Aber sie finden im Koran eben eine Rechtfertigung dafür, Christen und Juden und überhaupt Andersdenkende abzuschlachten. Darum geht es und nur darum. Der Koran ist ebenso gefährlich wie "Mein Kampf".Original von Rainer Zufall
Wie ich bereits eben ausführte, lebt der Großteil der nicht-integrationswilligen Ausländer islamischen Glaubens nicht wirklich korangemäß. Er lebt westlich. Doch er ruft ab und zu "Scheiß Deutscher" - dann ist er maximal ein Rassist, aber bestimmt kein Islamist.
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In Kroatien hatte man aber stets heterogene Siedlungsgebiete, die einfach nur zum jeweils anderen Staat wollten oder sogar selbstständig sein wollten. Im Falle dessen, dass hier im obendrein noch sehr dicht besiedelten Deutschland ein Bürgerkrieg von ZUwandererseite her entstünde, wäre diese Situation kaum vergleichbar.Original von Rainer Zufall
Klar, wir sprechen vom Verhalten im Falle eines Bellum civile.
Das ist m.A.n. wie gesagt Wurst. Demonstrationsfreiheit gilt für alle oder für niemanden.[/quote][/QUOTE]Hat ProKöln irgendwann zur Vernichtung eines Staates und zum Völkermord aufgerufen?
Auf Demonstrationen darf nicht zu Straftaten aufgerufen werden, und Völkermord ist nun eindeutig eine solche. Der Staat hätte diese Demonstration verbieten müssen, zumindestens hätten unsere selbsternannten antifaschistischen Moralwächter sie verhindern müssen. Aber nein. Gar nichts. Was beweist, dass der politischen Linken in diesem Land Israel und damit auch das Schicksal der Juden egal sind.
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Tschuldige, aber ist historischer Käse. Ich verweise auf die Nationalitätenkarte Jugoslawiens von 1992.In Kroatien hatte man aber stets heterogene Siedlungsgebiete, die einfach nur zum jeweils anderen Staat wollten oder sogar selbstständig sein wollten.
Unsinn. Es geht nur darum, daß Palästinenser und Israelis beide leben können müssen dürfen! In Frieden und Dialog.dass der politischen Linken in diesem Land Israel und damit auch das Schicksal der Juden egal sind. Rainer Zufall
Fällt unter Religionsfreiheit.Ganz klar: Verbieten. Der Koran ist Volksverhetzung pur.
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Mit der Religionsfreiheit lässt sich nicht die Verbreitung von Hass rechtfertigen. Ansonsten müßtest du theoretisch die Nazis auch wieder zulassen, sofern jemand auf die Idee kommt, den Nationalsozialismus als Religion zu betrachten.Fällt unter Religionsfreiheit.
Und dazu muss Israel vernichtet werden?Unsinn. Es geht nur darum, daß Palästinenser und Israelis beide leben können müssen dürfen! In Frieden und Dialog.
Zuletzt geändert von Oliver von Palm am So 28. Sep 2008, 15:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Ganz klarer Fall, dein geistiger Dünnschiss ist Volksverhetzung pur.Original von Oliver von Palm
blöck
Dieser Fall liegt bei dir und deinen Konsorten vor.2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet
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Das war keine Wertung, ich habe nur die rechtliche Situation geschildert. Es gab mal in der WDR ne Doku, in der ein junger koptischer Ägypter zum Islam konvertierte und dem Fernsehen seine Ansichten darlegte, die durchweg radikal ausfielen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Volksverhetzung. Ergebnis: Der Beklagte konnte beweisen, daß alles, was er postulierte, seine Religion fordere. Folge: Rechtlich keine Volksverhetzung.Original von Oliver von Palm
Mit der Religionsfreiheit lässt sich nicht die Verbreitung von Hass rechtfertigen. Ansonsten müßtest du theoretisch die Nazis auch wieder zulassen, sofern jemand auf die Idee kommt, den Nationalsozialismus als Religion zu betrachten.
Und dazu muss Israel vernichtet werden?
Nö. Muß Palästina vernichtet werden?Und dazu muss Israel vernichtet werden?
Zuletzt geändert von Rainer Zufall am So 28. Sep 2008, 15:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Was hat er genau gefordert? Die Vernichtung Andersgläubiger?Das war keine Wertung, ich habe nur die rechtliche Situation geschildert. Es gab mal in der WDR ne Doku, in der ein junger koptischer Ägypter zum Islam konvertierte und dem Fernsehen seine Ansichten darlegte, die durchweg radikal ausfielen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Volksverhetzung. Ergebnis: Der Beklagte konnte beweisen, daß alles, was er postulierte, seine Religion fordere. Folge: Rechtlich keine Volksverhetzung.