben.
    So sollte für jeden etwas dabei sein.

    Natürlich müsste man auch die Wahl zwischen NEIN oder einem der Entwürfe haben.

    Die Frage wäre dann: Bei 1 (angepassten) Entwurf und 3 Gegenvorschlägen (also 4 Varianten des Gesetzes), wieviel Nein-Stimmen braucht es, um das Gesetz nicht anzunehmen?

    (Also 4 Varianten, die eine erhält 6, die anderen 3, 5 und 1 Stimme, und für NEIN sind 7 Leute. Sind dann alle Entwürfe verworfen, weil die Meisten NEIN stimmten?)

    Klingt kompliziert, aber vereinfacht gesagt kann man nen eigenen Entwurf einreichen und am Ende kann man je nach Lage aus 2 oder mehr Entwürfen auswählen (oder Nein stimmen).

    Ich denke, in der Regel wird es keinen oder nur 1 Gegenentwurf geben.

    Das alles wäre evtl doch einfacher, als über einzelne Artikel abzustimmen.

    Euer leitender Reformer
 

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