Original von Helen Bont
Der Gegenvorschlag der Linken Liste wird die Zustimmung der UFD nicht erhalten. Zum einen aus den bereits vorgetragenen Gründen, wonach zum ersten erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität von § 3 Absatz 2 besteht, wonach der Unionsminister der Finanzen ermächtigt werden soll, das Gesetz zu ändern,
Das wird natürlich noch geändert. Aber schön zu wissen, dass Sie den von Ihnen mit Nachdruck verteidigten Entwurf des Unionskanzlers, der den gleichen Passus enthält, offensichtlich nicht gelesen haben. Was Ihre Fraktion hier bisher an parlamentarischer Arbeit zeigt, ist eine Blamage, Frau Bont!
zum anderen weil die Besteuerung von Geringverdienern auch nach Auffassung der UFD gegen das Sozialstaatsprinzip verstößt, wonach existenzsichrende Grundeinkommen grundsätzlich von der Steuer befreit sein müssen.
Das ist Ihre Interpretation. Ich ich bin in meiner Antwort auf den Beitrag des Herrn Justizministers darauf eingegangen.
Die UFD lehnt den von der LL vorgelegten Gesetzesvorschlag aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Herr Scott, Sie haben hier in der Aussprache erklärt, hohe Einkommen seien stets ein Produt der Arbeit vieler Menschen, von der wenige profitieren würden. Weiter erklärten Sie, der Verzicht auf eine nennensewerte Besteuerung von Spitzenverdienern ein Ausdruck von Klientelpolitik sei - wobei es faglich ist, ob eine Besteuerung von 15% tatsächlich keine nennenswerte Besteuerung ist. Dieser, von Ihnen, Herr Scott, geäußerten Einschätzung, hält die Unionsregierung entgegen, dass es erst der hohe Kapitaleinsatz, der unternehemerische Mut zur Verantwortung und die Risikobereitschaft des Unternehmers, Menschen in Lohn zu nehmen, ist der den vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erst erlaubt, einer Beschäftigung nachzugehen.
Und im gleichen Zug nehmen viele dieser Unternehmer Menschen
den Lohn.
Die Unionsregierung will diesen Unternehmergeist stärken, wir wollen ihn fördern und wir wollen zum Nachahmen anregen. Und dazu gehört es, dass Spitzenverdiener - und dazu gehören auch leitende Angestellte oder Beamte, die eine hohe Verantwortung tragen - für ihre Risikobereitschaft und für ihre Verantwortungsbereitschaft belohnt werden.
Und es schwächt den Unternehmergeist, wenn der Unternehmer sich nicht eine goldene Nase an seiner Investition verdienen kann? Ich habe weiter oben bereits erläutert, dass unser Entwurf nicht etwa hohe Gehälter verhindert, er besteuert sie nur angemessen. Wer von seinem Arbeitgeber ein hohes Gehalt erhält, behält auch ein hohes Gehalt nach Steuer.
Eine kurze Bemerkung noch zuden Ausführungen des Sachverständigen, Herrn Dr. Montary. Die Unionsregierung hat ja angekündigt, eine Flat-Tax von 15% und einen Grudfreibetrag von 250,- Bramern einführen zu wollen , so sieht es der Gesetzesvorschlag vor. Herr Dr. Montary erklärt nun, dass es mit dem Grundfreibetrag weiterhin eine Progression gebe und demonstriert dies anhand einer Tabelle. Werte Kolleginne und Kollegen, diesen Ansatz halte ich für falsch. Denn der Grundfreibetrag soll ja audrucklich nicht in die Steuerberehcnung einfließen. Wenn also jemand 300,- Bramer verdient, dann ist hiervon der Grundfreibetrag abzuziehen. Ees bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 50,- Bramer. 15% von 50,- Bramer sind 7,50 Bramer. Das Selbe gilt für alle Einkommensgruppen über 250,- Bramer. Fazit: es bleibt bei der von der Unionsregierung angestrebten Flat-Tax von 15%.
Herrn Montary ging es ja darum, dass durch die Einteilung in steuerfreies Einkommen und zu versteuerndes Einkommen eine reale Progression auf das Gesamteinkommen entsteht.
Zuletzt geändert von Montgomery Scott am Sa 27. Sep 2008, 12:53, insgesamt 1-mal geändert.