Original von Oliver von Palm
Doch. Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 bestätigt, dass sich eine Legitimation der Auslandseinsätze aus Art. 24 Abs. 2 GG herleiten lässt. Ein System kollektiver Sicherheit funktioniert eben nur, wenn sich die Beteiligten auch gegenseitig unterstützen.
Das halte ich für Quatsch. "Zur Wahrung des Friedens" ist nach Art. 87a kein Militäreinsatz zulässig.
Nur sind die, die hier sind überdurchschnittlich oft solche, die den Terrorismus zumindestens passiv richtig finden (nach dem Motto: In der Fremde sollte man muslimischer sein als in der Heimat).
Vorallem aber nach dem Motto: Wenn meine Glaubensbrüder von den USA und ihren Verbündeten bekriegt, unterdrückt und masakriert werden, halten wir zu ihnen.
Zuletzt geändert von Montgomery Scott am Mo 29. Sep 2008, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.